Hallo Bark,
welcher Unterschied besteht zwischen einem aus Sri Lanka, der in einen Attentat verwickelt ist gegen seine Regierung und einem Taliban. Ich sehe keinen.
Wir haben Kurden in DE, die sind eindeutig kriminellen Organisationen zuzuordnen. Ihr Schutz war nicht gerechtfertigt, wenn man heute in Verbindung mit den Taliban die Todesstrafe billigt.
Wir sind uns aber klar darüber, dass in DE der
Rechtsauffassung besteht, keinen Straftäter, dem die
Todesstrafe in einem Land droht, dorthin ausliefern zu lassen.
Na klar. Aber man sollte auch die Gründe für das Derzeitige
sehen. Wir liefern niemanden aus, wenn ihm in seinem Land
politische Verfolgung droht. Diese ist ja nicht selten mit der
Todesstrafe verbunden.
Nur ist jeder "Freiheitskampf " gegen die eigene Regierung, der dann zur Flucht führt wirklich nur ein Freiheitskampf. Wenn ich mir einige ansehe, die angeblich vor den Serben geflüchtet sind und ihre albanische Organisationen zum Terror der Bevölkerung bei uns nutzen, habe ich erhebliche Zweifel am Aslyrecht, ob es nicht auch ein Recht für Kriminelle ist, sich vor Strafe abzusetzen.
Viele Menschen, die nicht ausgeliefert
werden, um eine Todesstrafe zu vermeiden, würden sich dieser
„Todesstrafe“ aus politischen, religiösen und rassistischen
Gründen gegenüber sehen. Ich kann es auch verstehen, wenn
Deutschland eine Auslieferung verweigert, wenn es darum geht,
meinetwegen einen einen Amokläufer vor der Todesstrafe zu
bewahren.
Moment mal, weshalb soll die Auslieferung hier verweigert werden, Mord belibt Mord, ob ein einzelner Mensch oder einige Tausend.
Aber ich gebe auch zu bedenken, dass es hier um die
„Auslieferung“ eines politisch-religiös motivierten
Massenmörders geht. Jemand, der aus absolut niedrigsten
Gründen den Mord an 3.000 Menschen mitverwantwortet. Was würde
ihm denn in Deutschland blühen? Lebenslange Haft, vermutlich
in einem Sondergefängnis, mit Fernseher, Videorecorder,
Daunenbett, Plüschtieren, Knastfussball und Hafturlaub.
Irgendwann mitunter vielleicht sogar ein Haftprüfungstermin.
Ja, in dem Fall frühestens nach 20 Jahren.
Die Presse würde seine Haft schön zu jedem Jahrestag unter die
Lupe nehmen, weshalb schon jetzt klar wäre, dass ihm
angenehmste Haftbedingungen zukämen. Man will ja nicht, daß er
der Presse am Ende erklärt, er würde unmenschlich behandelt.
Er ist ja im Prinzip eine Person des öffentlichen Lebens.
In Bezug auf das, was er mitzuverantworten hat, ist er ein
Sondermodell unter all jenen, die hoffen, nicht einem Gericht
zugeführt zu werden, das ein Todesurteil berhängen könnte.
Aber jemandem, der 3.000 Menschen getötet hat und damit noch
unzählige weitere Leben zerstört hat (schliesslich hat er
Kindern die Eltern genommen, hat Eltern die Kinder genommen,
hat Ehen zerstört), dem sollte man die Hoffnung auf ein Leben
im Warmen nehmen. Er bekommt eine Gerichtsverhandlung. Aber
dabei könnte er eventuell mit dem Tode konfrontiert werden. So
wie auch er 3.000 Menschen mit dem Tode konfrontierte.
Sonst macht man es als Massenmörder demnächst einfach so:
Man töte 3.000 Menschen, begebe sich in die Bundesrepublik
Deutschland und erwarte sein gerechtes Urteil für eine Zelle
mit Tapete nach Wahl.
Deutschland soll Zufluchtsort sein. Deutschland soll Menschen
vor dem Tode bewahren. Ja. Aber Deutschland soll sich nicht
verpflichtet sehen, Massenmördern, die sich noch nicht in
deutschem Gewahrsam befinden, per Haftbefehl eine gemütliche
Knastunterkunft anzubieten. Und emphatisiere ich
„Massenmörder“.
DE soll keinem Mörder Unterschlupf geben, man muss auch nicht für einen Özalan Verhandlungen führen, um ihn als Kopf einer kriminellen Vereinigung und Massenmördern in der Türkei vor der Hinrichtung zu schützen, wenn man jemand in die USA ausliefert und dessen Tod billigend in kauf nimmt.
Zufluchstort für Hilflose - Ja! Schutzmacht für Großverbrecher
Keine Schutzmacht für einen Kriminellen. Wer als Drogendealer nach DE aus Thailand flüchtet, weil er mit seiner Verhaftung und mit der Hinrichtung rechnen muss, muss auch ausgewiesen werden. Recht kann nicht in seiner Gesamtwirkung nach Belieben ausgelegt werden, wenn die Rechtsordnung an sich nicht zerstört werden soll. Entweder sind wir gegen die Todesstrafe oder wir stimmen der Todesstrafe zu. Einmal ja, einmal nein, kann nicht Recht sein.
Gruss Günter