Demokratie, Wählerwille und Wählerstimme
Hallo Raimund,
Es reiche ihm, vor jeder Wahl belogen und dann abgezockt zu
werden.
Ich fürchte, damit wird auch der Herr Rechtsanwalt leben müssen.
Seiner Ansicht nach sind Politiker mit Bürgern
gleichzustellen.
Bemerkenswerter Gedanke. Nur: Es entsteht mit einer Wahlentscheidung kein Vertag. Ein Parteiprogramm ist kein rechtsverbindliches Kaufangebot und die Abgabe einer Wählerstimme nicht der Erwerb eines Gutes oder einer Dienstleistung mit Gewährleistungsanspruch, Vertrauensschutz und Wahrhaftigkeitsregelung.
Gegen Schröder soll wegen Betruges und Wahltäuschung ermittelt
werden.
Betrug und Täuschung setzen eine Schädignug voraus. Zur Geltendmachung einer Schädigung müßte nachgewiesen werden, dass ein „Kunstfehler“ vorliegt, also dass anders regiert, besser regiert wäre; ohne „Schädigung“ halt.
Worum es geht, nennt man, glaube ich „Belastungen“. Wenn der Nachweis geführt werden könnte, dass eine Belastung eines Bürgers (oder auch die Vorenthaltung einer Begünstigung) grob fahrlässig oder vorsätzlich (verbrecherisch mithin gleichsam) von Amtspersonen verbockt wurde, müßten sie haftbar sein. Doch ein rosarotes Wahlversprechen ist kein Beweisgrund für die Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungshandelns (inkl. Regierungshandelns). Es dürfte im sog. „Urteilsermessen“ von Amtspersonen (und Bundeskamzlern, Bundestagsfraktionen etc.) liegen, mit Amtsantritt ihre Wahlversprechen als politikuntauglich zu „erkennen“ und zu verwerfen.
Die Anzeige Bäckerlings stellt in der deutschen Geschichte
ein Novum dar.
Würde ich auch so sehen. Zur Ahndung allfälliger Klagegründe steht den Wählern nämlich die „Abstrafung“ der Übeltäter bei nachfolgenden Landtagswahlen zu Gebote.
Davon wurde auch bisher fast immer (meist zu Lasten der betroffenen Landespolitik) Gebrauch gemacht. Zur Ablenkung des Abstrafdrucks auf die Landespolitik gibt es ja auch wieder noch Kommunalwahlen. (Dreistufiger Föderalismus; zur Abkaskadierung des Wählerfrustes)
(Für besonders gekränkte Zeitgenossen gibt es sogar extra schmuddelige Extremisten, zum Denkzettel ausstellen bei Wahlen. In diesem Sinne, finde ich, macht auch das Projekt NPD-Verbot einen Sinn als eine „extremistische Abrüstung“ des Wählers))
Wer arglistige Täuschung begeht, wird bestraft, so Bäckerling
zur ‚dpa‘.
Wenn ein Nachteil aus einem Rechtsgeschäft entsteht. Wahlen aber sind doch Souveränitätsakte und keine schnöden Rechtsgeschäfte in einer Demokratie. Wenn ein Mafiaregime sich mit falschen Versprechen Stimmen gekauft hätte; dann könnte man vielleicht etwas in Richtung Regress machen. Aber das Wahlrecht ist ja ein unveräußerliches Recht in Deutschland und deswegen ist das Verlocken zu einem bestimmten Wahlverhalten kein Betrug, sondern eine legitime Wahrnehmung eigener Interesen seitens passiv Wahlberechtigter gegenüber den (dummerweise nur) aktiv Wahlbetrechtigten. Wer daran Anstoß nimmt, kann ja eine Partei gründen und mitlügen. Es herrscht also auch Waffengleichheit.
Oder eintreten in eine Partei und versuchen, geschickter zu lügen, bzw. zu verlocken. Innovationsversuche gibt es ja auch immer mal; die sind natürlich nicht frei von Risiken. Nicht jeder hat das Zeug zu einem Berlusconi; siehe Möllemann.
In der Anzeige setzt der Anwalt denjenigen, der
arglistige Täuschung begeht, mit demjenigen gleich, der durch
Arglist oder Druck einen Wähler zum Ausfüllen des Wahlzettels
nötigt.
Eine Nötigung ist es gerade nicht; es ist eine Verlockung. Und verlocken darf jeder jeden zu allem; ausser zu Rechtsgeschäften.
Im Ernst: Wenn der Wähler „täuschbar“ wäre, dann käme er als Souverän nicht in Frage, und die Demokratie könnte einpacken.
Und dann würden wir auf die Dauer tatsächlich nicht mehr nur in erster Linie von Dieben und Betrügern regiert, sondern von Mördern. (Politologisch poetische Umschreibung für „Diktatoren“)
Er wird zwar keinen Erfolg haben (Regierende sind immer
immun).
Bei Verbrechen nicht. Nur ist die Verlockung von Wählern eben kein Verbrechen.
Doch einer muss ja mal anfangen (unabhängig von der Partei)
Das wird kein Anfang werden. Jede Opposition hat hat bisher jeder Regierung „Wählerbetrug“ vorgeworfen. Dafür hat sie dann im Bundesrat etwas aufholen können und über dessen Umweg mitregieren dürfen. Über das meiste ist man sich dann eh auch immer irgendwie einige geworden in den Vermittlungsausschüssen nach der Regel quid pro quo; also Leiche gegen Leiche und Zucker gegen Zucker.
Am Ende vom Lied hat man alles überreguliert, weil Kompromisse nicht etwa aus einem Zurückstecken bestehen, sondern daraus, dass jeder dem anderen sein politisches Steckenpferd gönnen muss, um sein eigenes reiten zu können und der Staat geht pleite, sobald das Wachtsum den Unfug nicht mehr deckt, bzw. gar von diesem erstickt wird.
Es gilt als unumstößlicher Teil modernen politischen Fachwissenens, dass unangenehme Regierungserfordernisse den Wählern in Wahlkämpfen verschwiegen werden, um sie nachher damit leichter überfallen zu können. Fachbegriff „Mut zu unpopulären Maßnahmen“. Dieser Rotationsmacchivellismus ist in der Tat die Alternative zum Führerprinzip. Repräsentative Demokratie eben. Imperatives Mandat dagegen würde über kurz oder lang zum Führerprinzip führen. Sehe ich inzwischen so; habe ich aber auch ca. 15 Jahre lang andres gesehen.
Also gilt es als Wähler, sich illusionslos-listig zu verhalten. Ich habe diese Regierung mitgewählt, nicht weil ich sie für eine gute Regieung gehalten habe, sondern, weil ich den Eindruck hatte, dass diese Leute als Opposition die größte annehmbare Katastrophe für dieses Land (Fundamentalopposition) bilden würden. So kann man Zyniker wie mich erpressen, und da ist der Stoiber nicht drauf gekommen. Hätte sich aber auch wohl nicht gelohnt für ihn, weil es nicht so viele Zyniker gibt. Seit Augsteins Tod ja auch noch einen weniger.
Der Wettbewerb in der Demokratie geht darum, maximal verlockend, aber eben auch nicht zu dreist unglaubwürdig zu lügen. Optimal eben. Zwischen konkurrierenden Anstrengungen, auf diesem schmalen Grat zu wandeln, haben wir die Wahl. Damit wir überhaupt eine Wahl haben. Sonst hätten wir nämlich keine.
Und keine gehabt, hatten wir ja auch schon in Deutschland öfter und langer mal und sogar in verschiedenen Varianten. Also müsste das Ausland eigentlich von uns erwarten können, dass wir uns wacker beschwindeln lassen und nicht kleinlich klagen. „Abstrafung“ ist der Rachebehelf und der Wahlzettel die Waffe. Damit es friedlich bleibt, denn das soll es ja auch noch.
Also: leben wir das Trauerspiel in Würde; das sind wir den Opfern von zwei Diktaturen schuldig; verabscheuen wir unsere Politiker nach Kräften und von Herzen; aber machen wir uns keine Illusionen. Ein Gebrauchtwagenkäufer kann sich justiziabel geegen Prospektbetrug wehren; ein Souverän natürlich nicht. Und niemand verlangt von uns, von einem Politker einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Träte das ein, dürften wir Widerstand leisten, denn das wäre Nötigung und Machtmissbrauch.
Programme sind Chiffren des Schwindels; dies gleichmütig hinzunehmen, ist ein Zeichen demokratischer Reife, an dem gerade wir deutsche es nciht fehlen lassen sollten. Meinst du doch sicher auch, oder?
Grüße
Thomas
(Bin übrigens kein Jurist, sondern Historiker …)
P.S. Wählerwille verhält sich zu Wählerstimme wie Gerechtigkeit zu Recht; also wie kindische Schwärmereei zu reifer Spielregel.