… versichern- worauf kommt es an?
Hallo, jemand trägt sich mit dem Gedanken dem ÖPNV adieu zu sagen und wieder selbst ein Auto anzuschaffen. Kleinwagen, günstig im Verbrauch und Steuer und- Versicherung.
Nun ist es ja so, dass die möglichen Rabatte von damals längst verflogen sind und bei einer Neuversicherung ein Fahrzeughalter wie ein Fahranfänger eingestuft werde, selbst wenn dieser regelmäßig mit anderen Autos gefahren ist (z.b. meist Mietwagen).
Wonach berechnen sich denn die Versicherungskosten noch?
Nach Wohnort, Fahrzeugtyp und Person des Fahrers. Ist etwas vergessen?
Die Online Versicherungssuche hat dieser Jemand evtl. schon mal versucht auszufüllen, Nun ist dieser evtl. entsetzt, was dort alles abgefragt wird! (Mal abgesehen davon, dass ja noch kein Auto gekauft und daher nicht gesagt werden kann, wann z.B. die Erstzulassung war) Der Personenstand!, Anzahl und Alter der Kinder, Beruf und ob das Auto bar oder mit Kredit gekauft wurde, sind doch wohl als Infos für eine Autohaftpflichtversicherung nicht notwendig. Schließlich könnte jeder mit jenem Auto fahren, sämtliche Nachbarn wenn es diesem Jemand passte- müssen dann noch Nachbars/Freunde Namen, Geb. Daten, Personenstände und Berufe mitgeteilt werden? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage?
Wie war es doch damals einfach. Man ging in so eine Wohnwagen- oder Anhängerkaschemme vorm Zulassungsamt, bekam da seine Doppelkarte nach der Vorlage des Perso- und Fahrzeugscheines und fertig!
Mensch ist das jetzt alles so kompliziert geworden.
Gute Grüße
Thelma