Mwst und Versicherungserstattung, Vorsteuerabzug

Hallo,
Frage eines Kollegen:

Es handelt sich um einen privaten Kfz-Haftpflichtschaden, bei der die Versicherung die Umsatzsteuer ersetzt, falls ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug gekauft wird ( da Totalschaden).

Gleichzeitig ist eine Vorsteuerabzugberechtigung ggüber Finanzamt vorhanden.

Nun die Frage:

Falls ein Fahrzeug gekauft wird (mit Mwst natürlich), darf beides angesetzt werden?

Also Umsatzsteuer gewöhnlich beim Finanzamt ansetzen (da Betriebsfahrzeug) als auch bei der Versicherung ansetzen? (und private Entschädigung kompensieren)
(irgendwie doppelt angesetzt?)

Ist das im rechtlichen Rahmen, grauzone oder gar nicht möglich?

vielen Dank
markus

Mal abgesehen davon, daß es keine steuerrechtliche Frage ist …

Es handelt sich um einen privaten Kfz-Haftpflichtschaden, bei
der die Versicherung die Umsatzsteuer ersetzt, falls ein
gleichwertiges Ersatzfahrzeug gekauft wird ( da Totalschaden).

Gleichzeitig ist eine Vorsteuerabzugberechtigung ggüber
Finanzamt vorhanden.

Geht gar nicht.

Entweder die Versicherung fragt, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht (für den Schaden) und zahlt, sofern dies zutrifft, nur den Nettoschaden. Dafür bekommt man die Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Oder man erklärt eben, daß keine VorSt-Abzugsberechtigung besteht, bekommt den Bruttoschaden ersetzt und keine Vorsteuer vom Finanzamt.

Erklärt man das Falsche gegenüber der Versicherung bzw. gegenüber dem Finanzamt und erhält den Betrag doppelt, hat man je nach Sichtweise Versicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung begangen.

Falls ein Fahrzeug gekauft wird (mit USt natürlich), darf
beides angesetzt werden?

Das ist ein anderes Thema, hat mit der Versicherung nichts zu tun.

Ob man für das neue Fahrzeug die Vorsteuer erstattet bekommt, ist z. B. von der Art seiner Verwendung und den Ausgangsumsätzen des Unternehmens abhängig.

Also Umsatzsteuer gewöhnlich beim Finanzamt ansetzen (da
Betriebsfahrzeug) als auch bei der Versicherung ansetzen? (und
private Entschädigung kompensieren)
(irgendwie doppelt angesetzt?)

Ist das im rechtlichen Rahmen, grauzone oder gar nicht
möglich?

Möglich schon, solange es niemand merkt und sanktioniert, rechtlich aber unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank erstmal.

Mal abgesehen davon, daß es keine steuerrechtliche Frage ist

Es handelt sich um einen privaten Kfz-Haftpflichtschaden, bei
der die Versicherung die Umsatzsteuer ersetzt, falls ein
gleichwertiges Ersatzfahrzeug gekauft wird ( da Totalschaden).

Gleichzeitig ist eine Vorsteuerabzugberechtigung ggüber
Finanzamt vorhanden.

Geht gar nicht.

Wieso soll das nicht gehen?
Schaden ereignete sich an meinem Privatfahrzeug und hat mit meiner Vorsteuerabzugsberechtigung gar nichts zu tun.
Vlt. hab ich da nicht klar ausgedrückt. Die V.steuerabzugsberechtigung war nur eine Randinfo…

Entweder die Versicherung fragt, ob eine
Vorsteuerabzugsberechtigung besteht (für den Schaden) und
zahlt, sofern dies zutrifft, nur den Nettoschaden. Dafür
bekommt man die Vorsteuer vom Finanzamt zurück.

Oder man erklärt eben, daß keine VorSt-Abzugsberechtigung
besteht, bekommt den Bruttoschaden ersetzt und keine Vorsteuer
vom Finanzamt.

Den Bruttoschaden wird einem vollständig ersetzt, wenn man ein gleichwertiges Fahrzeug mit Mwst kauft.
Zuerst zahlt die Versicherung nur Netto, bei Nachweis wird dann die Mwst. erstattet.

Erklärt man das Falsche gegenüber der Versicherung bzw.
gegenüber dem Finanzamt und erhält den Betrag doppelt, hat man
je nach Sichtweise Versicherungsbetrug oder
Steuerhinterziehung begangen.

Falls ein Fahrzeug gekauft wird (mit USt natürlich), darf
beides angesetzt werden?

Das ist ein anderes Thema, hat mit der Versicherung nichts zu
tun.

Ob man für das neue Fahrzeug die Vorsteuer erstattet bekommt,
ist z. B. von der Art seiner Verwendung und den
Ausgangsumsätzen des Unternehmens abhängig.

Also Umsatzsteuer gewöhnlich beim Finanzamt ansetzen (da
Betriebsfahrzeug) als auch bei der Versicherung ansetzen? (und
private Entschädigung kompensieren)
(irgendwie doppelt angesetzt?)

Ist das im rechtlichen Rahmen, grauzone oder gar nicht
möglich?

Möglich schon, solange es niemand merkt und sanktioniert,
rechtlich aber unzulässig.

Ok. das ist eine Aussage. Aber um welches Gesetzt handelt es sich ungefähr hierbei.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Danke
Markus

War es so gemeint:

  • Versicherung erstattet Nettoschaden und USt darauf, sofern entsprechend nachgewiesen und

  • Finanzamt erstattet nur die USt des Neufahrzeuges?

Dann hat weder die Versicherung noch das FA etwas doppelt erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald