Hallo
ich habe letztes Jahr im Juni für 1 Monat ALG2 bezogen aber das Amt hat mir für 2 Monate ALG2 bezahlt.Als ich diesen Fehler bemerkte habe ich diesen auch direkt gemeldet.Es hiess denn ich würde ein Rücküberweisungs Schreiben bekommen.
Ist aber keins gekommen bis jetzt.Am 01.09 dieses Jahres bekam ich dann ein Schreiben das ich das Geld innerhalb von 4 Wochen zurück zahlen müsse.
Natürlich habe ich das Geld mittlerweile verbraucht.
-Wie sieht es mit einer Verjährungsfrist aus?
-Ein Bekannter sagte mir was von Entreicherung`?
-Hab ich die Möglichkeit Einspruch dagegen einzulegen und wes wegen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruss Mike
Natürlich habe ich das Geld mittlerweile verbraucht.
Na und? Du wusstest ja, dass es dir nicht zustand.
-Wie sieht es mit einer Verjährungsfrist aus?
Ist noch nicht verjährt.
-Ein Bekannter sagte mir was von Entreicherung`?
Greift nicht.
-Hab ich die Möglichkeit Einspruch dagegen einzulegen und wes
wegen?
Widerspruch kannst du einlegen, wirst damit aber keinen Erfolg haben.
Gruß
Nelly
Hallo Mike,
wenn Du wusstest, dass das Geld zurückzuzahlen ist, hättest Du es doch bei der Bank fest anlegen können, um zu verhindern, dass Du es ausgibst.
Jetzt nach Möglichkeiten zu suchen, sich um die fällige Rückzahlung herumzumogeln, damit - finde ich - machst Du es Dir einfach zu leicht.
MfG M.P.
Hallo
Hatte das Geld ja auf der Bank liegen,aber als über ein halbes Jahr nicht passierte dachte ich es wäre vergessen worden.
-Hat man das Recht auf Raten Zahlung?
Gruss Mike
Hallo
Hatte das Geld ja auf der Bank liegen,aber als über ein halbes
Jahr nicht passierte dachte ich es wäre vergessen worden.
-Hat man das Recht auf Raten Zahlung?
Das Recht hast Du nicht, allerdings lassen manche Ämter mit sich reden. Also freundlichstes Gesicht und Stimme raussuchen und noch freundlicher fragen.
Gruß
ALex
Versuch macht kluch
Hallo Mike,
hmm, also wenn ich in Deiner Situation wäre, täte ich ja weniger irgendwelche „Rechte fordern“ sondern mal in einem freundlichen Gespräch oder Brief bitten. Denn wenn man die Sache mal objektiv beurteilt, hast DU den Fehler gemacht. Du wusstest, dass die Jungs Dir zu viel Kohle überwiesen haben, Du wusstest, dass sie das Geld mal zurück haben wollen und Du hast’s trotzdem ausgegeben. Sprich, Du kannst nichtmal die „ich hatte ja keine Ahnung“-Tour abspielen… Und für Ämter sind halt halbe Jahre nicht so „ewig“ wie für Dich.
Kurz gesagt, Du schreibst sowas wie
"Sehr geehrter Herr/Frau Sachbearbeiter,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom … in dem Sie mich bitten Euro … bis zum … zu Überweisen.
Nun ist mir aber eine dumme Sache passiert und ich habe aufgrund den bis dahin auf meinem Sparkonto wohl verwahrten Betrag ausgegeben. Leider habe ich die geforderte Rückzahlungssumme derzeit nicht frei verfügbar, und bitte um Ratenzahlung in … Monatsraten à … Euro. (Achtung: das sollten möglichst nicht 1234 Monatsraten à 1 Euro sein, sondern ein sowohl für Dich als auch fürs Amt potentiell realistischer Wert!).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre hoffentlich positive Antwort.
Mit freundlichem Gruss
Mike"
Achja, das alles natürlich nur, wenn Du die Kohle im Moment unter gar keinen Umständen flüssig machen kannst und sonst einen Kredit aufnehmen müsstest!
*wink*
Petzi
Mist, Du warst schneller (owT)
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