Myom vorerkrankung krankenkasse

Hallo zusammen!
Ich bin seit 2009 bei einer PKV versichert. Nun hatte ich vor 2 Wochen ne Myom-OP wg Kinderwunsch. Jetzt will meine PKV eine Schweigepflichtsentbindung von meiner FÄ.
Es kann sein, dass ich das Myom bei Vertragsabschluss nicht angegeben hatte, weil mir meine FÄ sagte, das sei absolut harmlos, das hätten ganz viele Frauen etc. Ich hab das dann unter „problemlos“ irgendwo in meinem Kopf abgespeichert und echt vergessen, dass ich das Ding hab.
Kann es nun sein, dass die PKV die OP nicht zahlt bzw. zahlen muss?
Ist das Myom eine „Vorerkrankung“, die ich hätte angeben müssen??
Danke u Lg
K.

Die PKV wird durch die Schweigepflichtentbindung vorrangig in Erfahrung bringen wollen, ob das Myom bei PKV-Antragstellung bereits bekannt war, was laut der Schilderung offensichtlich der Fall war, und diese Vorerkrankung nur „vergessen“ wurde. Das Berufen auf Vergessen ist eine sehr, sehr hakelige Angelegenheit („kann ja jeder behaupten“).

Die Einschätzung, was jetzt passiert, ist sehr schwierig abzugeben. In jedem Fall würde ich jedoch mit sehr ernst zu nehmenden Problemen rechnen. Mögliche Folgen, neben einem (eher unwahrscheinlichen) glimpflichen Ablauf könnten Ausschluss der Vorerkrankung, Nichtbezahlen dieser OP und deren Folgekosten bis hin zu einer Anfechtung des PKV-Vertrags gehen, die möglicherweise im Basistarif endet (die einzig gute Nachricht daran wäre, dass die PKVs daran selber kein Interesse haben, sodass die eigene Verhandlungsposition nicht ganz hoffnungslos ist).

Angesichts der möglichen Folgen würde ich hier eine intensive Beratung durch einen nachweislich versierten Fachmann dringend empfehlen. Das kann im ersten Anlauf ein sehr erfahrener Makler sein, wobei ich immer im Hinterkopf behalten würde, dass der seinerzeit vermittelnde Makler, der erster Ansprechpartner sein sollte, hier tendenziell seine eigenen Interessen eher verteidigen wird als Deine, falls es dahingehend Überschneidungen geben sollte.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, würde ich diesen Vorgang ohne weitere Kostenbedenken von Anfang an von einem fachlich versierten Rechtsanwalt begleiten lassen, der auf einige Erfahrung in diesem Problemfeld zurückblicken kann. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist das mehr als nur eine Überlegung wert, denn als Laie wirst Du Deine Verhandlungsposition niemals wirklich richtig einschätzen und effektiv verteidigen können. Der Rechtsanwalt kann Dich hier lebenslang erheblich billiger kommen (und ich behaupte, er wird).

Hallo caridade,
in der Tat hätte das Myom angegeben werden müssen.
Es sind bei Antragstellung wirklich alle Erkrankungen und Untersuchungen anzugeben. Hier wurden Sie von Ihrem Berater, der den PKV-Antrag aufnahm, leider nicht vernünftig / richtig aufgeklärt, was leider immer wieder passiert (aber nicht passieren darf).

Lediglich eine normale Erkältung (von kurzer Dauer) oder Grippe interessiert den Versicherer nicht, wenn bereits ausgeheilt.

Leider haftet der Antragsteller für seine Angaben - auch bei falscher Aussage des Beraters, denn die Fragen sind im Antrag eindeutig formuliert und der Kunde bestätigt mit Unterschrift, korrekte und vollständige Angaben auf diese Fragen gemacht zu haben.

Ich vermute:
Der Versicherer wird wohl leisten, aber einen Zuschlag vereinbaren. Es kann sein, dass er anbietet, Behandlungen wegen Schwangerschaftswunsch auszuschließen.

Hoffe, soweit geholfen zu haben.

Liebe Grüße
von Hans-Günter

PKV-Spezialisten
Michael & Hans-G. Rischer

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