da es sich bei sowas um eine einmalige, zeitlich sehr begrenzte Sache handeln dürfte, würde ich hier kein Arbeitsverhältnis sehen.
Daher weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung.
Wenn der Gast aber jede Woche kommt und sein Essen mit abspülen bezahlt, könnte es anders aussehen.
da es sich bei sowas um eine einmalige, zeitlich sehr
begrenzte Sache handeln dürfte, würde ich hier kein
Arbeitsverhältnis sehen.
Daher weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung.
Heisst das auch, daß ich als Gewerbetreibender einmalig für z.B. eine Feier PErsonal nehmen könnte ohne es anzumelden?
Ich mein das ist doch auch einmalig und zeitlich klar begrenzt.
es geht um den der es macht, nicht der, für den es gemacht
wird…
Wer sagt das denn?
Wenn bei dem Wirt grad in dem Moment eine Kontrolle einläuft steht da ein offensichtlich arbeitender Kerl der nicht angemeldet ist.
Meine Frage also: wie ist das zu bewerten?
Wenn bei dem Wirt grad in dem Moment eine Kontrolle einläuft
steht da ein offensichtlich arbeitender Kerl der nicht
angemeldet ist.
ich kann dir nur sagen, dass für die Meldung zur Sozialversicherung (Anmeldung) folgende Fristen gelten:
Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens
innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Beginn.
Ich dachte, früher waren das 2 Wochen, aber da habe ich mich wohl geirrt.
Somit ist der AG erst mal aus dem Schneider, wenn jemand gerade am 1. Tag ‚erwischt‘ wird.