MwSt und Freier Mitarbeiter

Als Freier Mitarbeiter, der ich jetzt zum ersten Mal bin, muss ich demnächst meine erste Rechnung stellen. Ich bin außerdem noch Student. Was muss ich beachten in Bezug auf die Mehrwertsteuer. Muss ich sie überhaupt einnehmen, was ist sinnvoll?

Gruss!

Der Michael

Hallo!

Als Freier Mitarbeiter, der ich jetzt zum ersten Mal bin, muss
ich demnächst meine erste Rechnung stellen. Ich bin außerdem
noch Student.

=> Du bist Unternehmer, wenn du eine Tätigkeit auf Dauer selbstständig ausübst. Alles andere ist umsatzsteuerlich irrelevant.

Was muss ich beachten in Bezug auf die
Mehrwertsteuer. Muss ich sie überhaupt einnehmen, was ist
sinnvoll?

=> Wenn Du nur geringe Umsätzen erwartest (hochgerechneter Jahresumsatz 2003 nicht mehr als 16.620 EUR) und dies im Fragebogen zur Anmeldung beim Finanzamt entsprechend erklärst, bist Du kraft Gesetz Kleinunternehmer. Als solcher wirst Du vereinfachungshalber wie eine Privatperson behandelt. D. h.: Du musst (darfst!) keine Umsatzsteuer berechnen/ abführen und hast ebenfalls keinen Anspruch auf die Erstattung von Vorsteuern seitens des Finanzamtes für etwaige Anschaffungen u. ä.

Du hast allerdings trotzdem die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung zu optieren, also dem Finanzamt zu erklären, dass Du die o. g. Vereinfachung nicht anwendest. Dann musst Du Umsatzsteuer abführen (+ ausweisen) und kannst Vorsteuern abziehen.

Ciao!
Nemo