MwSt von 2006 - anteilig in 2007 nachzahlen

Hallo,

wie bucht man z.B. den Betrag von 200 € (MwSt), den man von 2006 nachzahlen musste - anteilig für 2007?

Es wäre ja zu 100% abzugsfähige Vorsteuer … richtig?

Danke.

Servus,

Abziehbare Vorsteuer ist nur und ausschließlich die USt, die auf Rechnungen für Leistungen von anderen Unternehmern ausgewiesen ist.

Umstatzsteuerzahlungen an das FA und Erstattungen vom FA sind niemals abziehbare Vorsteuer oder eingenommene USt.

Der Überschussrechner bucht USt-Zahlungen in die Ausgaben, der Bücher Führende gegen den entsprechenden Bilanzposten.

Schöne Grüße

MM

bei Leistungen aus 2006 wird anteilig in 2007 die

Abziehbare Vorsteuer ist nur und ausschließlich die USt, die
auf Rechnungen für Leistungen von anderen Unternehmern
ausgewiesen ist.

Richtig.
Und bei Leistungen aus 2006 wird anteilig in 2007 die MwSt berechnet.

Das ist dann nur MwSt - wo wird sie in die EÜR eingetragen?

P.S.: Es ging um MwSt … habe beim Tippen wohl geschlafen …

Servus,

hierzu:

P.S.: Es ging um MwSt … habe beim Tippen wohl geschlafen …

und zur Klärung der Begriffe: Mehrwertsteuer ist ein Begriff aus dem europäischen Steuerrecht und aus der allgemeinen Systematik der Steuern. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, keine Durchführungsverordnung, keine Verwaltungsanweisung, in denen von Mehrwertsteuer die Rede wäre. Um die Verwirrung ein wenig im Rahmen zu halten, schlage ich also vor, von Umsatzsteuer zu sprechen. Die Erhebungsform der europäischen Mehrwertsteuer, die in Deutschland gilt, heißt Umsatzsteuer. Es gibt also keinen Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer ist

(a) die Steuer, die auf steuerbare und steuerpflichtige Umsätze erhoben wird und

(b) im engeren Sinn: Die USt-Zahllast, die sich aus eingenommener USt minus abziehbarer Vorsteuer ergibt.

Hier:

Und bei Leistungen aus 2006 wird anteilig in 2007 die MwSt
berechnet.

bin ich nicht sicher, ob Du das Prinzip verstanden hast und nur ein bissel unglücklich formuliert hast, oder ob wir da bei den Grundlagen anfangen müssen. Ich vermute mal, dass bloß die Formulierung etwas unglücklich geraten ist.

Auf Leistungen aus 2006 wird generell in 2007 USt berechnet, wenn die Rechnung erst in 2007 gestellt wird. Im Fall der Istversteuerung gehört die USt dann auch erst in einen Voranmeldungszeitraum und in das Kalenderjahr 2007. Gebucht wird in diesem Fall wie immer: Per Forderung (oder Bank oder Kasse) an Umsatz und an USt.

Auf das Stichwort „anteilig“ hin vermute ich, dass es sich im Sachverhalt nicht um eine Leistung aus 2006 handelt, sondern um eine wirtschaftlich teilbare Leistung, die teilweise in 2006 und teilweise in 2007 erbracht wird. Diese wird bei Buchführung/Bilanzierung, falls sie im Voraus in 2006 vereinbarungsgemäß fakturiert und bezahlt worden ist, passiv abgegrenzt und in 2007 löst man die PRA pro rata temporis auf. Per 01.01.2007 wird der nachgeforderte Differenzbetrag 19% - 16% USt so gebucht: Abgegrenzter Betrag incl. 16% USt per PRA („netto“) und per USt 16% an Debitor. Neu abzugrenzender Betrag incl. 19% USt per Debitor an PRA („netto“) und an USt 19%. - Ich habe die Buchungen so dargestellt, wie sie bei EDV-FiBu mit automatischer USt-Rechnung eingegeben werden, daher jeweils zwei Gegenkonten zu einem Konto.

Dieses:

Das ist dann nur USt -

ist also erstmal im Fall Buchführung/Bilanzierung nicht richtig: Zu jeder USt-Buchung gehört auch die Buchung der Bemessungsgrundlage, abgesehen von USt-Zahlungen an das FA und Erstattungen vom FA.

Nach diesem Ausflug in die Bilanzierung, der nicht schulmeisterlich wirken soll, sondern wie bei vielen Fällen nützlich ist, um sich den Sachverhalt grundsätzlich klarzumachen, um dann die Handhabung in der Überschussrechnung zu klären, die häufig gar nicht einfacher ist als Buchführung/Bilanzierung/GuV, sondern auf den ersten Blick eher konfus wirkt, jetzt zur Überschussrechnung - ich unterstelle Istversteuerung, alldieweil Sollversteuerung und Überschussrechnung buchhalterisch eine Katastrophe ist.

Hier würde sich die Nachforderung USt 19% - 16% auch nicht freischwebend ohne Bemessungsgrundlage darstellen - wenn Du die Buchung der Passiven Abgrenzung zur Hand nimmst, kannst Du sie auf die Überschussrechnung übertragen:

Es wird der Teil des Entgelts, der in 2006 für Teilleistungen in 2007 mit 16% USt vereinnahmt worden ist, im Zeitpunkt des Eingangs der Nachzahlung als negative Einnahme erfasst. z.B. negative Einnahme 800 €, negative USt 16% 128 €. Dann mit 19% USt als Einnahme wie üblich: Einnahme 800 €, USt 19% 152 €. Unterm Strich saldiert sich das zu genau dem Betrag, der nachgefordert worden ist: 152 € ./. 158 € = 24 €. Bleibt aber auf verschiedenen Konten stehen, weil sonst die USt-Berechnung weder abstimmbar noch nachvollziehbar ist.

Und hierzu:

wo wird sie in die EÜR eingetragen?

kann man während der kommenden acht oder neun Monate nur spekulieren, weil die Anlage EÜR für 2007 aller Voraussicht nach nicht vor Januar 2008 veröffentlicht werden wird.

Das ist jetzt alles wahrscheinlich keine Antwort auf Deine Frage, aber vielleicht hilft es Dir, etwas konkreter zu formulieren, was Du wissen möchtest und wo genau Dein Problem ist?

Schöne Grüße

MM