Na Endlich - Schily für die Todesstrafe

Hallo,

endlich hat auch Berlin begriffen, dass es sinnvoll ist, trotz des erlassenen Haftbefehls Binalshihb an die USA auszuliefern und dort dessen Todesstrafe anzuerkennen.

Damit gibt erstmals eine Bundesregierung zu erkennen, dass Täter auch an Staaten ausgeliefert werden, in denen die Todesstrafe droht. Somit kann Berlin hoffentlich nun damit aufräumen, allen möglichen Gruppen Asyl zu gewähren, denen bei einer Abschiebung die Todesstrafe droht. Dieses Beispiel wird sicher für andere Länder Schule machen.

Schily ist der Mann der Stunde. Deutschland, das nur eine lebenslange Haftstrafe aussprechen konnte verzichtet auf eine Auslieferung zu Gunsten der Todesstrafe in den USA.

Endlich das erste Zeichen, wie künftig Berlin unter der SPD mit Kriminellen und Terroristen anderer Ländern unter der SPD umzugehen gedenkt. Werden wir nun nach den Wahlen eine Diskussion zur Einführung der Todesstrafe bekommen ? Der erste Schritt ist von Schily gemacht. Ist dies auch ein Zeichen des deutschen Sonderweges, den Schröder proklamiert ?

Nachdenken sollte man trotzdem, was hier geschieht und was seit 1945 erstmals durchbrochen wird.

Günter

Hallo Günter!

Warum nicht? Er hat ein Verbrechen in den USA begangen und ich finde, es sollte dort verhandelt werden. Ich finde, die Bundesregierung setzt damit sogar ein richtiges Zeichen. Deutsches Asyl steht jenen zu, die Schutz aus Gründen suchen, die sie selbst nicht zu vertreten haben, z. B. weil sie auf Grund politischen Andersdenkens in einem Land an Leib und Leben bedroht sind. Asyl soll nicht jenen zustehen, die staatlich verfolgt werden, weil sie ein Verbrechen begangen haben. Wir spechen hier von einem Asyl, welches jenen zusteht, die nachweislich politisch verfolgt werden. Ein Asyl für Straftäter darf es nicht geben. Das wäre ein Setzen falscher Zeichen.
Der Mann trägt eine Mitschuld an der Ermordung einiger Tausend Menschen. Dafür Asyl? Nein. In die Sache ist er nicht schuldlos hineingerutscht. Das hat er sich so ausgesucht. Einem Massenmordbeteiligten Zuflucht gewähren, während man tatsächlich schuldlos Verfolgte in einem elenden Verfahren von hinten bis vorne prueft und sie aufgrund fehlender Nachweise nicht selten abweist?

In diesem Zusammenhang möchte ich verlinken:
http://www.bafl.de/bafl/template/index_asyl.htm

Dort steht nichts darüber, dass Straftätern Zuflucht zu gewähren ist.

Gruß
Bark

Hirngespinste
Soweit ich weiss, stand einer Auslieferung des Menschen nie was im Wege.

Der Streitpunkt war, ob Deutschland der USA Beweismaterial übergeben sollte, wonach eine Verurteilung mit Todesstrafe möglich wäre.

Tut mir echt leid für dich Günter. Du bist deiner Zeit eben doch noch voraus.

*hmmpf*
Marion

Hallo Marion,

grundsätzlich werden in DE keine Straftäter in ein Land mit der Todesstrafe ausgeliefert. Beispiel u.a. der Kalif von Köln. Er soll erst jetzt werden, nachdem die Türkei die Todesstrafe abgeschafft hat.

Soweit ich weiss, stand einer Auslieferung des Menschen
nie was im Wege.

Zuerst steht dem Land, das internationalen Haftbefehl erlassen hat der Antrag auf Auslieferung zu. Das ist DE. DE hat einen Auslieferungsantrag an Pakistan zu stellen. Pakistan hat dann zu entscheiden, nachdem die USA keinen Haftbefehl haben, ob der der Taliban an DE ausgeliefert wird oder nicht. DE verzichtet nun auf einen Auslieferungsantrag und überlässt - ohne Rechtsgrund -diesen Taliban den USA, die weder einen Haftbefehl noch sonst etwas haben. Dies ist schlicht und einfach mit deutschen Recht nicht zu vereinbaren. Überhaupt nicht ist es damit zu vereinbaren, dass die Auslieferung an ein Land erfolgt, in dem dem Taliban der sichere Tod droht.

Der Streitpunkt war, ob Deutschland der USA Beweismaterial
übergeben sollte, wonach eine Verurteilung mit
Todesstrafe möglich wäre.

Der Mann wird zum Tode verurteilt. Ich verspreche Dir, dass Dich meine Worte einholen.

Tut mir echt leid für dich Günter. Du bist deiner Zeit eben
doch noch voraus.

Leider hast Du hier mit sicherer Wahrscheinlichkeit recht. Und wenn der Mann in den USA ist, wird auch das Material dorthin landen.

Gruss Günter

Absolute Zustimmung! owt
ot

Hallo Bark,

Warum nicht? Er hat ein Verbrechen in den USA begangen und ich
finde, es sollte dort verhandelt werden. Ich finde, die
Bundesregierung setzt damit sogar ein richtiges Zeichen.
Deutsches Asyl steht jenen zu, die Schutz aus Gründen suchen,
die sie selbst nicht zu vertreten haben, z. B. weil sie auf
Grund politischen Andersdenkens in einem Land an Leib und
Leben bedroht sind. Asyl soll nicht jenen zustehen, die
staatlich verfolgt werden, weil sie ein Verbrechen begangen
haben. Wir spechen hier von einem Asyl, welches jenen zusteht,
die nachweislich politisch verfolgt werden. Ein Asyl für
Straftäter darf es nicht geben. Das wäre ein Setzen falscher
Zeichen.
Der Mann trägt eine Mitschuld an der Ermordung einiger Tausend
Menschen. Dafür Asyl? Nein. In die Sache ist er nicht
schuldlos hineingerutscht. Das hat er sich so ausgesucht.
Einem Massenmordbeteiligten Zuflucht gewähren, während man
tatsächlich schuldlos Verfolgte in einem elenden Verfahren von
hinten bis vorne prueft und sie aufgrund fehlender Nachweise
nicht selten abweist?

In diesem Zusammenhang möchte ich verlinken:
http://www.bafl.de/bafl/template/index_asyl.htm

Dort steht nichts darüber, dass Straftätern Zuflucht zu
gewähren ist.

Wir sind uns aber klar darüber, dass in DE der Rechtsauffassung besteht, keinen Straftäter, dem die Todesstrafe in einem Land droht, dorthin ausliefern zu lassen. Wenn die Bundesregierung hier eine Änderung der Rechtsauffassung vornimmt, muss sie nach meiner Meinung aber auch für Kurden, Chinesen und andere Nationen gelten. Gleiches Recht für Alle. Wir haben aber bislang unter der SPD geführten Regierung genau das Gegenteil gemacht. Unserem Natopartner Türkei wurde nie jemand ausgeliefert, wenn ihm dort die Todesstrafe gedroht hat. Auch an die USA oder China wurde bisher niemand ausgeliefert, wenn die Todesstrafe gedroht hat. Wenn die Todesstrafe keine Rolle bei einer Auslieferung an die USA spielt, muss dieser Grundsatz für alle andere auch gelten.

Schily hat sicher namens und in Vollmacht der Bundesregierung richtig gehandelt. Wir Bürger werden uns dann aber nach der Wahl zu unterhalten haben, was wir denn nun mit allen anderen machen, die in unserem Land Schutz geniessen, weil ihnen in der Heimat die Todesstrafe droht. Diese Diskussion hat die Regierung mit dieser Entscheidung angestossen.

Und damit verbunden, damit dies niemand vergisst, ist auch der Versuch, in DE seine politischen Ziele aggressiv gegen die eigenen Heimat durchzusetzen. Dies bedeutet aber dann auch, dass in DE kein Ausländer mehr sicher sein wird, auch wenn die Todesstrafe droht. Rein theoretisch müssten die Asylzahlen der politisch Verfolgten in der Zukunft unter Schröder auf NULL sinken, denn Todesstrafe ist kein Hindernis in DE zur Auslieferung.

Gruss Günter

Moin Günter

grundsätzlich werden in DE keine Straftäter in ein Land mit
der Todesstrafe ausgeliefert. Beispiel u.a. der Kalif von
Köln. Er soll erst jetzt werden, nachdem die Türkei die
Todesstrafe abgeschafft hat.

Und schon wieder falsch. Es wird nur dann nicht ausgelieft, wenn dem Straftäter die Todesstrafe droht.

Zuerst steht dem Land, das internationalen Haftbefehl erlassen
hat der Antrag auf Auslieferung zu. Das ist DE. DE hat einen
Auslieferungsantrag an Pakistan zu stellen. Pakistan hat dann
zu entscheiden, nachdem die USA keinen Haftbefehl haben, ob
der der Taliban an DE ausgeliefert wird oder nicht. DE
verzichtet nun auf einen Auslieferungsantrag

soweit richtig.

und überlässt -

ohne Rechtsgrund -diesen Taliban den USA, die weder einen
Haftbefehl noch sonst etwas haben.

Ich denke, die USA werden schon noch in der Lage sein, einen Haftbefehl und Auslieferungsantrag zu besorgen. Da bin ich ganz sicher…

Dies ist schlicht und

einfach mit deutschen Recht nicht zu vereinbaren.

Was jetzt genau ?

Überhaupt

nicht ist es damit zu vereinbaren, dass die Auslieferung an
ein Land erfolgt, in dem dem Taliban der sichere Tod droht.

Siehe oben. Zudem liefert Deutschland überhaupt niemanden aus. Allenfalls liefert Pakistan aus. Wenn überhaupt kann man höchstens sagen, dass Deutschland die Auslieferung dieses Typen von Pakistan an die USA nicht verhindert hat, und selbst das wäre eine wackelige Argumentation, da Pakistan soweit ich weiss weder mit D noch mit USA ein Auslieferungsabkommen hat, d.h., im Prinzip kann Pakisten ausliefern, an wen sie wollen, deutscher Haftbefehl hin oder her.

Leider hast Du hier mit sicherer Wahrscheinlichkeit recht. Und
wenn der Mann in den USA ist, wird auch das Material dorthin
landen.

Schaun wir mal.
Gruss
Marion

Moin Bark,

wovon redest du eigentlich ?

Mir ist nicht bekannt, dass dieser Typ in D Asyl beantragt hat. Mir ist auch nicht bekannt, dass irgendjemand diesem Typen in D Asyl angeboten hätte.

Was mit bekannt ist: Gegen den Typ läuft in D ein Haftbefehl u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, daher hat man um Auslieferung an D erbeten, um ihm hier den Prozess zu machen.

Ich hoffe, du versteht den Unterschied zwischen Asyl für politisch Verfolgte und einem Haftbefehl.

Gruss
Marion

Moin Marion,

habe mich falsch ausgedrückt. Richtig ist, dass er bisher nicht ausgeliefert wurde, wenn ihm durch eine Tat die Todesstrafe drohte.

grundsätzlich werden in DE keine Straftäter in ein Land mit
der Todesstrafe ausgeliefert. Beispiel u.a. der Kalif von
Köln. Er soll erst jetzt werden, nachdem die Türkei die
Todesstrafe abgeschafft hat.

Und schon wieder falsch. Es wird nur dann nicht ausgelieft,
wenn dem Straftäter die Todesstrafe droht.

Zuerst steht dem Land, das internationalen Haftbefehl erlassen
hat der Antrag auf Auslieferung zu. Das ist DE. DE hat einen
Auslieferungsantrag an Pakistan zu stellen. Pakistan hat dann
zu entscheiden, nachdem die USA keinen Haftbefehl haben, ob
der der Taliban an DE ausgeliefert wird oder nicht. DE
verzichtet nun auf einen Auslieferungsantrag

soweit richtig.

und überlässt -

ohne Rechtsgrund -diesen Taliban den USA, die weder einen
Haftbefehl noch sonst etwas haben.

Ich denke, die USA werden schon noch in der Lage sein, einen
Haftbefehl und Auslieferungsantrag zu besorgen. Da bin ich
ganz sicher…

Sorry, aber nach internationalem Recht liegt ein internationaler Haftbefehl aus DE vor und nicht aus den USA. Und somit ist der Täter „Gefangener der deutschen Justiz“. Wenn die Bundesregierung also keinen Auslieferungsantrag stellt und den Taliban dem sicheren Tod übereignet, verstösst sie gegen eigene Grundsätze. In allen bisherigen Fällen hat DE die Auslieferung verlangt und mit dem Drittland verhandelt, dass der Täter zwar dort vor Gericht gestellt wird, aber nicht zum Tode verurteilt werden darf. DE hat erstmals die Todesstrafe als Sanktionsmittel anerkannt. Dies muss auf andere in DE lebende Täter Auswirkungen haben. Sie können und dürfen nicht länger vor einer drohenden Todesstrafe geschützt werden. Diese Entscheidung wird in diese Richtung der Preis für alle Asylbewerber sein müssen, deren Antrag bislang angenommen wurde, weil ihnen bei einer Abschiebung die Todesstrafe gedroht hat.

Dies ist schlicht und

einfach mit deutschen Recht nicht zu vereinbaren.

Was jetzt genau ?

Überhaupt

nicht ist es damit zu vereinbaren, dass die Auslieferung an
ein Land erfolgt, in dem dem Taliban der sichere Tod droht.

Siehe oben. Zudem liefert Deutschland überhaupt niemanden aus.
Allenfalls liefert Pakistan aus. Wenn überhaupt kann man
höchstens sagen, dass Deutschland die Auslieferung dieses
Typen von Pakistan an die USA nicht verhindert hat, und selbst
das wäre eine wackelige Argumentation, da Pakistan soweit ich
weiss weder mit D noch mit USA ein Auslieferungsabkommen hat,
d.h., im Prinzip kann Pakisten ausliefern, an wen sie wollen,
deutscher Haftbefehl hin oder her.

Es gibt ein internationale Recht. Dieses besagt, dass ein per internationalem Haftbefehl gesuchter Täter an das Land auszuliefern ist, dass den Haftbefehl erlassen hat. DE hat auf eine Auslieferung als Anspruchsland erstmalig verzichtet ohne jede Vereinbarung, dass gegen den Täter die Todesstrafe nicht vollstreckt werden darf. Ich versuche das Problem aus juristischer Sicht abzuhandeln. Meine Moralvorstellung zu diesem Thema darf dabei nicht berücksichtigt werden. Sie steht konträr zur juristischen Problematik.

Leider hast Du hier mit sicherer Wahrscheinlichkeit recht. Und
wenn der Mann in den USA ist, wird auch das Material dorthin
landen.

Schaun wir mal.

Gruss
Günter

hallo Marion,

hier genau beginnt das Problem. Wenn der Mann in die USA ausgeliefert werden darf, obwohl ihm die Todesstrafe droht, hat Bark recht, dass selbstverständlich jemand der Asyl beantragt und aus seiner Heimat geflüchtet ist, weil ihm dort die Todesstrafe gedroht hat, keinen Anspruch auf eine andere Behandlung haben kann wie dieser Taliban.

Es ist doch völlig egal, ob jemand als Terrorist von China verfolgt wird, dessen Auslieferung beantragt wird und wenn er zurück muss mit der Todesstrafe rechnen darf oder ob es eine Taliban ist. Der Taliban wird wegen einer Straftat verfolgt. Da ist die Frage „kriminelle Vereinigung“ unerheblich. Entschieden werden muss nach dem Tatbestand, ob eine Straftat in dem Land vorliegt, aus dem jemand geflüchtet ist. Liegt eine Straftat vor, ist der Asylbewerber auszuweisen, ungeachtet, ob ihm die Todesstrafe droht. Dies ist die logische Folgerung aus dem Handeln der Bundesregierung in dem speziellen Fall. Gleiches Recht für Alle. Dazu gehört ab jetzt auch das Risiko der Todesstrafe.

wovon redest du eigentlich ?

Mir ist nicht bekannt, dass dieser Typ in D Asyl beantragt
hat. Mir ist auch nicht bekannt, dass irgendjemand diesem
Typen in D Asyl angeboten hätte.

Was mit bekannt ist: Gegen den Typ läuft in D ein Haftbefehl
u.a. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen
Vereinigung, daher hat man um Auslieferung an D erbeten, um
ihm hier den Prozess zu machen.

Ich hoffe, du versteht den Unterschied zwischen Asyl für
politisch Verfolgte

Nur wenn das Heimatland einen Haftbefehl erlässt, muss der Asylbewerber ausgewiesen bzw. ausgeliefert werden, wenn wir bei den USA das Todesurteil anerkennen, hat China den Anspruch ( Beispiel ) auch.

und einem Haftbefehl.

Gruss Günter

Moin Günter

habe mich falsch ausgedrückt. Richtig ist, dass er bisher
nicht ausgeliefert wurde, wenn ihm durch eine Tat die
Todesstrafe drohte.

Genau das habe ich gesagt :smile:

Sorry, aber nach internationalem Recht liegt ein
internationaler Haftbefehl aus DE vor und nicht aus den USA.
Und somit ist der Täter „Gefangener der deutschen Justiz“.

*lol* Ich wette das sieht Pakistan aber ganz anders.

Wenn die Bundesregierung also keinen Auslieferungsantrag
stellt und den Taliban dem sicheren Tod übereignet, verstösst
sie gegen eigene Grundsätze.

Das sehe ich anders, aber du kannst ja mal die betreffende Frage im Rechtsbrett stellen, falls dich das wirklich interessiert und du hier nicht nur Wahlkampf betreiben willst.

In allen bisherigen Fällen hat DE

die Auslieferung verlangt und mit dem Drittland verhandelt,
dass der Täter zwar dort vor Gericht gestellt wird, aber nicht
zum Tode verurteilt werden darf.

Dann nenne mir doch bitte mal ein paar der bisherigen Fälle, in denen das so war.

DE hat erstmals die

Todesstrafe als Sanktionsmittel anerkannt. Dies muss auf
andere in DE lebende Täter Auswirkungen haben.

Nein, muss es nicht. Schon allein die Formulierung „andere“ ist falsche, da dieser Typ offensichtlich nicht mehr in D lebt, sondern Pakistan.

Ich versuche das Problem aus

juristischer Sicht abzuhandeln. Meine Moralvorstellung zu
diesem Thema darf dabei nicht berücksichtigt werden. Sie steht
konträr zur juristischen Problematik.

Wie gesagt, dann ist deine Frage im Brett „Recht“ sicherlich besser aufgehoben. Deine stark verzerrende Threadüberschrift sieht mir aber doch eher nach Wahlkampfgetöse aus.

Gruss
Marion

Marion,

wenn Du meinen Beitrag mit dem von Günter verküpfst, so sollte es jedenfalls sein, dann wirst auch Du hoffentlich schnell erkennen können, dass Günter das Thema „Asyl“ ansprach und ich es um die Thematik „Asyl für Verbrecher“ erweitert habe.

Ich hoffe, du versteht den Unterschied zwischen Asyl für
politisch Verfolgte und einem Haftbefehl.

Ja, Marion. Den Unterschied kenne ich. Aber findest Du nicht auch, dass Du mit Deinem mittlerweile immer öfter erscheinenden „anderefürblödverkaufen“ mitunter als leicht nervraubend in Erscheinung trittst? So kommt es mir nämlich vor, wenn mir gegenüber jemand die Hoffnung äusserst, dass ich in der Lage bin, Sachverhalte im Wesen trennen zu können.

Barkley

Hallo Günter,

Wir sind uns aber klar darüber, dass in DE der
Rechtsauffassung besteht, keinen Straftäter, dem die
Todesstrafe in einem Land droht, dorthin ausliefern zu lassen.

Na klar. Aber man sollte auch die Gründe für das Derzeitige sehen. Wir liefern niemanden aus, wenn ihm in seinem Land politische Verfolgung droht. Diese ist ja nicht selten mit der Todesstrafe verbunden. Viele Menschen, die nicht ausgeliefert werden, um eine Todesstrafe zu vermeiden, würden sich dieser „Todesstrafe“ aus politischen, religiösen und rassistischen Gründen gegenüber sehen. Ich kann es auch verstehen, wenn Deutschland eine Auslieferung verweigert, wenn es darum geht, meinetwegen einen einen Amokläufer vor der Todesstrafe zu bewahren.

Aber ich gebe auch zu bedenken, dass es hier um die „Auslieferung“ eines politisch-religiös motivierten Massenmörders geht. Jemand, der aus absolut niedrigsten Gründen den Mord an 3.000 Menschen mitverwantwortet. Was würde ihm denn in Deutschland blühen? Lebenslange Haft, vermutlich in einem Sondergefängnis, mit Fernseher, Videorecorder, Daunenbett, Plüschtieren, Knastfussball und Hafturlaub. Irgendwann mitunter vielleicht sogar ein Haftprüfungstermin. Die Presse würde seine Haft schön zu jedem Jahrestag unter die Lupe nehmen, weshalb schon jetzt klar wäre, dass ihm angenehmste Haftbedingungen zukämen. Man will ja nicht, daß er der Presse am Ende erklärt, er würde unmenschlich behandelt. Er ist ja im Prinzip eine Person des öffentlichen Lebens.

In Bezug auf das, was er mitzuverantworten hat, ist er ein Sondermodell unter all jenen, die hoffen, nicht einem Gericht zugeführt zu werden, das ein Todesurteil berhängen könnte. Aber jemandem, der 3.000 Menschen getötet hat und damit noch unzählige weitere Leben zerstört hat (schliesslich hat er Kindern die Eltern genommen, hat Eltern die Kinder genommen, hat Ehen zerstört), dem sollte man die Hoffnung auf ein Leben im Warmen nehmen. Er bekommt eine Gerichtsverhandlung. Aber dabei könnte er eventuell mit dem Tode konfrontiert werden. So wie auch er 3.000 Menschen mit dem Tode konfrontierte.

Sonst macht man es als Massenmörder demnächst einfach so:
Man töte 3.000 Menschen, begebe sich in die Bundesrepublik Deutschland und erwarte sein gerechtes Urteil für eine Zelle mit Tapete nach Wahl.

Deutschland soll Zufluchtsort sein. Deutschland soll Menschen vor dem Tode bewahren. Ja. Aber Deutschland soll sich nicht verpflichtet sehen, Massenmördern, die sich noch nicht in deutschem Gewahrsam befinden, per Haftbefehl eine gemütliche Knastunterkunft anzubieten. Und emphatisiere ich „Massenmörder“.
Zufluchstort für Hilflose - Ja! Schutzmacht für Großverbrecher - Nein!

Gruß
Bark

hallo Marion,

Sorry, aber nach internationalem Recht liegt ein
internationaler Haftbefehl aus DE vor und nicht aus den USA.
Und somit ist der Täter „Gefangener der deutschen Justiz“.

*lol* Ich wette das sieht Pakistan aber ganz anders.

Wenn die Bundesregierung also keinen Auslieferungsantrag
stellt und den Taliban dem sicheren Tod übereignet, verstösst
sie gegen eigene Grundsätze.

Das sehe ich anders, aber du kannst ja mal die betreffende
Frage im Rechtsbrett stellen, falls dich das wirklich
interessiert und du hier nicht nur Wahlkampf betreiben willst.

Diese Frage werden wir sicherlich morgen mit unserem Spezialisten für internationales Recht in der Kanzlei diskutieren. Du kannst sicher sein, dass uns alle dies interessieren wird.

In allen bisherigen Fällen hat DE

die Auslieferung verlangt und mit dem Drittland verhandelt,
dass der Täter zwar dort vor Gericht gestellt wird, aber nicht
zum Tode verurteilt werden darf.

Dann nenne mir doch bitte mal ein paar der bisherigen Fälle,
in denen das so war.

DE hat erstmals die

Todesstrafe als Sanktionsmittel anerkannt. Dies muss auf
andere in DE lebende Täter Auswirkungen haben.

Nein, muss es nicht. Schon allein die Formulierung „andere“
ist falsche, da dieser Typ offensichtlich nicht mehr in D
lebt, sondern Pakistan.

Ich versuche das Problem aus

juristischer Sicht abzuhandeln. Meine Moralvorstellung zu
diesem Thema darf dabei nicht berücksichtigt werden. Sie steht
konträr zur juristischen Problematik.

Wie gesagt, dann ist deine Frage im Brett „Recht“ sicherlich
besser aufgehoben. Deine stark verzerrende Threadüberschrift
sieht mir aber doch eher nach Wahlkampfgetöse aus.

Der Thread soll provozieren. Wendet sich DE ab von Rechtsgrundsätzen oder gehen wir auf eine Diskussion zur Todestrafe in bestimmten Fällen.

Gruss Günter

Hallo Bark,

welcher Unterschied besteht zwischen einem aus Sri Lanka, der in einen Attentat verwickelt ist gegen seine Regierung und einem Taliban. Ich sehe keinen.

Wir haben Kurden in DE, die sind eindeutig kriminellen Organisationen zuzuordnen. Ihr Schutz war nicht gerechtfertigt, wenn man heute in Verbindung mit den Taliban die Todesstrafe billigt.

Wir sind uns aber klar darüber, dass in DE der
Rechtsauffassung besteht, keinen Straftäter, dem die
Todesstrafe in einem Land droht, dorthin ausliefern zu lassen.

Na klar. Aber man sollte auch die Gründe für das Derzeitige
sehen. Wir liefern niemanden aus, wenn ihm in seinem Land
politische Verfolgung droht. Diese ist ja nicht selten mit der
Todesstrafe verbunden.

Nur ist jeder "Freiheitskampf " gegen die eigene Regierung, der dann zur Flucht führt wirklich nur ein Freiheitskampf. Wenn ich mir einige ansehe, die angeblich vor den Serben geflüchtet sind und ihre albanische Organisationen zum Terror der Bevölkerung bei uns nutzen, habe ich erhebliche Zweifel am Aslyrecht, ob es nicht auch ein Recht für Kriminelle ist, sich vor Strafe abzusetzen.

Viele Menschen, die nicht ausgeliefert

werden, um eine Todesstrafe zu vermeiden, würden sich dieser
„Todesstrafe“ aus politischen, religiösen und rassistischen
Gründen gegenüber sehen. Ich kann es auch verstehen, wenn
Deutschland eine Auslieferung verweigert, wenn es darum geht,
meinetwegen einen einen Amokläufer vor der Todesstrafe zu
bewahren.

Moment mal, weshalb soll die Auslieferung hier verweigert werden, Mord belibt Mord, ob ein einzelner Mensch oder einige Tausend.

Aber ich gebe auch zu bedenken, dass es hier um die
„Auslieferung“ eines politisch-religiös motivierten
Massenmörders geht. Jemand, der aus absolut niedrigsten
Gründen den Mord an 3.000 Menschen mitverwantwortet. Was würde
ihm denn in Deutschland blühen? Lebenslange Haft, vermutlich
in einem Sondergefängnis, mit Fernseher, Videorecorder,
Daunenbett, Plüschtieren, Knastfussball und Hafturlaub.
Irgendwann mitunter vielleicht sogar ein Haftprüfungstermin.

Ja, in dem Fall frühestens nach 20 Jahren.

Die Presse würde seine Haft schön zu jedem Jahrestag unter die
Lupe nehmen, weshalb schon jetzt klar wäre, dass ihm
angenehmste Haftbedingungen zukämen. Man will ja nicht, daß er
der Presse am Ende erklärt, er würde unmenschlich behandelt.
Er ist ja im Prinzip eine Person des öffentlichen Lebens.

In Bezug auf das, was er mitzuverantworten hat, ist er ein
Sondermodell unter all jenen, die hoffen, nicht einem Gericht
zugeführt zu werden, das ein Todesurteil berhängen könnte.
Aber jemandem, der 3.000 Menschen getötet hat und damit noch
unzählige weitere Leben zerstört hat (schliesslich hat er
Kindern die Eltern genommen, hat Eltern die Kinder genommen,
hat Ehen zerstört), dem sollte man die Hoffnung auf ein Leben
im Warmen nehmen. Er bekommt eine Gerichtsverhandlung. Aber
dabei könnte er eventuell mit dem Tode konfrontiert werden. So
wie auch er 3.000 Menschen mit dem Tode konfrontierte.

Sonst macht man es als Massenmörder demnächst einfach so:
Man töte 3.000 Menschen, begebe sich in die Bundesrepublik
Deutschland und erwarte sein gerechtes Urteil für eine Zelle
mit Tapete nach Wahl.

Deutschland soll Zufluchtsort sein. Deutschland soll Menschen
vor dem Tode bewahren. Ja. Aber Deutschland soll sich nicht
verpflichtet sehen, Massenmördern, die sich noch nicht in
deutschem Gewahrsam befinden, per Haftbefehl eine gemütliche
Knastunterkunft anzubieten. Und emphatisiere ich
„Massenmörder“.

DE soll keinem Mörder Unterschlupf geben, man muss auch nicht für einen Özalan Verhandlungen führen, um ihn als Kopf einer kriminellen Vereinigung und Massenmördern in der Türkei vor der Hinrichtung zu schützen, wenn man jemand in die USA ausliefert und dessen Tod billigend in kauf nimmt.

Zufluchstort für Hilflose - Ja! Schutzmacht für Großverbrecher

  • Nein!

Keine Schutzmacht für einen Kriminellen. Wer als Drogendealer nach DE aus Thailand flüchtet, weil er mit seiner Verhaftung und mit der Hinrichtung rechnen muss, muss auch ausgewiesen werden. Recht kann nicht in seiner Gesamtwirkung nach Belieben ausgelegt werden, wenn die Rechtsordnung an sich nicht zerstört werden soll. Entweder sind wir gegen die Todesstrafe oder wir stimmen der Todesstrafe zu. Einmal ja, einmal nein, kann nicht Recht sein.

Gruss Günter

Internationales Recht
Moin Günter

Diese Frage werden wir sicherlich morgen mit unserem
Spezialisten für internationales Recht in der Kanzlei
diskutieren. Du kannst sicher sein, dass uns alle dies
interessieren wird.

Schön. Wenn ich das Wort „diskutieren“ höre, wirds mir allerdings schon schummerig. Ich denke, der Fall ist so kompliziert, dass Rechtsexperten da einige Zeit dran zu knabbern haben werden. Im übrigen ist Schilly selbst Rechtsexperte, insofern denke ich mir, dass es da wohl einen gewissen Wissensvorsprung hat.

Des weiteren dürfte das mit der Todesstrafe auch in den USA nicht ganz so einfach sein. Schließlich gibt es zwar Bundesstaaten mit und ohne Todesstrafe, aber nach welchem Recht soll denn dieser Typ verurteilt werden ? Dem von New York ? (Ist ja kein Zufall, dass die anderen Taliban auf Guantanamo Bay sitzen).

Der Thread soll provozieren. Wendet sich DE ab von
Rechtsgrundsätzen oder gehen wir auf eine Diskussion zur
Todestrafe in bestimmten Fällen.

So wie ich das Überblicke weder noch.
Das die CDU versuchen wird, dies wahlkampftechnisch auszuschlachten, das war ja klar, die greifen ja im Moment nach jedem Strohhalm, und wenn es noch so absurd und peinlich ist.

Gruss
Marion

Bark,

Ja, Marion. Den Unterschied kenne ich. Aber findest Du nicht
auch, dass Du mit Deinem mittlerweile immer öfter
erscheinenden „anderefürblödverkaufen“ mitunter als leicht
nervraubend in Erscheinung trittst? So kommt es mir nämlich
vor, wenn mir gegenüber jemand die Hoffnung äusserst, dass ich
in der Lage bin, Sachverhalte im Wesen trennen zu können.

Ich bin eben kein Pädagoge und wollte auch nie einer werden. Ich weiss schon warum.

Ich frag mich nur manchmal, warum manche Leute wesentlich gereizter reagieren, wenn sie doch was gewusst haben und nur mißverstanden wurden, als wenn sie tatsächlich was nicht wussten. Mich würde letzteres mehr ärgern, aber ok, das ist wohl eine Sache des Charakters.

Gruss
Marion

Asylrecht und Ausländerrecht
Moin Günter,

zum letzten Mal
solche Fälle Regeld der Paragraph 53 des Ausländerrechts. Da ist es eine Abschiebehindernis , wenn einem in D lebenden Ausländer in der Heimat die Todesstrafe droht.

Dies hat mir dem aktuellen Fall nicht das geringste zu tun, da niemand davon redet, dass dieser Typ in die USA abgeschoben werden soll (was D auch gar nicht kann, weil er sich nicht in D befindet), und wenn er man ihn doch nach D bekäme, dann will man ihn nicht abschieben, sondern verurteilen.

Les mal Barkleys link, ist sehr lehrreich :smile:

Gruss
Marion

Hallo Günter,

um mal alles in einer Antwort zusammen zu fassen:

Dieser Massenmordverdächtige befindet sich nicht in Deutschland. Er könnte sich irgendwann in Deutschland befinden. Aber wer sagt, dass Deutschland sich auf ein diplomatisches Geplänkel mit den USA (die ja ebenfalls ein Rechtstaat sind, wenn es hier auch jetzt manchem nicht schmecken mag) einlassen sollte, nur damit man einem stark Massenmordverdächtigen die Sicherheit einer milderen Rechtsprechung zukommen lassen kann.

Ich habe zunächst von Ausweisung gesprochen, weil ich den „Fall“ etwas schwieriger gestalten wollte. Selbst dann würde ich es als richtig empfinden. Aber…da er sich nicht in Deutschland befindet, ist die Situation doch noch klarer. Daher wird er noch nicht mal ausgeliefert. Er wird lediglich einer anderen Rechtsprechung überlassen, was ich im Rahmen des Geschehens als angemessen betrachte.

Gruß
Bark

Marion,

Ich frag mich nur manchmal, warum manche Leute wesentlich
gereizter reagieren, wenn sie doch was gewusst haben und nur
mißverstanden wurden, als wenn sie tatsächlich was nicht
wussten.

Das ist vielleicht eher eine Frage des Ausdrucks. Wenn mich die Meinung eines anderen nicht überzeugt, oder ich sie für fragwürdig halte, dann neige ich eher zur Gegenargumentation oder zur Nachfrage. Mir hingegen fällt es eher schwer, meinem Gegenüber offen meine Hoffnung zu vermitteln, dass er überhaupt versteht, wovon er redet. Aber wie Du schon richtig bemerkt hast, könnte es sich hierbei ebenfalls um eine Frage des Charakters handel.

Gruß
Bark