N bisschen längere Geschichte...würd gerne

… … … eine Anzeige erstatten, aber weiß nicht ob ich das überhaupt kann. Eine Person hat mich besucht…ich hab mich n bisschen ausgeheult bei der…diese hat dann am selben Abend eine psychatrische Klinik angerufen und behauptet ich würde Selbstmord begehen wollen. Da diese Person selbst in einer psychatrischen Klinik war, wusste sie nämlich das dass eine sofortige Zwangseinweisung bedeutet. Also wach ich am nächsten Tag auf und werde verwirrt und verschlafen eingewiesen während die Person mit einem Grinsen dahockt. Diese Person ist mir bekannt als heimtückisch und rachsüchtig etc. aber dachte sie hätte sich verändert, weil sie seit ihrem 18.tem Lebensjahr in Therapie ist. Auf jeden Fall saß ich dann 3-4 Monate in der Psychatrie rum und war ironischerweise wirklich depressiv weil die Aktion so ein Schock und unfassbar war, dass ich in schwere Depressionen verfallen bin und mir ein psychatrischer Betreeuer zugewiesen wurde. Mein Leben ist momentan also komplett im Eimer und ich hab das Gefühl das dies genau das ist was die Person wollte. und joah…könnte ich Anzeige erstatten?

Hallo,

sorry, aber eine persönliche Rechtsberatung darf ich nicht geben. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt.

Gruß, Mathias

.
Hallo Nase11,
zuerst einmal danke ich Dir für Dein Vertrauen.

Die besagte Person hat es sicherlich nur gut mit dir gemeint bzw. sie hatte Angst um dich (was heute nicht mehr so oft vorkommt) und wollte dir helfen.
Deshalb ist eine Anzeige gegen sie fehl am Platz!

Wenn du schon in psychiatrischer Behandlung warst, konnten Ärzte 3-4 Monate deinen Zustand beobachten, einschätzen und behandeln, was bestimmt auch erfolgt ist. Alle anderen Maßnahmen geschahen nicht ohne Anlass.

Gehe bitte bei meiner Antwort davon aus, daß ich weiß, wovon ich schreibe!

Konzentriere dich besser auf dich selber. Das hilft dir mehr als nur nach Rache zu sinnen oder zu trachten.

Alles Gute!
.

Hallo,

wenn Du das so an die Staatsanwaltschaft schreibst, hättest Du bereits Anzeige erstattet. Eine Anzeige ist lediglich eine Wissensmitteilung an die Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich von begangenen oder geplanten Straftaten.

In Betracht käme evtl. Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Ob dies abwegig ist oder nicht kann ich allerdings auf Grund des knappen Sachverhaltes nicht beurteilen.

Gruss Akkon

Hallo,

wenn Du das so an die Staatsanwaltschaft schreibst, hättest Du bereits Anzeige erstattet. Eine Anzeige ist lediglich eine Wissensmitteilung an die Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich von begangenen oder geplanten Straftaten.

In Betracht käme evtl. Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Ob dies abwegig ist oder nicht kann ich allerdings auf Grund des knappen Sachverhaltes nicht beurteilen.

Gruss Akkon.

Hallo,
ich denke, dass Du keine Anzeige erstatten solltest. Du wirst der betreffenden Person niemals nachweisen können, dass sie bösartig gehandelt hat. Sie wird auf jeden Fall immer erklären, dass sie nur zu Deinem besten gehandelt hat. Da Du nun auch wirklich in der Klinik verblieben ist, kann sie natürlich auch gut behaupten, richtig gehandelt zu haben. Bei der Polizei wird da auch nichts anderes bei rauskommen. Am besten ist, Du lässt die Sache hinter Dir und lässt es bleiben, die Polizei wird Dir in Deinem Sinne in dieser Sache nicht behilflich sein.

Toi Toi und alles Gute!

Hallo!
Ein Strafanzeige zu stellen erscheint mir aufgrund der geschilderten Sachlage schwierig. Zum einen wird bei einer Einweisung ein sofortiges eingehendes Aufnahmegespräch mit einem Facharzt (Neurologe, Psyhiater) geführt. Erst wenn dieser zu der Überzeugung gelangt, dass ein ernsthaftes Krankheitsbild mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, wird eine Einweisung angestrengt. Dazu muss ein Richter die Zwangseinweisung aufgrund der psychiatrichen Begutachtung anordnen. Geschieht dies nicht, ist der ‚Erkrankte‘ innerhalb von 24h wieder auf freien Fuss zu setzen.
Wenn Sie also mehrere Monate psychiatrisch eingewiesen waren, gab es dazu einen plausiblen Grund.

Ich würde daher von einer Anzeige Abstand nehmen.

hallo nase 11,

als laie würde ich behaupten, das du beweisen musst, das sie es böswillig gemacht hat. erst dann kannst du eine anzeige wegen freiheitsberaubung erstatten. jeder hat ihr doch die sorge geglaubt und deswegen wurdest du in die phsyatrie eingewiesen. eine böswilligkeit zu beweisen ist sehr schwer!
viele grüße
marion

Da bin ich leider überfragt. Aber ich denke es wird schwer sein, der Person nachzuweisen, dass sie das aus böser Absicht gemacht hat. Zumal die Tatsache, dass du in der Klinik für mehrere Monate verbleiben musstest ja auch zeigt, dass Bedarf bestand (wann dieser auftrat, ob erst bei Einweisung oder schon davor, sei mal dahingestellt). Ich könnte mir nicht vorstellen, welchen Strafbestandes sich diese Person zu schulden kommen lassen hat. Sie kann immer damit argumentieren, sie habe ja nur Sorge um dich gehabt.

Aber rein menschlich rate ich dir dringend, dir andere Freund zu suchen!

Hallo, leider kann ich hierzu nicht viel sagen, nur soviel, dass hier zunächst die Frage im Raum steht, welche Aufgaben genau hat der eingesetzte Betreuer. Gibt es Zeugen für den Vorfall ? Auch würde ich hier einen entsprechenden Fachanwalt zu Rate ziehen.

Es tut mir leid, dass ich nicht mehr dazu schreiben kann.

Viele Grüsse