Na, also: wurd ja mal Zeit!

07.11.2002 13:09 Uhr
Anwalt reicht Klage gegen Kanzler ein: Wahlbetrug
Erich Bäckerling, ein Dortmunder Rechtsanwalt, hat bei der Münchener Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Bundeskanzler Schröder eingereicht. Als Grund gab der Anwalt Wahlbetrug an. Es reiche ihm, vor jeder Wahl belogen und dann abgezockt zu werden.
Die Anzeige Bäckerlings stellt in der deutschen Geschichte ein Novum dar. Gegen Schröder soll wegen Betruges und Wahltäuschung ermittelt werden. Seiner Ansicht nach sind Politiker mit Bürgern gleichzustellen.
Wer arglistige Täuschung begeht, wird bestraft, so Bäckerling zur ‚dpa‘. In der Anzeige setzt der Anwalt denjenigen, der arglistige Täuschung begeht, mit demjenigen gleich, der durch Arglist oder Druck einen Wähler zum Ausfüllen des Wahlzettels nötigt.
Quelle: www.rp-online.de

Er wird zwar keinen Erfolg haben (Regierende sind immer immun).
Doch einer muss ja mal anfangen (unabhängig von der Partei)
Grüße
Raimund

Jetzt muß sich die Justiz nur noch mal ernsthaft mit diesem Thema beschäftigen und nicht abtun mit „Wer erwartet, daß Politiker die Wahrheit sagen ist naiv“.
Ob es zu einer wie auch immer gearteten Verurteilung kommt kann ich mir nicht vorstellen.
Aber daß von Herrn Schröder zumindest moralishce Grenzen mit seinen Lügen und Täuschungen verletzt wurden kann in Deutschland wohl NIEMAND bestreiten.

Hoffendlich verläuft das nicht einfach unbeachtet im Sande…

Grüsse
PP
der Hoffende…

Hoffendlich verläuft das nicht einfach unbeachtet im Sande…

Bei unseren unteminierten Medien sicherlich nicht ; )

Gruß

Rchard

Hallo,

ausser Spesen wird hier nichts gewesen.
Dies kann ebenso mit dem Hornberger schiessen verglichen werden.
Ein Gutes (oder auch Schlechtes) könnte es haben:

Der Kanzler lacht sich tot

mfg: Josef

So wie ich ihn einschätze, ärgert ihn das masslos!
Totlachen?
Glaubst Du an Wunder?:smile:)
Grüße
Raimund

äää…
… ich hab ja wirklich verdammt wenig Ahnung von Politik, leider, aber ich glaube mich zu erinnern, dass wir eine Partei gewählt haben (zumindest ein Teil der Deutschen hat sie gewählt), und nicht eine Person?

Ich finde Schröder auch ziemlich daneben, aber es ist doch wohl nicht er alleine, der lügt oder uns Versprechen gibt, die er nicht einhalten kann, oder?

Also müßte doch wohl die Partei verklagt werden, oder? Er hat zwar mit Sicherheit gewußt, dass er uns Mist verspricht, den er nicht halten kann, aber im Endeffekt ist er doch wohl ein etwas höher dotierter „pressesprecher“ seiner partei.

Bitte bringt mich für dieses posting nicht um; ich habe nur manchmal den Eindruck, dass durch die TV-Duelle wir Deutschen unsere Aufmerksamkeit zusehr auf den Kanzler (bzw. damals noch den Kandidaten) richten. Schröder alleine kann nicht soviel Mist bauen.

Verunsicherte Grüße
Alexa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

… ich hab ja wirklich verdammt wenig Ahnung von Politik,
leider, aber ich glaube mich zu erinnern, dass wir eine Partei
gewählt haben (zumindest ein Teil der Deutschen hat sie
gewählt), und nicht eine Person?

Ich habe zwar vom Recht wirklich verdammt wenig Ahnung, aber es war doch Schröder, der für eine Partei geworben, die ihn zum Kanzler machen würde. Zudem wählen wir zwar die Partei, aber Schröder bestimmt als Regierungschef die Politik. Damit könnte man also eigentlich sagen, dass seine „Arglist“ darauf zielte, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.

Ich finde Schröder auch ziemlich daneben, aber es ist doch
wohl nicht er alleine, der lügt oder uns Versprechen gibt, die
er nicht einhalten kann, oder?

Naja, er trägt die Verantwortung für die Regierunspolitik.

Also müßte doch wohl die Partei verklagt werden, oder? Er hat
zwar mit Sicherheit gewußt, dass er uns Mist verspricht, den
er nicht halten kann, aber im Endeffekt ist er doch wohl ein
etwas höher dotierter „pressesprecher“ seiner partei.

Denke ich nicht. Verantwortung übernehmen zu wollen muss bedingen, verantwortlich handeln zu können.

Bitte bringt mich für dieses posting nicht um; ich habe nur
manchmal den Eindruck, dass durch die TV-Duelle wir Deutschen
unsere Aufmerksamkeit zusehr auf den Kanzler (bzw. damals noch
den Kandidaten) richten. Schröder alleine kann nicht soviel
Mist bauen.

Verantwortlich ist der, der verantwortlich ist. :wink:

Gruss
Barkley

PS: Ich will nicht behaupten, dass andere Parteien nicht vielleicht ähnlich gehandelt hätten. Aber das ist spekulativ und es geht ja auch um Schröder.

hallo Alexa,
im Prinzip hast Du Recht!
Nur, wie verklagt man eine Partei?
Also muss der Statthalter dafür seinen Kopf hinhalten.
Grüße
Raimund

Hallo Peterle,

das Ermittlungsverfahren wird überhaupt nicht eröffnet. Der Bundeskanzler hat zwar das Blaue vom Himmel versprochen aber er hat für die SPD gesprochen. Die Regierung besteht aus zwei Parteien. Durch die Koalition zwischen den Grünen und der SPD war ein Kompromiss notwendig. Da passiert also nichts. Der Anwalt soll vorsichtig sein, dass er nicht wegen groben Unfugs ein Bussgeldbescheid erhält. Es war letztlich niemand in der SPD bekannt, dass die Löcher im Haushalt so groß sind, kein Mensch konnte wissen, dass vier Millionen Arbeitslose soviel Geld kosten. Niemand wusste, selbst Eichel nicht, was los ist. Er hat werst nach der Wahl erfahren, dass er kein Geld auf dem Konto hat.

Jetzt muß sich die Justiz nur noch mal ernsthaft mit diesem
Thema beschäftigen

Glaubst Du noch an die Unschuld einer Hure ? Metapher. Ich will die Justiz nicht der Prostitution beschuldigen.

und nicht abtun mit "Wer erwartet, daß

Politiker die Wahrheit sagen ist naiv".

Das würde man nicht so klar sagen, aber soweit kommt es nicht.

Ob es zu einer wie auch immer gearteten Verurteilung kommt
kann ich mir nicht vorstellen.
Aber daß von Herrn Schröder zumindest moralishce Grenzen mit
seinen Lügen und Täuschungen verletzt wurden kann in
Deutschland wohl NIEMAND bestreiten.

Weshalb soll er moralische Werte verletzen ? Unser Gerhard ist ein Ehrenmann und hat die Mehrheit der Wähler. Sie alle freuen sich, dass der Öko-Pfennig erhöht wird, dass die RV und KV steigt, denn sie wissen, nur mit ihrem Gerhard wird DE völlig modernisiert und ganz runiert. Erst wenn alles unten liegt, werden wir die „Internationale“ durch das Land schmettern und kein Stein wird mehr auf dem anderen sein, wenn Gerhard die Stimme erhebt. Nur mit der Lehre von Marx und Engels kann unser Volk die Reife erfahren, die uns Gerhard vermitteln wird.

Hoffendlich verläuft das nicht einfach unbeachtet im Sande…

Gruss Günter

Ich gratuliere dem Anwalt zu seiner pfiffigen Werbeidee…

SAN

Moin SAN,

Ich gratuliere dem Anwalt zu seiner pfiffigen Werbeidee…

ich weiss nicht, ob es eine pfiffige Werbeidee für einen Anwalt ist, wenn er deutlich demonstriert, vom Recht keine Ahnung zu haben.

SAN

Ciao

Ralf

Unmündigkeit der Bürger
Wenn das Stimmvieh zu bescheuert ist sich aus den richtigen Quellen zu informieren, und stattdessen den Beteuerungen und Erklärungen zum Zustand unseres Landes aus den Mündern der Politiker glauben schenkt, will es doch belogen werden.
Ist doch wohl hoffentlich jedem hier klar wie schmutzig das Geschäft der Politik ist.
Aber auch dieses Thema wird hier im Thread dazu mißbraucht billige, parteipolitische Phrasen zu dreschen.

Gruß
Tom

Idiotisch
Hallo Raimund,

machen wir uns doch nichts vor:

So ein Prozess hat keine Aussicht auf Erfolg. Dazuhin werden hier wieder Gerichtsresourcen belastet die nur Kosten verursachen.

Gruß Ivo

Wahlvolk verklagen,
…denn die sind ja wohl ursächlichst für die derzeitige Politik verantwortlich, oder?

Gruß
Frank

hallo Tom,
halte ich für falsch.
Das würde bedeuten, dass z.B. bei der (kommerziellen)Werbung alles versprochen werden darf. Klagt der Kunde, würde der Richter dann sagen: wenn Sie so blöd sind und der Firma glauben!
Außerdem: was glaubst Du, wie oft Du auf so etwas schon hereingefallen bist?
Auch Deine Quellen manipulieren Dich… ohne dass Du es merkst.
Grüße
Raimund
ein altes, aber immer noch aktuelles Buch dazu: „die manipulierte Gesellschaft“. Oder. „Manipulieren, aber richtig“

Ich gratuliere dem Anwalt zu seiner pfiffigen Werbeidee…

ich weiss nicht, ob es eine pfiffige Werbeidee für einen
Anwalt ist, wenn er deutlich demonstriert, vom Recht keine
Ahnung zu haben.

Da ja die Kunden (zumindest die die er hiermit anspricht) wohl auch keine Ahnung vom Recht haben ist das denke ich im Vergleich der Publicity zu verschmerzen.

SAN

Demokratie, Wählerwille und Wählerstimme
Hallo Raimund,

Es reiche ihm, vor jeder Wahl belogen und dann abgezockt zu
werden.

Ich fürchte, damit wird auch der Herr Rechtsanwalt leben müssen.

Seiner Ansicht nach sind Politiker mit Bürgern
gleichzustellen.

Bemerkenswerter Gedanke. Nur: Es entsteht mit einer Wahlentscheidung kein Vertag. Ein Parteiprogramm ist kein rechtsverbindliches Kaufangebot und die Abgabe einer Wählerstimme nicht der Erwerb eines Gutes oder einer Dienstleistung mit Gewährleistungsanspruch, Vertrauensschutz und Wahrhaftigkeitsregelung.

Gegen Schröder soll wegen Betruges und Wahltäuschung ermittelt
werden.

Betrug und Täuschung setzen eine Schädignug voraus. Zur Geltendmachung einer Schädigung müßte nachgewiesen werden, dass ein „Kunstfehler“ vorliegt, also dass anders regiert, besser regiert wäre; ohne „Schädigung“ halt.

Worum es geht, nennt man, glaube ich „Belastungen“. Wenn der Nachweis geführt werden könnte, dass eine Belastung eines Bürgers (oder auch die Vorenthaltung einer Begünstigung) grob fahrlässig oder vorsätzlich (verbrecherisch mithin gleichsam) von Amtspersonen verbockt wurde, müßten sie haftbar sein. Doch ein rosarotes Wahlversprechen ist kein Beweisgrund für die Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungshandelns (inkl. Regierungshandelns). Es dürfte im sog. „Urteilsermessen“ von Amtspersonen (und Bundeskamzlern, Bundestagsfraktionen etc.) liegen, mit Amtsantritt ihre Wahlversprechen als politikuntauglich zu „erkennen“ und zu verwerfen.

Die Anzeige Bäckerlings stellt in der deutschen Geschichte
ein Novum dar.

Würde ich auch so sehen. Zur Ahndung allfälliger Klagegründe steht den Wählern nämlich die „Abstrafung“ der Übeltäter bei nachfolgenden Landtagswahlen zu Gebote.

Davon wurde auch bisher fast immer (meist zu Lasten der betroffenen Landespolitik) Gebrauch gemacht. Zur Ablenkung des Abstrafdrucks auf die Landespolitik gibt es ja auch wieder noch Kommunalwahlen. (Dreistufiger Föderalismus; zur Abkaskadierung des Wählerfrustes)

(Für besonders gekränkte Zeitgenossen gibt es sogar extra schmuddelige Extremisten, zum Denkzettel ausstellen bei Wahlen. In diesem Sinne, finde ich, macht auch das Projekt NPD-Verbot einen Sinn als eine „extremistische Abrüstung“ des Wählers))

Wer arglistige Täuschung begeht, wird bestraft, so Bäckerling
zur ‚dpa‘.

Wenn ein Nachteil aus einem Rechtsgeschäft entsteht. Wahlen aber sind doch Souveränitätsakte und keine schnöden Rechtsgeschäfte in einer Demokratie. Wenn ein Mafiaregime sich mit falschen Versprechen Stimmen gekauft hätte; dann könnte man vielleicht etwas in Richtung Regress machen. Aber das Wahlrecht ist ja ein unveräußerliches Recht in Deutschland und deswegen ist das Verlocken zu einem bestimmten Wahlverhalten kein Betrug, sondern eine legitime Wahrnehmung eigener Interesen seitens passiv Wahlberechtigter gegenüber den (dummerweise nur) aktiv Wahlbetrechtigten. Wer daran Anstoß nimmt, kann ja eine Partei gründen und mitlügen. Es herrscht also auch Waffengleichheit.

Oder eintreten in eine Partei und versuchen, geschickter zu lügen, bzw. zu verlocken. Innovationsversuche gibt es ja auch immer mal; die sind natürlich nicht frei von Risiken. Nicht jeder hat das Zeug zu einem Berlusconi; siehe Möllemann.

In der Anzeige setzt der Anwalt denjenigen, der
arglistige Täuschung begeht, mit demjenigen gleich, der durch
Arglist oder Druck einen Wähler zum Ausfüllen des Wahlzettels
nötigt.

Eine Nötigung ist es gerade nicht; es ist eine Verlockung. Und verlocken darf jeder jeden zu allem; ausser zu Rechtsgeschäften.

Im Ernst: Wenn der Wähler „täuschbar“ wäre, dann käme er als Souverän nicht in Frage, und die Demokratie könnte einpacken.

Und dann würden wir auf die Dauer tatsächlich nicht mehr nur in erster Linie von Dieben und Betrügern regiert, sondern von Mördern. (Politologisch poetische Umschreibung für „Diktatoren“)

Er wird zwar keinen Erfolg haben (Regierende sind immer
immun).

Bei Verbrechen nicht. Nur ist die Verlockung von Wählern eben kein Verbrechen.

Doch einer muss ja mal anfangen (unabhängig von der Partei)

Das wird kein Anfang werden. Jede Opposition hat hat bisher jeder Regierung „Wählerbetrug“ vorgeworfen. Dafür hat sie dann im Bundesrat etwas aufholen können und über dessen Umweg mitregieren dürfen. Über das meiste ist man sich dann eh auch immer irgendwie einige geworden in den Vermittlungsausschüssen nach der Regel quid pro quo; also Leiche gegen Leiche und Zucker gegen Zucker.

Am Ende vom Lied hat man alles überreguliert, weil Kompromisse nicht etwa aus einem Zurückstecken bestehen, sondern daraus, dass jeder dem anderen sein politisches Steckenpferd gönnen muss, um sein eigenes reiten zu können und der Staat geht pleite, sobald das Wachtsum den Unfug nicht mehr deckt, bzw. gar von diesem erstickt wird.

Es gilt als unumstößlicher Teil modernen politischen Fachwissenens, dass unangenehme Regierungserfordernisse den Wählern in Wahlkämpfen verschwiegen werden, um sie nachher damit leichter überfallen zu können. Fachbegriff „Mut zu unpopulären Maßnahmen“. Dieser Rotationsmacchivellismus ist in der Tat die Alternative zum Führerprinzip. Repräsentative Demokratie eben. Imperatives Mandat dagegen würde über kurz oder lang zum Führerprinzip führen. Sehe ich inzwischen so; habe ich aber auch ca. 15 Jahre lang andres gesehen.

Also gilt es als Wähler, sich illusionslos-listig zu verhalten. Ich habe diese Regierung mitgewählt, nicht weil ich sie für eine gute Regieung gehalten habe, sondern, weil ich den Eindruck hatte, dass diese Leute als Opposition die größte annehmbare Katastrophe für dieses Land (Fundamentalopposition) bilden würden. So kann man Zyniker wie mich erpressen, und da ist der Stoiber nicht drauf gekommen. Hätte sich aber auch wohl nicht gelohnt für ihn, weil es nicht so viele Zyniker gibt. Seit Augsteins Tod ja auch noch einen weniger.

Der Wettbewerb in der Demokratie geht darum, maximal verlockend, aber eben auch nicht zu dreist unglaubwürdig zu lügen. Optimal eben. Zwischen konkurrierenden Anstrengungen, auf diesem schmalen Grat zu wandeln, haben wir die Wahl. Damit wir überhaupt eine Wahl haben. Sonst hätten wir nämlich keine.

Und keine gehabt, hatten wir ja auch schon in Deutschland öfter und langer mal und sogar in verschiedenen Varianten. Also müsste das Ausland eigentlich von uns erwarten können, dass wir uns wacker beschwindeln lassen und nicht kleinlich klagen. „Abstrafung“ ist der Rachebehelf und der Wahlzettel die Waffe. Damit es friedlich bleibt, denn das soll es ja auch noch.

Also: leben wir das Trauerspiel in Würde; das sind wir den Opfern von zwei Diktaturen schuldig; verabscheuen wir unsere Politiker nach Kräften und von Herzen; aber machen wir uns keine Illusionen. Ein Gebrauchtwagenkäufer kann sich justiziabel geegen Prospektbetrug wehren; ein Souverän natürlich nicht. Und niemand verlangt von uns, von einem Politker einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Träte das ein, dürften wir Widerstand leisten, denn das wäre Nötigung und Machtmissbrauch.

Programme sind Chiffren des Schwindels; dies gleichmütig hinzunehmen, ist ein Zeichen demokratischer Reife, an dem gerade wir deutsche es nciht fehlen lassen sollten. Meinst du doch sicher auch, oder?

Grüße
Thomas

(Bin übrigens kein Jurist, sondern Historiker …)

P.S. Wählerwille verhält sich zu Wählerstimme wie Gerechtigkeit zu Recht; also wie kindische Schwärmereei zu reifer Spielregel.

Arglist, Werbung, Erwählung und Suppe auslöffeln
Hi Barkley,

Ich habe zwar vom Recht wirklich verdammt wenig Ahnung,

ich glaube, zum Thema „Ahnung vom Grundgesetz“ hast du dich schon mal weniger Licht unter dem Scheffel haltend geäußert, oder täuscht mich da meine Erinnerung?

es war doch Schröder, der für eine Partei geworben, die ihn
zum Kanzler machen würde. Zudem wählen wir zwar die Partei,
aber Schröder bestimmt als Regierungschef die Politik. Damit
könnte man also eigentlich sagen, dass seine „Arglist“ darauf
zielte, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen.

Also mal eins nach dem anderen. Ich ergänze hier mal zu dem, was ich an Raimund als Themeninitiator geschrieben habe: Als Wähler wählen wir Parteien, egal ob sie ein Programm oder einen Schröder oder einen Knall haben. Was sie brauchen, um wählbar zu sein, steht im Wahlgesetz und wird vom Bundeswahlleiter festgestellt oder bemängelt. Wenn der einen Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen und auf den Wahlzettel aufgenommen hat, dann ist es die uneingeschränkt souveräne Sache des Souveräns, ob er Programme, Versprechungen, die Haartracht oder die Mundart von Parteien und ihrem Personal zur Kenntnis nimmt, oder wie er sie bewertet und wen er dann wählt.

Die Parteien wetteifern um Wählerstimmen. Wetteifer und Wählerstimme bilden aber keineswegs etwa Bestandteile eines Rechtsgeschäfts mit all seinen Justiziabilitäten (Verbraucherschutz etc.) Wetteifer und Wählerstimme zeugen vielmehr gemeinsam „alle Staatsgewalt“. Nämlich die „alle Staatsgewalt“, die vom Volk ausgeht

(Das Nähere regeln die übrigen Artikel des Grundgesetzes 1- 20.1 und 20.3 bis zum Schluss. Davon, dass das Volk bei Trost, redlich und wahrhaftig informiert sein müsse etc. ist nicht die Rede! Man könnte ja mal vorschlagen, dass der Bundeswahlleiter die Parteiprogramme mit der Bundesbank auf ihre Finanzierbarkeit überprüfen sollte, bevor er die Parteien zur Wahl zuläßt. Wäre vielleicht mal interessant zu diskutieren; allerdings wäre das dann eine „andere Republik“).

Ein Wahlprogramm ist keineswegs eine Andienung einer Regierungsdienstleistung an das Wahlvolk. Und eine Wählerstimme ist keineswegs ein Optionserwerb auf den Genuss einer vermeindlich in Aussicht gestellten Regierungsdienstleistung. (Genussschein gibts im Aktienrecht; da kann man auch klagen bei Schmuh, bzw. Prospektbetrug).

Wenn man den Gedanken zulässt, dass der Wähler ein Opfer von „Arglist“ werden könnte, dann stellt man ihn in seiner Qualität als Quell „aller Staatsgewalt“ in Frage zu kommen, in Frage. Einen „Arglistvorbehalt“ gibt es nicht; und wenn es ihn gäbe, wäre er ein Stichwort zum Bürgerkrieg)

In einem philosophischen Sinne kann der Wähler natürlich „irren“. Aber überleg mal, was das heißt, anzunehmen, der Wähler, der Souverän könnte sich irren, könne arglistig getäuscht werden etc. Wer soll sein Vormund sein, wer der Vormundschaftsreichter? Wo soll der archimedische Punkt sein, an dem sich eine Kritik an der (durchaus absoluten) Souveränitätsqualität des Wählers aufhängen lassen könnte? Und wer soll den Hebel führen dürfen an diesem Archimedischen Punkt; einer über der Höhe des Wählers stehenden tieferen Einsicht, die es vermögen soll, etwa „Arglist“ bei der Beeinflussung des Wählers, bei der Bildung des Wählerwillens feststellen zu können?

Der diesbezüglich nächstgelegene archimedische Punkt lag lange Zeit am Bosporus, wo das türkische Militär einige Zeit lang den Wählerwillen allein unter dem Vorbehalt von Vernunft (oder wie immer das auf kemalistisch heißt) bereit war zustande kommen zu lassen und bei Nichtgefallen nicht anstand, ihn auch putschweise zu suspendieren.

Und in Deutschland ist weder das Verfassungsgericht noch der Bundeswahlleiter etwa eine Notregierung oder Auffangposition, in die die Regierungsgeschäfte zurückfallen könnten, wenn etwa eine Einsicht um sich greifen würde, ein Wahlsieg einer Parlamentsmehrheit sei arglistig erschwindelt worden. Wenn „alle Staatsgewalt“ vom Volk ausgeht, dann heißt das, das auch nur das Volk sich die Suppe auslöffeln kann, die es sich eingebrockt hat. Wenn es Scharlatane, Lügner, Dilettanten wählt, dann muss jedermann es hinnehmen, dass das Volk auch von diesen Leuten regiert wird. „Höhere Einsicht“ in die Machenschaften von Arglist mag es geben, aber einen Ort darf sie nicht finden, sich zu organisieren. Denn das wäre der Anfang eines Staatsstreichs.

Ich finde Schröder auch ziemlich daneben, aber es ist doch
wohl nicht er alleine, der lügt oder uns Versprechen gibt, die
er nicht einhalten kann, oder?

Klar lügen alle. Weil die politische Wahrheit immer in der Zukunft liegt und man die in der Gegenwart halt nicht wissen kann. Wenn die Lügen außergewöhnlich dreist sind, nennt man es Populismus. Aber auch der ist ja nicht verboten, sondern nur umstritten und etwas verpönt.

Bevor der Wählerwille ein Wille ist, ist er Gunst. Und zu seiner Herausbildung muss die Gunst gewonnen werden von den Parteien, den Trägern der Willensbildung. Wenn beim Werben um die Gunst arg geschwindelt worden ist, so ist doch der Wille ein Wille und schafft Fakten. Eine Ehe lässt sich bei Heiratsschwindel anfechten; nicht aber die Herausbildung „aller Staatsgewalt“, wenn sie vom Volk ausgeht.

Wenn die politische Staatsgewalt z.B. nur von einer kleinen Clique ausgeht und man davon überzeugt ist, dass die sich bei der Auswahl eines Führers vergriffen hat, kann man versuchen, die Clique von ihrem Irrtum zu überzeugen und zu einer Korrektur zu veranlassen.

Um es mal pointiert zu sagen: Mussolini konnte gestürzt werden, weil die Clique, die ihn stützte, klein und deshalb überhaupt fähig war, ihre Meinung zu ändern (der Faschistische Großrat seinerzeit). Ein Volk das selbst die Quelle aller Staatsgewalt ist, ist da Opfer seiner eigenen Schwerfälligkeit und muss die Legislaturperiode aushalten, so lange die Parlamentarische Mehrheit hält. Bitter aber wahr. Na ja, irgendwoher müssen die Literarischen Gattungen von Tragik und Ironie aus dem richtigen Leben ja kommen. Sie entstanden bei den Griechen, als sie Demokratie hatten. Und nicht z.B. bei den Persern, die eine schneidige Despotie hatten, wo man mit dem Dolch oder etwas Gift im Palast viel Unheil schnell beenden konnte.

Ich bin absolut dafür, sich über die Regierung zu ärgern, aber eben nicht zu sehr, nicht bis zu dem Punkt wo man sagt, dass sie illegitim sei wegen Arglist. Egal, ob eine Person oder Parteien Träger der Arglist sein sollen. Streng genommen ist schon der Begriff der Arglist in dem Zusammenhang gefährlich. Wenn man sich verliebt, fragt man auch nicht danach, ob man eigentlich bei Trost ist (oder wenn man es dauernd tut, verabschiedet man sich damit von einer gewissen Qualität des Menschseins)

„Arglist“ bei einer Willensbildung zu beanstanden ist so, wie durch Null dividieren; also alles in Frage stellen. Und das ist es dann auch wieder nicht wert. In der Bismarckzeit gab es „Demagogengesetze“, damit das Volk nicht irre geführt werde. Aus guten Gründen gibt es die nicht mehr. Dafür hatten wir halt die Wahl zwischen Schröder und Stoiber. Es hat halt alles einen Haken. Selbst die Demokratie.

freiheitlich demokratische Grüße,

Thomas

Wer sollte wohl richten über das Wahlvolk?

Wahlvolk verklagen,…denn die sind ja wohl ursächlichst für die derzeitige Politik verantwortlich, oder?

Völlig korrekt erkannt. Es ist eine Qualität des Souveräns, der eigenen Urteilskraft völlig ungeschützt ausgesetzt zu sein. Für jeden Normalsterblichen gibt es irgend einen Schutz des Guten GLauben; d.h. man darf ihn nicht maßlos beschwindeln. Wem es aber gelingt, den Souverän zu beschwindeln, der hat ihn in der Hand. Wenn das nicht so wäre, bräuchte der Souverän eine schützende Hand über sich und wäre nicht mehr der Souverän.

Über den Souverän kann es keinen Richter geben, deswegen muss er auch auslöffeln, was er sich eingebrockt hat. Ist manchmal frustig für kluge Köpfe; ist aber nicht zu ändern. Einen absoluten Monarchen kann man z.B. mit etwas Gift beseitigen, was auch öfter gemacht wurde. In der Demokatie ware das gleich Völkermord und das schaffen die paar klugen Köpfe natürlich nicht… Und wäre natürlich auch sonst nicht ganz ok.

Gruß
Thomas

Danke!
Hallo Thomas,

es tut so gut, in diesem Brett auch einmal einen (eigentlich sind es ja drei Beiträge) Beitrag zu lesen, der sich wohltuend von den vielen hingerotzten Stammtischaufschreien unterscheidet.

Schade, dass ich dir für deine differenzierten und fundierten Kommentare kein Sternchen überreichen kann.

Gruß
Uschi