Nach 11 J, Inkasso, Gläubiger nicht mehr vorh. ?

Hallo,

Mich würde interessieren wie man sich in einem solchen Fall am besten verhalten sollte.

Person A erhält eine Zahlungsaufforderung inkl. Androhung von gerichtl. Schritten eines Inkassobüros an seinen mom. Aufenthaltsort, nicht an die gemeldete Anschrift.

Im Internet sind einige Anfragen bzgl. des Inkassobüros zu finden, da diese scheinbar stetig nach zig Jahren mit Forderungen auftauchen. Das Büro selbst ist unter drei verschiedenen Aktenzeichen (wechselnd auf die Eheleute) seit 2010 und 2011 beim Gericht mit Gründung im Jahre 2005 registriert.

Da Person A diese Forderung nicht nachvollziehen kann und die ganze Sache dubios vorkommt, fordert A das Inkassobüro auf eine Kopie des Mahnbescheides bzw. Titels zu übersenden. Dies verweigert das Inkassobüro und verweist auf das zuständige Amtsgericht inkl. Aktenzeichen und Datum.

Der Mahnbescheid stammt laut Inkassobüro aus dem Jahre 2001 und bis dato wusste Person A nicht einmal etwas über diese Forderung. Um den Sachverhalt nachvollziehen zu können wurde im Netz nach der Gläubigerin gesucht. Lediglich auf Wikipedia sind noch Informationen über die Gläubigerin zu finden. Daraus geht hervor, dass die Gläubigerin (Warenhandel) im Jahre 2000 von einem Investor übernommen wurde. Die Gläubigerin war ab Ende 2000 lediglich als Immobiliengesellschaft eingetragen und wurde im Jahr 2003 von drei Instituionen aufgekauft.

Da die Forderung mit 2000,-€ nicht gerade gering ist, währe es interessant wie sich Person A in einen solchem Fall am besten Verhalten sollte.

Danke im vorraus

Hallo,

was mich schon mal stutzig macht:

Person A erhält eine Zahlungsaufforderung inkl. Androhung von gerichtl. Schritten eines Inkassobüros an seinen mom. Aufenthaltsort, nicht an die gemeldete Anschrift.

Wenn ein Inkasso-Unternehmen einen Titel hat, dann kommt üblicherweise der Gerichtsvollzieher - nicht die Androhung gerichtlicher Schritte.

Ein Anruf bei einem Amtsgericht mit einer konkreten Frage zu einem Aktenzeichen („gibt es das Aktenzeichen und handelt es sich um ein Forderungsverfahren gegen mich“) dürfte üblicherweise beantwortet werden (wer nett frägt erfährt viel).

Viele Grüße

Lumpi

Hi,

was mich schon mal stutzig macht:

Person A erhält eine Zahlungsaufforderung inkl. Androhung von gerichtl. Schritten eines Inkassobüros an seinen mom. Aufenthaltsort, nicht an die gemeldete Anschrift.

Wahrscheinlich wurde in den 11 Jahren nichts gemacht was die Verjährung hemmt womit diese eingetreten ist und das Inkassounternehmen weiß das.
Falls die Forderung echt ist, sollte man auf Verjährung prüfen.
Wenn die Forderung überhaupt echt ist, versuchen die diese nun auf gut Glück ein zu treiben und das Gericht ist ein Bluff oder es handelt sich gar um Trickbetrug.

Wenn ein Inkasso-Unternehmen einen Titel hat, dann kommt
üblicherweise der Gerichtsvollzieher - nicht die Androhung
gerichtlicher Schritte.

So, an dieser Stelle Frage an den Urspungsposter: Kam ein Brief mit Rechtsbelehrung an? Absender Amtsgericht oder Absender Gerichtsvollzieher?
Da kann man ein hübsches Kreuz machen bei: „Der Forderung wird widersprochen.“

Danach stellt sich mir eine organisatorische Frage: Es gibt offensichtlich mehrere Adressen. Besteht die Möglichkeit, das Post verloren ging?

Ein Anruf bei einem Amtsgericht mit einer konkreten Frage zu
einem Aktenzeichen („gibt es das Aktenzeichen und handelt es
sich um ein Forderungsverfahren gegen mich“) dürfte
üblicherweise beantwortet werden (wer nett frägt erfährt
viel).

Kommunikation ist wirklich das Richtige und man sollte auf jeden Fall das Gericht kontaktieren. Was mich stutzig macht, ist dass das Inkassounternehmen auf Aufforderung nicht die Papiere der Originalforderung übersendet. Jedes seriöse Inkassounternehmen tut dies Anstandslos.

Falls die Forderung tatsächlich unecht ist, einfach warten ob jemals ein Brief mit Rechtsbelehrung vom Gericht/Gerichtsvollzieher kommt.

MFG

Hallo!

Ein Anruf bei einem Amtsgericht mit einer konkreten Frage zu
einem Aktenzeichen („gibt es das Aktenzeichen und handelt es
sich um ein Forderungsverfahren gegen mich“) dürfte
üblicherweise beantwortet werden

Wobei das „dürfte“ dabei nicht im eigentlichen Wortsinne zu verstehen ist.

Person A erhält eine Zahlungsaufforderung inkl. Androhung von
gerichtl. Schritten eines Inkassobüros an seinen mom.
Aufenthaltsort, nicht an die gemeldete Anschrift.

Vermutlich kauft das Büro alte Forderungen auf und versucht nun sein Glück. Offenbar bedient es sich bei der Adressfindung nicht der Einwohnermeldebehörden sondern freier Quellen.
Alles soweit legal.

Da Person A diese Forderung nicht nachvollziehen kann und die
ganze Sache dubios vorkommt, fordert A das Inkassobüro auf
eine Kopie des Mahnbescheides bzw. Titels zu übersenden. Dies
verweigert das Inkassobüro und verweist auf das zuständige
Amtsgericht inkl. Aktenzeichen und Datum.

Interessant. Wenn ich einen vollstreckbaren Titel habe, dann sollte es doch nicht sooo kompliziert sein, den zu kopieren.

Der Mahnbescheid stammt laut Inkassobüro aus dem Jahre 2001
und bis dato wusste Person A nicht einmal etwas über diese
Forderung.

Mahnbescheid? Also KEIN Volstreckungsbescheid?

Normalerweise folgt dem fruchtlosen Mahnbescheid innerhalb kürzester Zeit der Volstreckungsbescheid.
Die Frage ist nun:

  • bestand überhaupt eine Forderung?
  • ist sie verjährt?

Zunächst mal beim zuständigen Gericht anfragen, was das für ein Mahnbescheid ist. Und ob da wirklich kein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde. Meines Wissens recht unüblich!

Danke für Eure Antworten
Hallo,

ich möchte Euch erstmal für Eure Antworten danken und gleich alles etwas zusammenfassen, da mir nun auch die Schreiben vorgelegt wurden.

Im ersten Schreiben wird lediglich mitgeteilt das ein rechtskräftiger Titel gegen A vorliegt. Bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden möchten sie A die Möglichkeit einräumen die Gesamtforderung (fast 2000,-€) zu begleichen oder eben Raten mit monatl. 80,-€ zu entrichten. Dieses Schreiben enthält nicht einmal eine Kostenaufstellung und ist wegen der maschinellen Erstellung auch ohne Unterschrift gültig.

Im zweiten Schreiben wird lediglich mitgeteilt das A einen Aktenausdruck beim zuständigen Amtsgericht anfordern soll. Diesmal mit Unterschrift.

A hat mittlerweile das zuständige Amtsgericht postalisch um Informationen diesbezüglich gebeten.

A war bis letztes Jahr ausschließlich bei seinen Eltern gemeldet und sämtliche Briefe wurden ihm immer zeitnah und persönlich übergeben. Die Mutter weis nichts von einer solchen Forderung und daran hätte sie sich erinnert, da sie bei der Gläubigerin bis zur Schließung angestellt war.

Ich kenne mich ja nun nicht mit sowas aus, aber wird der VB nach einer Namensänderung (Vorname) automatisch auf den neuen umgeschrieben?

Denn A stand nur mit seinem neuen Vornamen und seinem Aufenthaltsort für private Briefkontakte im Internet. Die Namensänderung erfolgte vor ca. 4-5 Jahren.

Vielen dank im voraus