Na Endlich - Schily für die Todesstrafe

Um ihn ausliefern zu können, müßten wir ihn erstmal hier haben.

Aber diese Kleinigkeiten kümmern dich ja nciht.

Wenn 2 Staaten ein Auslieferungsinteresse haben, dann wird soeiso in dem Land entschieden, das ausliefern soll. Damit hat Schily nun nix zu tun, denn es wird dahin ausgeliefert, wo die größere Straftat verübt wurde.

Aber wenn du möchtest, daß er nur zu 5 Jahren auf Bewährung wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, verbüßt durch die Untersuchungshaft von 10 jahren, also auch ncoh mit Haftentschädigung für 5 Jahre wieder frei rumlaufen darf, dann mach weiter.

gruss
winkel

Bark,

Das ist vielleicht eher eine Frage des Ausdrucks. Wenn mich
die Meinung eines anderen nicht überzeugt, oder ich sie für
fragwürdig halte, dann neige ich eher zur Gegenargumentation
oder zur Nachfrage. Mir hingegen fällt es eher schwer, meinem
Gegenüber offen meine Hoffnung zu vermitteln, dass er
überhaupt versteht, wovon er redet.

Soso, du neigst also dazu. Ich werde obige Textpassage von dir gerne kopieren und unter Postings setzen, bei denen du mal wieder eher nicht zu obigem neigst und damit dazu beitragen, deinen Charakter zu festigen *g*.

Gruss
Marion

Um ihn ausliefern zu können, müßten wir ihn erstmal hier
haben.

Aber diese Kleinigkeiten kümmern dich ja nciht.

Wenn 2 Staaten ein Auslieferungsinteresse haben, dann wird
soeiso in dem Land entschieden, das ausliefern soll. Damit hat
Schily nun nix zu tun, denn es wird dahin ausgeliefert, wo die
größere Straftat verübt wurde.

Das ist nach internatiomalen Recht nicht die Tatsache. Das Land, das einen internationalen Haftbefehl erwirkt hat, hat Anspruch auf die Auslieferung. Wenn zwei Länder gleichzeitig einen internationalen Haftbefehl erlassen haben, müssen die beiden Länder miteinander abklären, an wen ausgeliefert werden soll und dieser Vorschlag wird dem Land, das ausliefert mitgeteilt. Die USA haben keinen internationalen Haftbefehl erwirkt. Sie haben aus internationalem Recht heraus keinen Anspruch, mit Ausnahme dessen, dass DE unter Befürwortung der Todesstarfe keine eigenen Rechte durchsetzt.

Aber wenn du möchtest, daß er nur zu 5 Jahren

Ab 24 Monate ist grundsätzlich keine Bewährung möglich.

auf Bewährung

wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung,
verbüßt durch die Untersuchungshaft von 10 Jahren,

Eine U-Haft von zehn Jahren gibt es nicht. Wenn jemand in U-Haft ist, hat spätestens bis zum sechsten Monat das zuständige OLG zu pürfen, ob die Inhaftierung weiterhin besteht. Ansonsten muss die StA rechtzeitig die Klage einreichen.

also auch

ncoh mit Haftentschädigung für 5 Jahre wieder frei rumlaufen
darf, dann mach weiter.

Wer verurteilt ist, erhält keine Haftentschädigung. Solch einen Unsinn habe ich bislang noch nie gehört.

Pure Polemik. In DE würde der Täter lebenslänglich verurteilt udn vor Ablauf von 25 Jahren in diesem Fall wäre kein haftprüfungstermin möglich. Man sollte sich wenigstens ein wenig in unserer Rechtssprechung und der Durchführung von Inhaftierungen bei lebenslänger Haft auskennen, bevor man derart neben dem Thema argumentiert.

Gruss Günter

Hallo Marion,

zur Einleitung. Wir sind uns heute darüber einige geworden, dass die DE auf die Auslieferung verzichten konnten und somit den USA den Weg geebnet haben, ohne internationalen Haftbefehl den Täter ausgeliefert zu erhalten. Hätte DE jedoch auf Auslieferung bestanden, hätte Pakistan zwar eine Ausliferung an DE verweigern könnne, aber gleichzeitig nicht an die USA ausliefern dürfen. da DE verzichtet hat, ist die Sachlage klar.

Übereinstimmung besteht auch, dass DE erstmals den Rechtsgrundsatz, nie einer Auslieferung in ein Land Zustimmung zu erteilen, in welchem die Todesstrafe besteht oder selbst in ein solches Land auszuliefern durchbrochen und ein Merkmal für künftige Fälle gesetzt hat.

Diese Frage werden wir sicherlich morgen mit unserem
Spezialisten für internationales Recht in der Kanzlei
diskutieren. Du kannst sicher sein, dass uns alle dies
interessieren wird.

Schön. Wenn ich das Wort „diskutieren“ höre, wirds mir
allerdings schon schummerig. Ich denke, der Fall ist so
kompliziert, dass Rechtsexperten da einige Zeit dran zu
knabbern haben werden. Im übrigen ist Schilly selbst
Rechtsexperte, insofern denke ich mir, dass es da wohl einen
gewissen Wissensvorsprung hat.

Schily ist Jurist. Es ist offensichtlich, dass die deutsche Regierung mit einem Auslieferungsantrag die USA noch mehr verärgert hätten und man aus Staatsräson so reagiert hat.

Des weiteren dürfte das mit der Todesstrafe auch in den USA
nicht ganz so einfach sein. Schließlich gibt es zwar
Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe, aber nach welchem
Recht soll denn dieser Typ verurteilt werden ? Dem von New
York ? (Ist ja kein Zufall, dass die anderen Taliban auf
Guantanamo Bay sitzen).

Das wird man sehen, ob die USA Zivilrecht anwenden oder wie in vielen anderen Fällen Menschen ohne Anklage seit Monaten inhaftieren ohne dass diese wissen, was ihnen vorgeworfen wird.

Der Thread soll provozieren. Wendet sich DE ab von
Rechtsgrundsätzen oder gehen wir auf eine Diskussion zur
Todestrafe in bestimmten Fällen.

So wie ich das Überblicke weder noch.
Das die CDU versuchen wird, dies wahlkampftechnisch
auszuschlachten, das war ja klar, die greifen ja im Moment
nach jedem Strohhalm, und wenn es noch so absurd und peinlich
ist.

Was hat die CDU damit zu tu ? Derzeit habe offenbar alle eine Komplex und jede Meinung ist gleich Wahlkampf. Es gibt nun keine Frage, Tatsache ist, dass Schily keinen Auslieferungsantrag stellt und der Jemenit mehr oder weniger der Todesstrafe ins Auge sehen darf.

Die Haltung von Schily muss man doch nicht einmal kritisieren, wenn er ab morgen oder nach der Wahl alle Asylanten aus dem Land wirft, die in der Heimat wegen Verbrechen, wegen Terrorismus, wegen staatsfeindlicher Aktivitäten gesucht werden und wenn sie erwischt werden die Todesstrafe erwarten müssen.

Klartext muss sein, dass künftig jeder, der in seinem Heimatland als Terrorist sein Unwesen getrieben hat und sich bei uns nun als Asylant auf unsere Seuerkosten sonnt, anch Hause soll. Euch kann doch wirklich völlig egal sein, was mit ihm passiert, denn wer für einen Menschen die Todesstrafe in Kauf nimmt, sollte in der Konsequenz alle Täter so behandeln. Oder gibt es auch hier Mörder mit Bonus und solche ohne ?

Gruss Günter

Hi Marion,

und genau dieses Paragrapoh ist nun zu ändern. Wir sind keine Aufnahmestelle für Terroristen anderer Ländern. Schily zeigt doch durch seinen Verzicht, dass er die Auslieferung in ein Land mit der Todesstrafe zustimmend in Kauf nimmt.

Ein Schutz für Terroristen, die das eigene Land bekämpfen und dann fliehen, wenn es um den Kopf geht, ist nicht Aufgabe von DE.

zum letzten Mal
solche Fälle Regeld der Paragraph 53 des Ausländerrechts. Da
ist es eine Abschiebehindernis , wenn einem in D
lebenden Ausländer in der Heimat die Todesstrafe droht.

Dies hat mir dem aktuellen Fall nicht das geringste zu tun, da
niemand davon redet, dass dieser Typ in die USA abgeschoben
werden soll (was D auch gar nicht kann, weil er sich nicht in
D befindet), und wenn er man ihn doch nach D bekäme, dann will
man ihn nicht abschieben, sondern verurteilen.

Les mal Barkleys link, ist sehr lehrreich :smile:

Habe ich gelesen. Ursache der Verhaftung ist der internationale Haftbefehl, den DE erlassen hat. An dieser Rechtsausgangslage hat sich der Sachverhalt zu orientieren und nicht nach einem Wunschdenken, was uns möglicherweise erspart bleib, wenn er nicht an uns ausgeliefert wird.

Tatsache ist und bleibt, dass die Bundesrepublik auf die Durchsetzung eines internationalen Haftbefehls verzichtet hat und einem Land den Vorrang liess, das keinen Haftbefehl hat.

Gruss Günter

Hallo Barkley,

um mal alles in einer Antwort zusammen zu fassen:

Dieser Massenmordverdächtige befindet sich nicht in
Deutschland. Er könnte sich irgendwann in Deutschland
befinden. Aber wer sagt, dass Deutschland sich auf ein
diplomatisches Geplänkel mit den USA (die ja ebenfalls ein
Rechtstaat sind, wenn es hier auch jetzt manchem nicht
schmecken mag) einlassen sollte, nur damit man einem stark
Massenmordverdächtigen die Sicherheit einer milderen
Rechtsprechung zukommen lassen kann.

Hier bin ich ganz Deiner Meinung, dass DE verzichtet hat, um nicht noch mehr Porzellan in den USA zu zerschlagen.

Ich habe zunächst von Ausweisung gesprochen, weil ich den
„Fall“ etwas schwieriger gestalten wollte. Selbst dann würde
ich es als richtig empfinden. Aber…da er sich nicht in
Deutschland befindet, ist die Situation doch noch klarer.

Widerspruch. DE hatte einen internationalen Haftbefehl, die USA haben bis heute keinen. Nun kann man natürlich zusätzlich damit argumentieren, dass die Toten vom 11.09.2001 auch keine Chance hatten und auch niemand sie nach Recht gefragt hat. Wenn wir jedoch von rechtsstaatlichen Demokratien reden, DE und USA dazu zählen, kann Unrecht von Tätern nicht zu Unrecht und Willkür in der Justiz führen.

Daher wird er noch nicht mal ausgeliefert. Er wird lediglich
einer anderen Rechtsprechung überlassen, was ich im Rahmen des
Geschehens als angemessen betrachte.

Genau. Nur, DE überlässt niemand der Rechtssprechung eines Landes, in welchem die Todesstrafe droht. Diese Stellung ist nun druchbrochen. Ich würde sagen, Gott sei Dank. Künftig kann man Chinesen, Russen und andere auch ausweisen, wir überlassen die politischen Täter der Rechtssprechung ihrer Heimatländer.

Gruss Günter

Tach,

Das ist nach internatiomalen Recht nicht die Tatsache. Das
Land, das einen internationalen Haftbefehl erwirkt hat, hat
Anspruch auf die Auslieferung. Wenn zwei Länder gleichzeitig
einen internationalen Haftbefehl erlassen haben, müssen die
beiden Länder miteinander abklären, an wen ausgeliefert werden
soll und dieser Vorschlag wird dem Land, das ausliefert
mitgeteilt. Die USA haben keinen internationalen Haftbefehl
erwirkt. Sie haben aus internationalem Recht heraus keinen
Anspruch, mit Ausnahme dessen, dass DE unter Befürwortung der
Todesstarfe keine eigenen Rechte durchsetzt.

Es gibt kein Auslieferungsabkommen, demnach also auch kein „Recht“ auf Auslieferung. Also Antrag stellen und hoffen, wie die Pakistanische Regierung entscheidet. Und die wird sich im Falle eines Auslieferungsantrags der USA sicher nicht für Deutschland entscheiden.

Gruss
Feanor

Hallöle Günter,

Widerspruch. DE hatte einen internationalen Haftbefehl, die
USA haben bis heute keinen. Nun kann man natürlich zusätzlich
damit argumentieren, dass die Toten vom 11.09.2001 auch keine
Chance hatten und auch niemand sie nach Recht gefragt hat.

Natürlich nicht. Da stimme ich Dir zu. Aber das macht ja eigentlich auch niemand. Wie Feanor an anderer Stelle bereits richtig bemerkt, wurde aber gar kein Auslieferungsgesuch gestellt. Es liegt lediglich ein internationaler Haftbefehl vor. Kein Auslieferungsgesuch. Selbst wenn dem so wäre, ist es noch immer an der pakistanischern Regierung, ob man dem folgen möchte oder nicht.

Wenn wir jedoch von rechtsstaatlichen Demokratien reden, DE
und USA dazu zählen, kann Unrecht von Tätern nicht zu Unrecht
und Willkür in der Justiz führen.

Das wird auch nicht geschehen. Ich bin mir sicher, dass es in den USA nicht zu einem Schauprozess kommen würde. Dort hat man schon gemerkt, dass die Weltöffentlichkeit kritisch wird, wenn es um den Umgang mit Gefangenen geht. Ich erinnere nur an die Guantanamo Bay Geschichte. Ich glaube, würden die USA jetzt ein Exempel statuieren wollen, würden sie damit falsche Zeichen setzen, da sie ansonsten künftig nur noch erfolglos um Auslieferungen gesuchen würden. Einen ordentlichen Prozess würde er sicherlich bekommen. Das die US-Rechtsprechung jedoch u. U. auf die Todesstrafe zugreift…hätte sich dieser mutmassliche Terrorist überlegen sollen, als er in den USA mutmasslich mordete.

Daher wird er noch nicht mal ausgeliefert. Er wird lediglich
einer anderen Rechtsprechung überlassen, was ich im Rahmen des
Geschehens als angemessen betrachte.

Genau. Nur, DE überlässt niemand der Rechtssprechung eines
Landes, in welchem die Todesstrafe droht. Diese Stellung ist
nun druchbrochen. Ich würde sagen, Gott sei Dank. Künftig kann
man Chinesen, Russen und andere auch ausweisen, wir überlassen
die politischen Täter der Rechtssprechung ihrer Heimatländer.

Nein. Dieser Mann befindet sich nicht in Deutschland. Man könnte es jetzt so machen, dass man sich mit den Pakistanis und Amerikanern abspricht, USA und Deutschland reichen ein Auslieferungsgesuchen ein und die USA bekommen den zuschlag und Deutschland spielt die beleidigte Leberwurst. Das wäre gehupft wie gesprungen. Es ist allein die Angelegenheit Pakistans, an wen sie den Mann ausliefern möchten. Wir haben momentan überhaupt keinen Anspruch auf ihn.

Gruß
Bark

Ja…is’ richtig, Marion.

Machen wir’s wie die…
Hallo Günter,

mal ganz freiheitlich nebenher. Lassen wir doch das Gerede von Todesstrafe, Haftbefehl und Rechtsprechung.

Die USA sollten es ganz einfach machen. Sie geben eine völkerrechtlich verbindliche Erklärung darüber ab, das dem Mann nicht die Todesstrafe drohen wird und dass er einen vernünftigen Prozess bekommt. Dann werden ihm noch die zehn besten Anwälte der USA an die Seite gestellt und die ganze Sache wird schön von der Presse Tag für Tag verfolgt. Jeden Tag beobachtet die Öffentlichkeit, wie ein mutmasslicher Massenmörder die besten für sich bemüht. Sollte er dann verurteilt werden, weil er ggf. schuldig ist, kommt er als ganz normaler Häftling in ein Gefängnis, in dem z. B. die New Yorker Verbrecherelite einsitzt. Die härtesten Jungs der Bronx, die sportlichsten aus Harlem, die Ehrenwerten der East Side.

Na…ist dat nich’ mal 'ne Idee?? :wink:

Gruß
Bark

Hallo,

lohnt es überhaupt sich Gedanken darüber zu machen über diesen Typen?.
Wieviel Menschen sind durch diesen Typen zu Tode gekommen?
Wieviel Behinderte sind die Folgen des Wahnsinns?
Mir ist es egal ob er zum Tode verurteilt wird, genauso wie es ihm egal war wieviel er tötet.
Hoffentlich kommt er nicht nach DE. Hier ist doch das Gefängnis ein reinstes Schlaraffenland. Vielleicht bekommt er im Knast dann hier noch ein Studium für Völkerrecht zuerkannt…zynisch gemeint.
Und noch was, andere Länder jagen Terroristen per Hubschrauber und Raketen, da gibt es dann keinen Prozess und Auslieferung mehr. Es regelt sich dann meistens alles mit einem lauten Knall.
Ein paar Unschuldige sind auch noch meistens dabei, also ist doch hier eine saubere Lösung in Sicht, oder?

Schönen Tag noch

Gerd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marion und GünterW,

Klartext muss sein, dass künftig jeder, der in seinem
Heimatland als Terrorist sein Unwesen getrieben hat und sich
bei uns nun als Asylant auf unsere Seuerkosten sonnt, anch
Hause soll.

Aber so seh ich das ernstlich!!!

Euch kann doch wirklich völlig egal sein, was mit
ihm passiert,

Ja, wieso auch nicht??? Denn von Rechtssprechung kann auch in
DE nicht die REde sein. Sonst würde es diese Diskussion hier gar nicht geben. Man überläßt nur die Verantwortung wieder mal anderen…und da geb ich Pendragon recht, der pure Wahlkampf.

denn wer für einen Menschen die Todesstrafe in

Kauf nimmt, sollte in der Konsequenz alle Täter so behandeln.

Nein, aber es gibt eine neue Form des Krieges, so sollte es dafür (und zwar auch und gerade in DE) auch neue Gesetze geben.

Oder gibt es auch hier Mörder mit Bonus und solche ohne ?

Nenn mich blöde, aber Mörder in DE und international übergreifende Terroristen sind zwar Mörder und Mörder, aber
dennoch besteht ein himmelweiter Unterschied, was nix mit Bonus zu tun hat. Aber es erfordert international neue Gesetzgebungen, wie mit Terroristen (einheitlich) zu verfahren wäre/ist.
So müßte es der Wahrheit halber geregelt werden u. nicht anders.
Terroristen wirken international u. so geschlossen sollte dann auch die Gesetzgebung international sein!

Grüße
d.

Gruss Günter

Das ist nach internatiomalen Recht nicht die Tatsache. Das
Land, das einen internationalen Haftbefehl erwirkt hat, hat
Anspruch auf die Auslieferung. Wenn zwei Länder gleichzeitig
einen internationalen Haftbefehl erlassen haben, müssen die
beiden Länder miteinander abklären, an wen ausgeliefert werden
soll und dieser Vorschlag wird dem Land, das ausliefert
mitgeteilt. Die USA haben keinen internationalen Haftbefehl

Und das weißt du genau, weil du dort alle Akten kennst, oder wie?

erwirkt. Sie haben aus internationalem Recht heraus keinen
Anspruch, mit Ausnahme dessen, dass DE unter Befürwortung der
Todesstarfe keine eigenen Rechte durchsetzt.

Mal von der Logik her: Hier in Deutschland ginge es allenfalls um die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung und die Planung eines Anschlages. In Amerika geht es um zig-fachen Mord etc.

Willst du hier allen Ernstes erz#hlen, daß DE hier darauf bestehen sollte, daß nach DE ausgeliefert wird?

Angenommen Schily täte das, dann höre ich dich schon laut schreien, daß er als Freund aller Terroristen, diesen vor der gerechten Strafe bewahrt.

Schily konnte hier in deinen Augen sowieso nicht richtig handeln.

Und wenn hier einer das Recht dreht und wendet damit es in seine Argumentation paßt, dann bist du es wohl.

Aber wenn du möchtest, daß er nur zu 5 Jahren

Ab 24 Monate ist grundsätzlich keine Bewährung möglich.

auf Bewährung

wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung,
verbüßt durch die Untersuchungshaft von 10 Jahren,

Eine U-Haft von zehn Jahren gibt es nicht. Wenn jemand in
U-Haft ist, hat spätestens bis zum sechsten Monat das
zuständige OLG zu pürfen, ob die Inhaftierung weiterhin
besteht. Ansonsten muss die StA rechtzeitig die Klage
einreichen.

Und bis zum prozeßbeginn dauert es dann wielange?

also auch

ncoh mit Haftentschädigung für 5 Jahre wieder frei rumlaufen
darf, dann mach weiter.

Wer verurteilt ist, erhält keine Haftentschädigung. Solch
einen Unsinn habe ich bislang noch nie gehört.

Für zuviel verbüßte Haftzeit wohl. Du Rechtskenner erkundige dich doch mal in „deiner“ Kanzlei. Und frag mal deine „Experten“ ob die die Sache auch so einäugig plump sehen wie du!

Neben dem Thema! dafür braucht es nur ein Wort: GünterW

Mal von der Logik her: Hier in Deutschland ginge es allenfalls
um die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung und die
Planung eines Anschlages. In Amerika geht es um zig-fachen
Mord etc.

Zur juristischen Klärung. Es geht um die Planung, Vorbereitung und Durchführung eines Verbrechens. Mord hat der Festgenommene nicht verübt. das ist ein juristischer Unterschied.

Willst du hier allen Ernstes erz#hlen, daß DE hier darauf
bestehen sollte, daß nach DE ausgeliefert wird?

Angenommen Schily täte das, dann höre ich dich schon laut
schreien, daß er als Freund aller Terroristen, diesen vor der
gerechten Strafe bewahrt.

Meine Meinung ist bekannt, ich bin strikt gegen die Todesstrafe und strikt für die Einhaltung der Rechtsnormen.

Schily konnte hier in deinen Augen sowieso nicht richtig
handeln.

Spiele Dich nicht als Schiedsrichter auf, ich habe nicht Schily zu bewerten, sondern den Sachverhalt. Kümmere Du Dich um Stoiber.

Und wenn hier einer das Recht dreht und wendet damit es in
seine Argumentation paßt, dann bist du es wohl.

Die alte Leier, wenn Dir eine Antwort nicht passt, drehen andere es hin, wie sie es benötigen. Dass Du möglicherweise keine Ahnung von juristsichen Fragen hast und deshalb etwas mal falsch beurteilst, was letztlich dann nicht falsch ist und nicht zum Vorwurf zu machen ist, solltest Du mal bei Deinen Antworten berücksichtigen.

Aber wenn du möchtest, daß er nur zu 5 Jahren

Ab 24 Monate ist grundsätzlich keine Bewährung möglich.

auf Bewährung

wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung,
verbüßt durch die Untersuchungshaft von 10 Jahren,

Eine U-Haft von zehn Jahren gibt es nicht. Wenn jemand in
U-Haft ist, hat spätestens bis zum sechsten Monat das
zuständige OLG zu pürfen, ob die Inhaftierung weiterhin
besteht. Ansonsten muss die StA rechtzeitig die Klage
einreichen.

Und bis zum prozeßbeginn dauert es dann wielange?

Schau mal in der Strafprozessordnung nach.

also auch

ncoh mit Haftentschädigung für 5 Jahre wieder frei rumlaufen
darf, dann mach weiter.

Wer verurteilt ist, erhält keine Haftentschädigung. Solch
einen Unsinn habe ich bislang noch nie gehört.

Für zuviel verbüßte Haftzeit wohl. Du Rechtskenner erkundige
dich doch mal in „deiner“ Kanzlei. Und frag mal deine
„Experten“ ob die die Sache auch so einäugig plump sehen wie
du!

Eine zuviel verbüßte Haftzeit gibt es nicht. Haft wird nach einer Verurteilung angeordnet. Wenn jemand nicht zuvor vorzeitig auf Bewährung entlassen wird, wird er spätetens am letzten Tag der verbüssten Haft entlassen. Maile also nicht einen derartigen Unsinn. Behaupte nicht, dass in DE jemand länger Haft verbüsst als er verurteilt ist. Auch in den USA erfolgt solche Praktik nicht.

Neben dem Thema! dafür braucht es nur ein Wort: GünterW

Löse Deine Probleme mit Dir selbst, nicht auf Kosten von mir und Deinen ständig sich wiederholenden Beleidigungen.

Hallo Dilarah

Klartext muss sein, dass künftig jeder, der in seinem
Heimatland als Terrorist sein Unwesen getrieben hat und sich
bei uns nun als Asylant auf unsere Seuerkosten sonnt, anch
Hause soll.

Aber so seh ich das ernstlich!!!

Euch kann doch wirklich völlig egal sein, was mit
ihm passiert,

Ja, wieso auch nicht??? Denn von Rechtssprechung kann auch in
DE nicht die REde sein. Sonst würde es diese Diskussion hier
gar nicht geben. Man überläßt nur die Verantwortung wieder mal
anderen…und da geb ich Pendragon recht, der pure Wahlkampf.

Ich glaube nicht, dass die Überlassung der Verantwortung etwas mit Wahlkampf zu tun hat. Mir ist doch völlig klar, dass hier gezielt keine Auslieferung beantragt wurde. Mir ist auch klar, dass angesichts der Auseinandersetzung „Krieg Irak“ Deutschland es sich gar nicht leisten kann, erneut den USA die Stirn zu bieten. Die Staatsräson wird - auch in anderen Staaten - über die Rechtssprechung gestellt.

denn wer für einen Menschen die Todesstrafe in

Kauf nimmt, sollte in der Konsequenz alle Täter so behandeln.

Nein, aber es gibt eine neue Form des Krieges, so sollte es
dafür (und zwar auch und gerade in DE) auch neue Gesetze
geben.

Oder gibt es auch hier Mörder mit Bonus und solche ohne ?

Nenn mich blöde, aber Mörder in DE und international
übergreifende Terroristen sind zwar Mörder und Mörder, aber
dennoch besteht ein himmelweiter Unterschied, was nix mit
Bonus zu tun hat.

Stimme Dir auch hier zu.

Aber es erfordert international neue

Gesetzgebungen, wie mit Terroristen (einheitlich) zu verfahren
wäre/ist.
So müßte es der Wahrheit halber geregelt werden u. nicht
anders.
Terroristen wirken international u. so geschlossen sollte dann
auch die Gesetzgebung international sein!

Deiner Meinung widerspreche ich nicht. Es muss verbindliche internationale Regeln gegen den Terrorismus geben.

Gruss Günter

Hallo GünterW,

vielen Dank, dann habe ich Dich richtig verstanden! Lass Dich nicht provozieren, selbst wenn unsere Meinung auf wenig Gegen-
liebe stößt, eigentl. wollte ich nie mehr diskutieren…:smile:
aber manchmal ist es doch stärker…

LG
d.