MWSt-Rückerstattung Wohnsitz Kanaren u Einkauf EU

Hallo zusammen,

Nehmen wir an, jemand wohnt auf den Kanarischen Inseln (nicht Teil der EU-Freihandelszone) und kauft etwas in der EU (z.B. Deutschland).
Kauft er online und läßt es sich schicken ist es klar: der Händler zieht die 19% MWSt ab und verschickt auf die Kanaren, der Kunde auf den Kanaren zahlt kanarischen Einfuhrzoll bei der Zustellung.
Wie ist es aber, wenn der Kanare persönlich etwas in D im Laden kauft und selbst mit zurücknimmt? Wie bekommt er die MWSt zurück? Im Laden? Am Flughafen?

Danke für eure Meinungen,
Oli

USt-Befreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Servus Oli,

der Resident aus Drittlandsgebiet kann die USt entweder vom Laden selber oder von einer Tax Refund Agentur zurück bekommen, das kommt drauf an, was beim Kauf vereinbart wird.

Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, hat er keine Möglichkeit, den Händler zu einer Erstattung oder Gutschrift zu zwingen. Deswegen muss man miteinander reden, solange die Schublade von der Registrierkasse noch zu ist.

Die USt-Befreiung hängt von einem Ausfuhrnachweis ab. Den bekommt man vom Zoll bei der Ausreise: Auf den Beleg, den der Händler dem Reisenden mitgegeben hat, wird ein Stempel draufgepatscht. Diesen Ausfuhrnachweis bringt der Kunde entweder zu einem Schalter der mit dem Händler vereinbarten Tax Refund Agentur, die befinden sich auch im Abflugbereich in der Nähe vom Zoll, oder er schickt ihn per Post an den Händler. Voraussetzung für die Bestätigung ist, dass der Kunde nachgewiesen (z.B. durch Reisepass) Resident im Drittlandsgebiet ist.

Am einfachsten und mit den geringsten (nämlich Null) Gebühren belastet ist der Vorgang, wenn der Händler kein Geld erstattet, sondern über den Betrag der weggefallenen USt eine Gutschrift erteilt, die dann genutzt werden kann, wenn der Kunde das nächste Mal nach D kommt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus Blumepeder,

vielen Dank für deine Antwort, sehr hilfreich! :smile:

Schöne Grüße,

Oli