USt-Befreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr
Servus Oli,
der Resident aus Drittlandsgebiet kann die USt entweder vom Laden selber oder von einer Tax Refund Agentur zurück bekommen, das kommt drauf an, was beim Kauf vereinbart wird.
Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, hat er keine Möglichkeit, den Händler zu einer Erstattung oder Gutschrift zu zwingen. Deswegen muss man miteinander reden, solange die Schublade von der Registrierkasse noch zu ist.
Die USt-Befreiung hängt von einem Ausfuhrnachweis ab. Den bekommt man vom Zoll bei der Ausreise: Auf den Beleg, den der Händler dem Reisenden mitgegeben hat, wird ein Stempel draufgepatscht. Diesen Ausfuhrnachweis bringt der Kunde entweder zu einem Schalter der mit dem Händler vereinbarten Tax Refund Agentur, die befinden sich auch im Abflugbereich in der Nähe vom Zoll, oder er schickt ihn per Post an den Händler. Voraussetzung für die Bestätigung ist, dass der Kunde nachgewiesen (z.B. durch Reisepass) Resident im Drittlandsgebiet ist.
Am einfachsten und mit den geringsten (nämlich Null) Gebühren belastet ist der Vorgang, wenn der Händler kein Geld erstattet, sondern über den Betrag der weggefallenen USt eine Gutschrift erteilt, die dann genutzt werden kann, wenn der Kunde das nächste Mal nach D kommt.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder