Hallo Marion,
zur Einleitung. Wir sind uns heute darüber einige geworden, dass die DE auf die Auslieferung verzichten konnten und somit den USA den Weg geebnet haben, ohne internationalen Haftbefehl den Täter ausgeliefert zu erhalten. Hätte DE jedoch auf Auslieferung bestanden, hätte Pakistan zwar eine Ausliferung an DE verweigern könnne, aber gleichzeitig nicht an die USA ausliefern dürfen. da DE verzichtet hat, ist die Sachlage klar.
Übereinstimmung besteht auch, dass DE erstmals den Rechtsgrundsatz, nie einer Auslieferung in ein Land Zustimmung zu erteilen, in welchem die Todesstrafe besteht oder selbst in ein solches Land auszuliefern durchbrochen und ein Merkmal für künftige Fälle gesetzt hat.
Diese Frage werden wir sicherlich morgen mit unserem
Spezialisten für internationales Recht in der Kanzlei
diskutieren. Du kannst sicher sein, dass uns alle dies
interessieren wird.
Schön. Wenn ich das Wort „diskutieren“ höre, wirds mir
allerdings schon schummerig. Ich denke, der Fall ist so
kompliziert, dass Rechtsexperten da einige Zeit dran zu
knabbern haben werden. Im übrigen ist Schilly selbst
Rechtsexperte, insofern denke ich mir, dass es da wohl einen
gewissen Wissensvorsprung hat.
Schily ist Jurist. Es ist offensichtlich, dass die deutsche Regierung mit einem Auslieferungsantrag die USA noch mehr verärgert hätten und man aus Staatsräson so reagiert hat.
Des weiteren dürfte das mit der Todesstrafe auch in den USA
nicht ganz so einfach sein. Schließlich gibt es zwar
Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe, aber nach welchem
Recht soll denn dieser Typ verurteilt werden ? Dem von New
York ? (Ist ja kein Zufall, dass die anderen Taliban auf
Guantanamo Bay sitzen).
Das wird man sehen, ob die USA Zivilrecht anwenden oder wie in vielen anderen Fällen Menschen ohne Anklage seit Monaten inhaftieren ohne dass diese wissen, was ihnen vorgeworfen wird.
Der Thread soll provozieren. Wendet sich DE ab von
Rechtsgrundsätzen oder gehen wir auf eine Diskussion zur
Todestrafe in bestimmten Fällen.
So wie ich das Überblicke weder noch.
Das die CDU versuchen wird, dies wahlkampftechnisch
auszuschlachten, das war ja klar, die greifen ja im Moment
nach jedem Strohhalm, und wenn es noch so absurd und peinlich
ist.
Was hat die CDU damit zu tu ? Derzeit habe offenbar alle eine Komplex und jede Meinung ist gleich Wahlkampf. Es gibt nun keine Frage, Tatsache ist, dass Schily keinen Auslieferungsantrag stellt und der Jemenit mehr oder weniger der Todesstrafe ins Auge sehen darf.
Die Haltung von Schily muss man doch nicht einmal kritisieren, wenn er ab morgen oder nach der Wahl alle Asylanten aus dem Land wirft, die in der Heimat wegen Verbrechen, wegen Terrorismus, wegen staatsfeindlicher Aktivitäten gesucht werden und wenn sie erwischt werden die Todesstrafe erwarten müssen.
Klartext muss sein, dass künftig jeder, der in seinem Heimatland als Terrorist sein Unwesen getrieben hat und sich bei uns nun als Asylant auf unsere Seuerkosten sonnt, anch Hause soll. Euch kann doch wirklich völlig egal sein, was mit ihm passiert, denn wer für einen Menschen die Todesstrafe in Kauf nimmt, sollte in der Konsequenz alle Täter so behandeln. Oder gibt es auch hier Mörder mit Bonus und solche ohne ?
Gruss Günter