Nach 1 Jahr immer noch keine Ruhe Hilfe!

Hallo

Er sieht einfach Rot wenn er sie sieht bzw. nicht sieht und kann nicht mehr klar denken.

Die scheinen ja sehr gut zusammen zu passen. Er sieht einfach rot, und sie kann nicht nein sagen -.-

Das Kind ist 1 Jahr und da kann er noch nicht soviel sagen, was er möchte.

Wie reagiert er denn, wenn der Vater im Türrahmen steht? Ich finde, man kann schon wesentlich früher sehen, ob ein Kind sich freut, abgeholt zu werden, oder ob es dann eben anfängt zu weinen.

Eins was zu erwähnen wäre es gibt ein gemeinsames Sorgerecht und somit kann sie die Kontakte doch nicht auf 2 die Woche reduzieren oder etwa doch?

Ich weiß es nicht, aber dieser Kontakt 2 x die Woche ist doch auch üblich bei geschiedenen Ehepartnern, und da haben ja meistens auch beide das Sorgerecht.

Grundsätzlich finde ich allerdings bei so kleinen Kindern einen täglichen Kontakt, der gar nicht lange dauern muss, wesentlich sinnvoller als diese Besuchswochenenden. Aber natürlich muss das abgesprochen sein zwischen den Eltern.

Aber ich lese ihr alles vor am Tel und dann antworten wir hier.

Was sagt sie denn zu den Vorschlägen mit dem Frauenhaus, und zum Therapeuten?

Ich habe versucht mit dem Vater zusprechen, jedoch ohne großen Erfolg.

Ich finde das auch nicht so wesentlich. Sie muss an das Problem rangehen, dass sie nicht nein sagen kann, dass sie sich nicht abgrenzen kann. Das ist ihr Problem, und solange sie das hat, wird sie immer wieder Männer (oder auch Arbeitskollegen, Nachbarn usw.) haben, die ihr sagen, wo es langgeht. Das Problem ist nicht dieser Mann.

Obwohl er natürlich jetzt dazugehört, durch das gemeinsame Kind.

Viele Grüße

PS: Kommt sie eventuell aus einem anderen Kulturkreis, und wurde dazu erzogen, dem Mann zu gehorchen? Fällt mir gerade ein.

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Nicht hoffen, sondern machen!

ich freue mich das manchen das Thema richtig gefallen scheint.
Ich kann nur sagen. das @„seute deern“ deine Schilderung
trifft ziemlich genau auf das was ich auch schon persönlich
mitbekommen habe.

*seufz* Natürlich tut es das.

Eins was zu erwähnen wäre es gibt ein gemeinsames Sorgerecht
und somit kann sie die Kontakte doch nicht auf 2 die Woche
reduzieren oder etwa doch?

Zunächst mal ist evtl.(!) zu unterscheiden zwischen gemeinsamem Sorgerecht und dem Aufenthaltsortsbestimmungsrecht - die sind manchmal unterschiedlich geregelt, allerdings habe ich nicht den Eindruck, als würde hier schon eine gerichtliche Regelung vorliegen.

Sofern das also nicht so ist, hat die Mutter nicht für fünf Pfennig mehr oder weniger Rechte zu bestimmen, wann wo und mit wem sich das Kind aufhält als der Vater. In diesem Fall kann sie selbstverständlich auch nicht einfach nach Gutdünken die Besuche auf zweimal die Woche beschränken, der Schuß könnte gewaltig nach hinten losgehen und evtl. später zu ihren Ungunsten ausgelegt werden - es muß also eine ordentliche, saubere Regelung her.

Aber ich lese ihr alles vor am Tel und dann antworten wir hier.

Ihr habt hier alle sinnvollen Antworten schon bekommen, alles weitere ist Zeitverschwendung. Deine Freundin braucht jetzt kein Forum mehr.

Deine Freundin braucht unabhängige, sachliche und fachkompetente Hilfe. Zunächst für sich selbst, danach dann für das Dreiergespann aus Vater, Mutter, Kind.

Diese Hilfe gibt’s hier nicht. Diese Hilfe gibt es bei den bereits genannten Anlaufstellen, also schaut, daß sie dahin kommt.

.m

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Unterhaltsvorschuss
Hallo

Das macht die gleiche Stelle wie die, bei der man den :Unterhaltsvorschuss beantragt, nämlich das Jugendamt.

Ah, das ist neu. Und ich dachte, dafür haben wir die Justiz.

Wenn es da zu Streitigkeiten oder Unklarheiten kommt, wird vermutlich ein Familiengericht eingeschaltet. Vielleicht gibt es auch andere Wege, ich weiß aber definitiv, dass das Jugendamt die Höhe des Unterhalts feststellen kann, und zu diesem Zwecke ggf. auch den Vater nach seinen Einkommensverhältnissen befragt.

Ich halte es für wahrscheinlich, dass das nicht im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, sondern im Rahmen einer Beistandschaft geschieht.

MfG