mein Canon mx700-Drucker hat nen Papierstau produziert, anschließend fürchterlich gequietscht und die Fehlermeldung 6A80 angezeigt.
Als ich die Klappe oben öffnete, um das Papier zu entfernen, kam mir ein langes dünnes Stück Schaumgummi entgegen und er macht gar nix mehr, auch nicht nach Ausschalten etc. Was kann ich tun?
Hi,
leider ja.
Laut Aussagen in weiteren Foren liegt eine Störung des Druckkopfes vor.
Wenn Du schreibst, „etwas kam aus dem Drucker“… - Das verschweige lieber beim Anruf beim Support. Endkunden haben in Deutschland i.d.R. 24 Monate Gewährleistung. Es ist dann zu erwarten, dass Du einen Austausch erhältst.
(Ich will keine falschen Hoffnungen wecken: Es könnte sein, dass das Servicezentrum ggf. eine mechanische Beschädigung diagnostiziert und den kostenfreien Service verweigert. Allerdings steht selbst eine eingehende Diagnose in keinem guten finanziellen Verhältnis zu einem Austausch auf Kulanz.)
Also, Kopf hoch und anrufen UND alles vermeiden, was als „customer abuse“ gelten könnte.
Hallo,
wenn noch Garantie drauf ist, dann ab damit zum Service.
Die Fehlerbeschreibung, so wie du ihn hier beschrieben hast, mit dazu.
Die Chancen stehen gut.
Gruß
Bernd
Wenn Du schreibst, „etwas kam aus dem Drucker“… - Das
verschweige lieber beim Anruf beim Support. Endkunden haben in
Deutschland i.d.R. 24 Monate Gewährleistung. Es ist dann zu
erwarten, dass Du einen Austausch erhältst.
außerordentlich interessante, trotzdem aber völlig falsche Interpretation der Gewährleistung.
Wenn Du auf die rechtlichen Spitzfindigkeiten der Beweislastumkehr hinauswillst: Selbst das führt zu nichts, außer endlosen Diskussionen. - Ich kenne keinen Hersteller, der vom Kunden den Beweis verlangt, den Beweis zu erbringen, dass der Fehler bereits bestand, bevor die gesetzliche Frist von sechs Monaten ablief. Dennoch; ja, Du hast Recht, dass es einen grundlegenden Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt.
Also, weiterhin hier der Schwerpunkt auf praktische Hilfe und nicht auf zeitraubende rechtliche Dinge.
Wenn Du auf die rechtlichen Spitzfindigkeiten der
Beweislastumkehr hinauswillst: Selbst das führt zu nichts,
die Beweislastumkehr ist ein stumpfes Schwert, denn dass der Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, muss in jdem Fall der Käufer beweisen
außer endlosen Diskussionen. - Ich kenne keinen Hersteller,
der vom Kunden den Beweis verlangt, den Beweis zu erbringen,
dass der Fehler bereits bestand, bevor die gesetzliche Frist
von sechs Monaten ablief.
Eben hieß es noch aus Deinem Munde „innerhalb der Gewährleistung von 24 Monaten: Kein Problem“. Nun ist der Zeitraum schon auf 25% dieser 24 Monate geschrumpft.
Dennoch; ja, Du hast Recht, dass es
einen grundlegenden Unterschied zwischen Garantie und
Gewährleistung gibt.
Also, weiterhin hier der Schwerpunkt auf praktische Hilfe und
nicht auf zeitraubende rechtliche Dinge.
Dann vermeide es doch einfach hier falsche Tipps zur Rechtslage zu verbreiten.