wie rundet man die MwSt. damit das FA nicht Steuerhinterziehung vermuten könnte?
Ist kaufmännisch runden da in Ordnung oder gibt es da eine andere „Vorgabe“?
Bsp.:
auf der Quittung steht z.B. Brutto 1,35€; 19%MwSt 0,21€.
Rechnet man es zurück, würde bei 1,14€ (1,35-0,21) plus 19%MwSt eher 1,36 € heraus kommen.
wie rundet man die MwSt. damit das FA nicht
Steuerhinterziehung vermuten könnte?
Ist kaufmännisch runden da in Ordnung oder gibt es da eine
andere „Vorgabe“?
Bsp.:
auf der Quittung steht z.B. Brutto 1,35€; 19%MwSt 0,21€.
Rechnet man es zurück, würde bei 1,14€ (1,35-0,21) plus
19%MwSt eher 1,36 € heraus kommen.
die Frage ist ernst gemeint, denn Excel hat ein Problem mit den Fließkommastellen und so kommt es manchmal zu Rundungsfehler.
Um diese zu umgehen ist entweder RUNDEN() oder KÜRZEN() als Formelbestandteil notwendig.
Z.B. bei der Eingabe des Bruttobetrages 1,35 € wird durch 1,35/119*19 als Ergebnis 0,21554622 ausgegeben.
Wird das Ergebnis nun auf zwei Nachkommestellen gerundet, sind es 0,22 €, was allerdings lt. Beleg/Quittung nicht dort so vermerkt ist. Auf der Quittung (eines großen Einzelhandels) steht 0,21 € MwSt.
wie sich das bei der Schweizer Mehrwertsteuer genau verhält, hab ich jetzt nicht nachgeschaut.
Die deutsche Umsatzsteuer ist jedenfalls eine Jahressteuer. Sie wird nicht aus den Einzelbeträgen addiert, die auf einzelnen Quittungen ausgewiesen sind, sondern beträgt 19% bzw. 7% der Bemessungsgrundlage, die ihrerseits die Summe aller im jeweiligen Kalenderjahr bewirkten Umsätze (in ganzen Euro) ist, die zum jeweiligen Steuersatz steuerpflichtig sind.
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist durch seltsames Programmieren von Registrierkassen nicht erfüllt, schon weil dadurch keine Steuer verkürzt wird.
Der Tatbestand der Steuerhinterziehung ist durch seltsames
Programmieren von Registrierkassen nicht erfüllt, schon weil
dadurch keine Steuer verkürzt wird.
Wenn man nun so einen Ausgaben-Beleg hat un erfasst, was wäre dann die richtiger Vorgehensweise?
MwSt wie auf dem Beleg erfassen oder belassen wie es das Programm (richtig gerundet) automatsch anzeigt?
bei einem Kleinbetrag bis 150 € kein Problem: Der ausgewiesene Steuersatz reicht aus, man kann das Programm ruhig /1,19 rechnen lassen und das Ergebnis in der Buchhaltung so lassen wie es ist.
Bei einer Rechnung über 150 € darf nur der ausgewiesene Betrag als Vorsteuer abgezogen werden.
Wobei ein USt-Sonderprüfer, der seine zwei-drei Stündlein damit verbringt, einzelne unberechtigt abgezogene Centbeträge aufzuspüren, zu addieren und in seinen Bericht zu schreiben, am nächsten Tag, an dem er im Innendienst zu sehen sein wird, mit Sicherheit hören wird: Guten Morgen - ach Herr Schulz, können Sie bitte mal reinkommen? - Der Rest spielt sich hinter geschlossener Tür ab, falls diese nicht durch die Wucht der Phililppika, die folgt, aus den Angeln geblasen wird.
die beschriebene Rechnung wird durch sehr viele Kassensysteme ganz genau so durchgeführt und ausgedruckt, wie silex beschrieben hat. Das hat damit zu tun, dass Kassen vernünftigerweise primär mit Bruttobeträgen rechnen, weil sie ja die Bargeldbewegungen dokumentieren müssen.
Eigentlich schade, dass nicht mehr der Kontor-Gehülfe an seinem Stehpult die Quittung aufsetzt.