Mal abgesehen davon, daß es keine steuerrechtliche Frage ist …
Es handelt sich um einen privaten Kfz-Haftpflichtschaden, bei
der die Versicherung die Umsatzsteuer ersetzt, falls ein
gleichwertiges Ersatzfahrzeug gekauft wird ( da Totalschaden).
Gleichzeitig ist eine Vorsteuerabzugberechtigung ggüber
Finanzamt vorhanden.
Geht gar nicht.
Entweder die Versicherung fragt, ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht (für den Schaden) und zahlt, sofern dies zutrifft, nur den Nettoschaden. Dafür bekommt man die Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Oder man erklärt eben, daß keine VorSt-Abzugsberechtigung besteht, bekommt den Bruttoschaden ersetzt und keine Vorsteuer vom Finanzamt.
Erklärt man das Falsche gegenüber der Versicherung bzw. gegenüber dem Finanzamt und erhält den Betrag doppelt, hat man je nach Sichtweise Versicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung begangen.
Falls ein Fahrzeug gekauft wird (mit USt natürlich), darf
beides angesetzt werden?
Das ist ein anderes Thema, hat mit der Versicherung nichts zu tun.
Ob man für das neue Fahrzeug die Vorsteuer erstattet bekommt, ist z. B. von der Art seiner Verwendung und den Ausgangsumsätzen des Unternehmens abhängig.
Also Umsatzsteuer gewöhnlich beim Finanzamt ansetzen (da
Betriebsfahrzeug) als auch bei der Versicherung ansetzen? (und
private Entschädigung kompensieren)
(irgendwie doppelt angesetzt?)
Ist das im rechtlichen Rahmen, grauzone oder gar nicht
möglich?
Möglich schon, solange es niemand merkt und sanktioniert, rechtlich aber unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald