Nach 15 Jahren plötzlich Garagenmiete

Nach einigen Problemen in einer gemieteten Wohnung kommt jetzt der Vermieter auf die Idee, die Garage nach 15 Jahren mit 30€ mtl. an den Mieter zuvermieten. Ist das rechtens? Die Garage ist im Mietvertrag nicht aufgeführt und wurde vom Mieter 15 Jahre genutzt mit Einverständnis des Vermieters.

Hallo Jeffikus,
wenn die Garage nicht im Mietvertrag berücksichtigt wurde, hat der Mieter schlechte Karten. Natürlich kann der Vermieter seine Garage entgeltlich vermieten - wenn nicht an den bisherigen Mieter, dann vielleicht an jemand anderen.
Gruß florestino

Hallo Jeffikus,
wenn die Garage nicht im Mietvertrag berücksichtigt wurde, hat
der Mieter schlechte Karten. Natürlich kann der Vermieter
seine Garage entgeltlich vermieten - wenn nicht an den
bisherigen Mieter, dann vielleicht an jemand anderen.

als mieter würde man dem entgegenhalten, dass aufgrund der einvernehmlichen mitbenutzung der garage eine änderung des mietvertrages stattgefunden hat. diese wurde in den mietvertrag miteinbezogen und ihre nutzung ist von der miete mitumfasst.

es wird dem vermieter eher schwer fallen, diese argumentation zu widerlegen.

na ich könnt mir schon vorstellen, dass der Richter einer Argumentation mit BGB § 604 auch artig folgen würde:
(3) Ist die Dauer der Leihe weder bestimmt noch aus dem Zweck zu entnehmen, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__604.html
(unentgeltliche Nutzungsüberlassung = Leihe, entsprechende Gesetze im BGB ab § 598 ff)

die Garage nach 15 Jahren mit 30€ mtl. an den Mieter zuvermieten

wenn das noch dazu die erste Mieterhöhung in den letzten 15 Jahren wäre, würde ich das Angebot aber ganz flugs und dankend annehmen :wink:

1 Like

vielen Dank für die Antwort.

Ja, um eine Zahlung komme ich wohl nicht herum. Ich habe allerdings im Mietvertrag einen Zusatz gefunden, der die Überlassung der Garage bis auf weiteres betitelt.

na ich könnt mir schon vorstellen, dass der Richter einer
Argumentation mit BGB § 604 auch artig folgen würde:

einen neuen (leih-)vertrag anzunehmen ist nach m.E. etwas abwegig, wenn es bereits einen mietvertrag gibt und auch ein innerer zusammenhang mit diesem besteht. aber es ist sicherlich ein argument für den vermieter…