es geistert da ein Gerücht durch die Republik, dass Jemand nach 15 Jahren seinen Führerschein, der ihm wegen Alkohol am Steuer abgenommen wurde, ohne MPU oder sonstige Auflagen wiederbekommen hat.
Die Begründung seines Anwaltes war sinngemäß:
Wenn ein lebenslänglich verurteilter Mörder nach 15 Jahren freikommen kann, dann muss dieses Recht allemal für einen Autofahrer gelten, der evtl. einmalig nen paar zuviel getrunken hat, ohne Jemanden gechädigt zu haben…
Kennt Jemand diesen Vorgang und evtl. auch das Verfahren dazu?
es geistert da ein Gerücht durch die Republik, dass Jemand
nach 15 Jahren seinen Führerschein, der ihm wegen Alkohol am
Steuer abgenommen wurde, ohne MPU oder sonstige Auflagen
wiederbekommen hat.
Hallo,
wer glaubt schon an Geister?
Wenn ein lebenslänglich verurteilter Mörder nach 15 Jahren
freikommen kann, dann muss dieses Recht allemal für einen
Autofahrer gelten, der evtl. einmalig nen paar zuviel
getrunken hat, ohne Jemanden gechädigt zu haben…
Was völliger Blödsinn ist.
Es geht um die Frage ob jemand gefährlich für die Mitmenschen ist. Da gibt es bei Mördern u.U. die Sicherungsverwahrung, und bei Kfz-Führer eben die MPU wo festgestellt wird ob noch eine Gefährdung vorliegt. Beides sind keine Strafen.
Kennt Jemand diesen Vorgang und evtl. auch das Verfahren dazu?
Das Verfahren ist ganz schlicht. Nach 10 Jahren + 5 Jahre = 15 Jahre müssen Einträge aus der Führerscheinakte getilgt werden. Wenn da nichts drin steht, sprich in der Zwischenzeit keine Einträge in der Akte ( z.B. gescheiterte Anträge, oder MPU-Aufforderung ) dazugekommen sind, ist diese Blütenweiß.
Das Verfahren ist ganz schlicht. Nach 10 Jahren + 5 Jahre = 15
Jahre müssen Einträge aus der Führerscheinakte getilgt werden.
Wenn da nichts drin steht, sprich in der Zwischenzeit keine
Einträge in der Akte ( z.B. gescheiterte Anträge, oder
MPU-Aufforderung ) dazugekommen sind, ist diese Blütenweiß.
Hallo,
was konkret heisst das?
Geht man einfach zur Führerscheinstelle und holt sich den Lappen wieder ab, oder „darf“ man ihn ohne Auflagen neu machen"
Das Verfahren ist ganz schlicht. Nach 10 Jahren + 5 Jahre = 15
Jahre müssen Einträge aus der Führerscheinakte getilgt werden.
Wenn da nichts drin steht, sprich in der Zwischenzeit keine
Einträge in der Akte ( z.B. gescheiterte Anträge, oder
MPU-Aufforderung ) dazugekommen sind, ist diese Blütenweiß.
Hallo,
was konkret heisst das?
Geht man einfach zur Führerscheinstelle und holt sich den
Lappen wieder ab,
Ja, so könnte das sein. Allerdings könnte die Führerscheinstelle …"Zweifel an der Eignung zum Führen eines KFZ " anführen. Das ist ein sehr dehnbarer Begriff… Dann kann sie die erforderlichen Maßnahmen (MPU oder Fahrunterricht oder beides) anordnen bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt wird.
was konkret heisst das?
Geht man einfach zur Führerscheinstelle und holt sich den
Lappen wieder ab, oder „darf“ man ihn ohne Auflagen neu
machen"
Hallo,
bedeutet schlicht, zur Führerscheinstelle gehen, eine Fahrerlaubnis beantragen, Unterlagen beibringen, und dann kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden.
Allerdings kann die Führerscheinstelle dann noch Auflagen machen wie, einige Fahrstunden nehmen.
Das Verfahren ist ganz schlicht. Nach 10 Jahren + 5 Jahre = 15
Jahre müssen Einträge aus der Führerscheinakte getilgt werden.
Wenn da nichts drin steht, sprich in der Zwischenzeit keine
Einträge in der Akte ( z.B. gescheiterte Anträge, oder
MPU-Aufforderung ) dazugekommen sind, ist diese Blütenweiß.
Hallo,
was konkret heisst das?
Geht man einfach zur Führerscheinstelle und holt sich den
Lappen wieder ab,
Ja, so könnte das sein. Allerdings könnte die
Führerscheinstelle …"Zweifel an der Eignung zum Führen eines
KFZ " anführen. Das ist ein sehr dehnbarer Begriff… Dann
kann sie die erforderlichen Maßnahmen (MPU oder Fahrunterricht
oder beides) anordnen bevor die Fahrerlaubnis wiedererteilt
wird.
Bei blütenweisser Akte darf sie keine neuerliche MPU nach Ablauf der 10+5 Jahre mehr auferlegen. ( wie die Akte blütenweiss wird, wurde bereits in diesem Thread benannt )
Es sind zur Wiederbeantragung dann regulär nur die Untersuchungen / Dokumente beizufügen, die auch bei erser Beantragung auf eine FE je nach Klasse vorzulegen wären.
( Sehtest / Erste Hilfe /
poliz. Führungszeugnis Belegart O, welches dann mittels Gebühr nicht der Belegart N entspricht, die an den Antragsteller zugesandt wird… das ist eine behördlich interne, dennoch gebührenpflichtige Form der Abfrage )