N24 Fight Science Abwehr von Angreifern

Hallo,

ich habe auf N24 eine Folge von „Fight Science“ gesehen.
Dabei ging darum, dass man einen Angreifer mit einem Sicherheitsschlüssel abwehren kann. Und zwar, indem man den Angreifer den Schlüssel ins Auge oder in Hals/Halsschlagader rammt.
a) Ist das noch juristisch Notwehr
b) was passiert, wenn man jemanden einen Schlüssel ins Auge rammt?

Hi

lese mal :

http://www.kickboxen-marbach.de/down/Notwehr%20Parag…

In Klartext , oder hier in dem geschilderten Fall :
es kommt darauf an wie der Angreifer den Angriff ausgeführt hat , ob hier die Verhältnissmässigkeit der Mittel passen.

Wenn der Angreifer nur wütend „Arschloch“ schreit , geht ein Schlag ins Auge gar nicht .
Greift er jedoch mit einem Messer an , ist es durchaus zu rechtfertigen .

gruss

Toni

Hallo

ich habe auf N24 eine Folge von „Fight Science“ gesehen.
Dabei ging darum, dass man einen Angreifer mit einem
Sicherheitsschlüssel abwehren kann. Und zwar, indem man den
Angreifer den Schlüssel ins Auge oder in Hals/Halsschlagader
rammt.
a) Ist das noch juristisch Notwehr

Ja. Ein Sicherheitsschlüssel gegen den Oberarm gerammt dürfte nämlich nicht die zur Abwehr des Angriffs erforderliche Wirkung zeitigen. Es gibt allerdings auch mindestens ebenso nachhaltig wirksame Abwehrmethoden ohne Zuhilfenahme eines Schlüssels oder anderer Werkzeuge.

b) was passiert, wenn man jemanden einen Schlüssel ins Auge
rammt?

Der Angreifer erleidet ein sogenanntes Augentrauma.

smalbop

Moin,

a) Ist das noch juristisch Notwehr
b) was passiert, wenn man jemanden einen Schlüssel ins Auge
rammt?

es ist stets die Verhältniskeit der Mittel zu beachten.
Das ist zwar eine nur bedingt befriedigende Antwort, aber wohl eine angemessene.
Mein Sensei meinte mal, daß wir uns in Sekundenbruchteilen entscheiden müssten was wir tun und anschließend haben Heerscharen von Juristen alle Zeit der eElt zu beurteilen, ob diese Entscheidung angemessen war oder nicht.

Gandalf

Keine Verhältnismäßigkeit

es ist stets die Verhältniskeit der Mittel zu beachten.

Nein - das Mittel muß erforderlich sein, aber nicht verhältnismäßig:

http://katzenkoenig.net/2011/02/20/popularer-rechtsi…

Ein feiner, aber bedeutsamer Unterschied.

Gruß,
Max

Hallo,

es kommt darauf an wie der Angreifer den Angriff ausgeführt
hat , ob hier die Verhältnissmässigkeit der Mittel passen.

das ist falsch, es gibt keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Notwehr.
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo,

Es gibt in Deutschland den Rechtsgrundsatz „das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen“; danach darf man sich ohne Rücksicht auf eine Verhältnismäßigkeit verteidigen.

Deshalb ist in der Notwehr praktisch alles erlaubt, solange es

  • für die Abwehr erforderlich (nicht Verhältnismäßig) ist

und

  • es kein krasses Missverhältnis zwischen verteidigtem und angegriffenem Gut gibt.

(es gibt noch andere Voraussetzungen, ich denke aber, dass es dir auf die von mir genannten besonders ankommt).

Sollte also jemand mit großer Gewalt angegriffen werden und er hat kein milderes zum Erfolg führendes Mittel zur Verfügung, so könnte er durchaus einen Schlüssel in des Angreifers Auge rammen.

Beispiel: Frau X ist Vergewaltigungsopfer. Als der Täter auf ihr liegt, kommt sie an ihr Schlüsselbund als einziges Verteidigungsmittel und rammt dem Täter den größten und längsten Schlüssel ins Auge = gerechtfertigte Verteidigung.

Gruss

Iru

Hi

weisst du was mich ärgerlich macht ?

Wenn Satzstücke auseinandergerissen werden um damit einen anderen angedachten Sachverhalt zu produzieren , der so da nicht geschrieben steht .
Da steht eindeutig in Wort und Buchstaben eine Erklärung zu dem Satz :

Der Angriff wurde durch die beleidigung „Arschloch“ ausgeführt und du reagierst mit Auge ausschlagen.
Den Richter will ich kennen lernen , der da noch die Regel Verhältnissmässigkeit der Mittel gelten lässt .

Derjenige der das Sternchen gegeben halt , soll auch mal überlegen ob das so wirklich korrekt ist .
einen schönen Tag noch …

Toni

Hallo!

Wenn Satzstücke auseinandergerissen werden

Ich finde da nichts, was auseinandergerissen wurde.

Der Angriff wurde durch die beleidigung „Arschloch“ ausgeführt
und du reagierst mit Auge ausschlagen.
Den Richter will ich kennen lernen , der da noch die Regel
Verhältnissmässigkeit der Mittel gelten lässt .

Diese Regel existiert im Zusammenhang mit Notwehr nicht.

Der Richter wird sich also allenfalls mit Gebotenheit und Erforderlichkeit auseinandersetzen - das ist ein feiner, aber juristisch durchaus bedeutsamer wichtiger Unterschied.

Derjenige der das Sternchen gegeben halt

Ich hab noch eins dazugemacht.

soll auch mal
überlegen ob das so wirklich korrekt ist.

Ja, ist es. Und deine Antwort war falsch, weil es nunmal bei Notwehr keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit gibt, sondern nur eine Prüfung von Gebotenheit und Erforderlichkeit. Und bevor Du jetzt damit anfängst, daß das Wortklaubereien sind - wir sind hier nicht Plauderbrett, sondern im Rechtsbrett, und da sollten die Antworten schon juristisch korrekt sein und nicht im Verbreiten populärer Rechtsirrtümer bestehen. Klar, Fehler kann jeder mal machen, aber wenn man dann schon drauf hingewiesen wird, dann sollte man nicht unfreundlich werden.

Gruß,
Max

Gruß,
Max

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Hallo,

weisst du was mich ärgerlich macht ?

weißt, Du, wie sehr mich das interessiert?

Der Angriff wurde durch die beleidigung „Arschloch“ ausgeführt
und du reagierst mit Auge ausschlagen.
Den Richter will ich kennen lernen , der da noch die Regel
Verhältnissmässigkeit der Mittel gelten lässt .

Eben. UND ES GIBT DA GENAU GAR KEINE VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSABWÄGUNG!!!
Komisch, einige scheinen das zu begreifen, andere nicht.
Gruß
loderunner

Hallo,

Den Richter will ich kennen lernen , der da noch die Regel
Verhältnissmässigkeit der Mittel gelten lässt .

hmmm… dann hast du offenbar bisher keinen Richter kennen gelernt, denn dass die Notwehr keine Verhältnismäßigkeit kennt, gehört zum juristischen Grundlagenwissen.

Ich weiss nicht, wieso alle immer wieder von einer Verhältnismäßigkeit reden. Offenbar macht sich kaum einer derjenigen, die immer wieder die Verhältnismäßigkeit propagieren, die Mühe, mal nachzuforschen, was denn die Verhältnismäßigkeit überhaupt bedeutet. Was würde passieren, wenn die Notwehr tatsächlich verhältnismäßig sein müsste?

Eine Frau müsste sich, wenn sie als einzige Möglichkeit nur eine totbringende Verteidigung hätte, vergewaltigen lassen, denn eine Vergewaltigung mit dem Tod abzuwehren, ist nicht verhältnismäßig.

Oder aber der Waffenträger X, der mit einem Messer angegriffen wird, dürfte seine Schusswaffe einsetzen, obwohl er den Angriff auch mit seiner chemischen Keule hätte abwehren dürfen.

Interessant, was die Verhältnismäßigkeit tatsächlich bedeutet.

Bleiben wir doch besser bei der Gebotenheit oder der Erforderlichkeit; die Begriffe sind zwar schwerer zu kapieren, sorgen aber für wesentlich mehr Sicherheit des sich Verteidigenden.

Gruss

Iru (hat auch Sternchen gegeben)

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Hallo,

diesen fehlerhaften verlinkten Text willst du doch wohl nicht als Argument in einem Rechtsforum benutzen?

Iru