Hallo liebe Forumsteilnehmer,
wer kann mir weiterhelfen bezüglich MwSt-Rückerstattung? Es geht dabei um Rückerstattungen sowohl von Ländern innerhalb der EU, als auch außerhalb, also international. Wie geht das von statten? Unter welchen Bedingungen?
Vielen Dank,
Alexandra
Hallo Alexandra,
Es
geht dabei um Rückerstattungen sowohl von Ländern innerhalb
der EU,
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gibt es keine Erstattung der USt. Entweder die Lieferung findet an jemanden statt, der seine Unternehmereigenschaft durch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweist. Wenn diese USt-ID-Nummer aus einem EU-Land außerhalb des Erhebungsgebietes der dt. USt stammt, ist die innergemeinschaftliche Lieferung USt-frei für den Lieferanten und steuerpflichtig für den Empfänger im Land seines Sitzes.
als auch außerhalb, also international.
In diesem Fall muss die tatsächliche Ausfuhr nachgewiesen werden (Zollbehörde), egal ob die Lieferung an eine Privatperson oder an einen Unternehmer stattfindet. Wenn der Nachweis vorliegt, ist die USt durch den Lieferanten zu erstatten (manche Lieferanten beauftragen dritte mit der Abwicklung - „TVA Refund“ etc.). Also schon beim Kauf darauf aufmerksam machen, dass Ausfuhr beabsichtigt ist. Die Einfuhr-Umsatzbesteuerung ist Sache des Käufers in seinem Land.
Wie geht das
von statten? Unter welchen Bedingungen?
Bedingung ist bei (nicht-EU) Ausfuhrlieferung und Kauf durch Nicht-Unternehmer, dass dieser kein deutscher Resident ist (Nachweis durch Reisepass).
Alle genannten Nachweise müssen durch den Lieferanten zu den Buchungsbelegen genommen und mit diesen aufbewahrt werden.
Schöne Grüße
MM
hi,
bei bestimmten dienstleistungen die du als unternehmer im ausland bezogen hast und bei denen die umsatzsteuer (ausländische) ausgewiesen wurde, kannst du das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nutzen.
hier musst du beim land (aus dem du ust zurückhaben willst) ein formular einreichen. es gibt aber landesspezifische beschränkungen zu beachten bsp.:
- manche länder erstatten keine/nicht volle ust auf reisekosten, benzin, bewirtung, spesen etc.
- manche länder erstatten erst ab einer bestimmten angemeldeten summe vorsteuer (bsp. mindesterstattungsantrag auf 25 EUR gestellt)
- manche länder erstatten erst nach bestimmten zeiträumen (bsp. nach ablauf des quartals und dann innerhalb von 30 tagen usw.)
konkretes musst du bei der zuständigen behörde des auslandes erfragen:
hier die adresse und kontakte der behörden von verschiedenen ausländischen staaten!
http://www.bff-online.de/ust/ustv/ustverg/index.html
die komplette liste der möglichen staaten:
http://www.bff-online.de/ust/ustv/ustgegen.pdf
mfg vom
showbee
vielen Dank für Eure schnelle Hilfe. Ich habe allerdings noch eine Frage: Wie verhält es sich, wenn ich als Privatperson Waren aus dem Ausland nach Deutschland (zum Eigenverbrauch) einführe. Gehe ich richtig der Annahme, dass ich nur die MwSt aus Ländern außerhalb der EU erstattet bekomme (Norwegen, Schweiz, USA etc)? Die Ware muss ich dann doch zu deutscher MwSt versteuern. Oder?
Nochmals vielen Dank
Alex
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