Hallo, hätte da auch mal wieder eine Frage, die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann…
Hab schon unter Existenzgründung gepostet aber hab dort den Hinweis bekommen, dass ich hier vielleicht besser aufgehoben bin mit der Frage.
Person A hat ein Gewerbe und nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch…
Sie nimmt gewisse Dienstleistungen in Anspruch.
Hierfür bekommt sie monatlich eine Rechnung (mit MwSt.) und eine Gutschriftsabrechnung (ebenfalls mit MwSt.)
Bei der Rechnung ja kein Problem.
Bei der Provisions-/Gutschriftabrechnung aber doch oder?
Wenn der Dienstleister aber seine Provisionsabrechnungen nur so erstellt und nicht flexibel ist auf die MwSt. Ausweisung zu verzichten, wie kann Person A die MwSt. dann angeben und ordnungsgemäß abführen ohne Ärger zu bekommen?
Oder muss Person A dann automatisch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Der Dienstleister verzichtet nicht auf die Ausweisung der Steuer weil sie lt. Aussage verpflichtet sind die MwSt. bei inländischen Unternehmen anzusetzen.
Person A hat ein Gewerbe und nimmt die
Kleinunternehmerregelung in Anspruch…
Sie nimmt gewisse Dienstleistungen in Anspruch.
Hierfür bekommt sie monatlich eine Rechnung (mit MwSt.)
so weit, so gut…
eine Gutschriftsabrechnung (ebenfalls mit MwSt.)
nicht gut…
Bei der Provisions-/Gutschriftabrechnung aber doch oder?
richtig, er übernimmt lediglich die abrechnung für den leistenden unternehmer und da hat er sich gefälligst an die steuerlichen merkmale zu halten
Wenn der Dienstleister aber seine Provisionsabrechnungen nur
so erstellt und nicht flexibel ist auf die MwSt. Ausweisung zu
verzichten,
mit finanzamt drohen !
wie kann Person A die MwSt. dann angeben und
ordnungsgemäß abführen ohne Ärger zu bekommen?
mit einer umsatzsteuervoranmeldung, dann aber bitte die kompletten restlichen umsätze nicht vergessen
Oder muss Person A dann automatisch auf die
Kleinunternehmerregelung verzichten?
richtig
Der Dienstleister verzichtet nicht auf die Ausweisung der
Steuer weil sie lt. Aussage verpflichtet sind die MwSt. bei
inländischen Unternehmen anzusetzen.
Danke für Deine Antworten. Nicht MLM!
Werde sie so wie sie sind annehmen und in der Steuererklärung angeben. Die Umsätze sind im nächsten Jahr eh zu hoch, da werde ich dann folglich auch auf Kleinunternehmerregelung verzichten und schon hat sich dann dieses Problem auch geklärt. Dankeschön!