Hallo Christian,
Nun ist aber „das Volk“ ein Sammelsurium aus Gestalten, die
unterschiedlicher nicht sein könnten. Diese haben am Ende des
Wahltages mit einer - wenn auch mitunter unverständlichen -
Stimme gesprochen.
Jeder hat mit einer Stimme gesprochen, soweit sie gültig war. (Erst- und Zweitstimme natürlich)
Tatsächlich ist diese Stimme durch 5%-Hürde und
Verhältniswahlrecht gefiltert
Die Wählerstimme ist nicht gefiltert, nur ihr Wirkungsdurchschlag ist das. Der Sender ist nicht geknebelt; nur kriegt er erst ab 5% „Gehör“. Den Unterschied merkt aber nur, wer weiss, was ein Knebel ist. Das Votum des Wahlvolkes ist ein „gefiltertes“, nicht aber die Willensbildung des einzelnen Wählers in der Kabine. Wäre das der Fall, sähe es anders aus.
und hat schließlich eine (und oft auch nur eine mögliche)
Reaktion zur Folge, landläufig auch Regierung genannt.
Der Stimmniederschlag, von dem es nur einen möglichen gibt, ist die Sitzverteilung im Parlament, die bis auf den letzten Platz geregelt ist. Die Regierungsbildung ist Sache parlamentarischer Mehrheiten und auf deren Ausbildung wirkt der Wählerwillen nur noch „mittelbar“; repräsentative Demokratie eben. Völlig anders bei Präsidialsystemen. Da wäre die Frage mit der „Arglist“ vielleicht auch anders in einer Verfassung regelbar.
Also: 60 Mio. Meinungen–>eine Stimme.
60 Mio. Meinungen–>eine klare Basis zur Regierungsbildung. Das will die Verfassung und das erreicht sie auch. Zufriedenheit ist kein Verfassungsziel. Rechtsfrieden nur.
Eine ähnliche Be"stimm"ung findet sich auch im Grundgesetz
bzgl. der Abstimmung im Bundesrat, bei denen die Stimmen eines
Landes nur einheitlich abgegeben werden können.
Es soll neulich einen Fall gegeben haben, bei dem ein Land mit
zwei Stimmen gesprochen hat; dieser befindet sich jetzt vor
dem Verfassungsgericht.
Ja, das wäre mal zu klären.
Mir ist klar, daß die Untertöne (um mal bei dem Bild der einen
Stimme zu bleiben) durch die Opposition repräsentiert werden.
Dennoch ist aber oftmals nur eine bestimmte Kombination als
Regierung möglich (aus verschiedenen Gründen).
Diese bestimmte eine dann aber nicht, weil die Verfassung das so vorsähe. Die Parlamentarier können sich aufstellen, wie sie wollen, wenn sie gewählt sind. Sie sind keine Marionetten ihrer Wähler, allenfalls indirekt, insoweit sie wiedergewählt werden wollen. Wenn sie so verkracht und verbandelt sind, dass konkret nur eine Regierung möglich ist, dann ist das genau das, was die Verfassung will. Wechselnde Mehrheiten oder rotierende Koalitionen will sie gerade vermeiden wegen der Weimarer Erfahrungen. Allenfalls die Ausweitung von Mehrheiten (Solidarität der Demokraten) gilt für Notfälle als hinnnehmbar.
Also: 60 Mio. Meinungen–>eine parlamentarische Mehrheit, eine Regierung. So soll es sein, damit es bei den 60 Mio. Meinungen bleiben kann und nicht 60 Mio. Knarren draus werden und nur eine Meinung übrig bleibt. (Klingt extrem, ist aber tendenziell so gemeint mit dem Schlagwort „Rechtsfrieden“)
Sie entstanden bei
den Griechen, als sie Demokratie hatten.
An der sie ja, wie Du sicher als Historiker weißt, letztlich
zugrunde gegangen sind.
Da mögen sich die Altertumswissenschaftler drüber streiten. Bis 1453 (Fall von Byzanz) war das Abendland ein griechisch von Byzanz beeinflusstes. Danach ging das Griechentum durch den Filter der islamischen Welt, wurde von der noch etwas aufgemöbelt (Mathe!) und im Westen noch mal extra inständig verherrlich (Renaissance). O.K. Athen war eine Zeit lang etwas heruntergekommen. Aber Demokratie, Logik, Drama und Komödie beherrschen die Welt. So gesehen sind sie gar nicht zugrunde gegangen, die Griechen.
Es grüßt
Thomas