Nach 27 Jahren wieder selbst Auto Haftpflicht

… versichern- worauf kommt es an?

Hallo, jemand trägt sich mit dem Gedanken dem ÖPNV adieu zu sagen und wieder selbst ein Auto anzuschaffen. Kleinwagen, günstig im Verbrauch und Steuer und- Versicherung.

Nun ist es ja so, dass die möglichen Rabatte von damals längst verflogen sind und bei einer Neuversicherung ein Fahrzeughalter wie ein Fahranfänger eingestuft werde, selbst wenn dieser regelmäßig mit anderen Autos gefahren ist (z.b. meist Mietwagen).
Wonach berechnen sich denn die Versicherungskosten noch?
Nach Wohnort, Fahrzeugtyp und Person des Fahrers. Ist etwas vergessen?

Die Online Versicherungssuche hat dieser Jemand evtl. schon mal versucht auszufüllen, Nun ist dieser evtl. entsetzt, was dort alles abgefragt wird! (Mal abgesehen davon, dass ja noch kein Auto gekauft und daher nicht gesagt werden kann, wann z.B. die Erstzulassung war) Der Personenstand!, Anzahl und Alter der Kinder, Beruf und ob das Auto bar oder mit Kredit gekauft wurde, sind doch wohl als Infos für eine Autohaftpflichtversicherung nicht notwendig. Schließlich könnte jeder mit jenem Auto fahren, sämtliche Nachbarn wenn es diesem Jemand passte- müssen dann noch Nachbars/Freunde Namen, Geb. Daten, Personenstände und Berufe mitgeteilt werden? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage?
Wie war es doch damals einfach. Man ging in so eine Wohnwagen- oder Anhängerkaschemme vorm Zulassungsamt, bekam da seine Doppelkarte nach der Vorlage des Perso- und Fahrzeugscheines und fertig!
Mensch ist das jetzt alles so kompliziert geworden.
Gute Grüße
Thelma

Ich kann deine Ansichten nicht nachvollziehen.

Ist doch logisch, dass die Versicherung mehr Prämie nehmen muss, wenn noch andere Menschen mitfahren als wenn nur ein einziger fährt, oder?

Und was ist nun eigentlich deine Frage? Ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt? Nun ja, es zwingt dich ja keiner, diese Fragen zu beantworten, es wird dann eben nur teurer für dich…

Und wonach sich die Versicherungskosten berechnen hast du ja beim Online-Vergleich gesehen. Die würden das natürlich nicht fragen, wenn es keine Auswirkungen auf die Prämie hätte.

Gruß
Granini

Der Personenstand!, Anzahl und
Alter der Kinder, Beruf und ob das Auto bar oder mit Kredit
gekauft wurde, sind doch wohl als Infos für eine
Autohaftpflichtversicherung nicht notwendig. Schließlich
könnte jeder mit jenem Auto fahren, sämtliche Nachbarn wenn es
diesem Jemand passte- müssen dann noch Nachbars/Freunde
Namen, Geb. Daten, Personenstände und Berufe mitgeteilt
werden? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage?

Man muss auch andere mögliche Fahrer beim Antrag angeben, vor allem zählt auch das Alter es jüngsten Fahrers zu einem wichtigen Kriterium.

Früher bemass sich die Versicherung nach der Leistung (PS), und sonst gar nix…aber das ist lang her…

Hallo,

… versichern- worauf kommt es an?

Hallo, jemand trägt sich mit dem Gedanken dem ÖPNV adieu zu
sagen und wieder selbst ein Auto anzuschaffen. Kleinwagen,
günstig im Verbrauch und Steuer und- Versicherung.

Nun ist es ja so, dass die möglichen Rabatte von damals längst
verflogen sind und bei einer Neuversicherung ein
Fahrzeughalter wie ein Fahranfänger eingestuft werde, selbst
wenn dieser regelmäßig mit anderen Autos gefahren ist (z.b.
meist Mietwagen).

da dieser Versicherungsnehmer ja schon 3 Jahre lang den Führerschein hat, erhält er Schadensfreiheitsstufe 1/2. - der Prozentsatz kann unterschiedlich sein - beim Versicherer nachfragen.

Wonach berechnen sich denn die Versicherungskosten noch?
Nach Wohnort, Fahrzeugtyp und Person des Fahrers. Ist etwas
vergessen?

Die Online Versicherungssuche hat dieser Jemand evtl. schon
mal versucht auszufüllen, Nun ist dieser evtl. entsetzt, was
dort alles abgefragt wird! (Mal abgesehen davon, dass ja noch
kein Auto gekauft und daher nicht gesagt werden kann, wann
z.B. die Erstzulassung war) Der Personenstand!, Anzahl und
Alter der Kinder, Beruf und ob das Auto bar oder mit Kredit
gekauft wurde, sind doch wohl als Infos für eine
Autohaftpflichtversicherung nicht notwendig. Schließlich
könnte jeder mit jenem Auto fahren, sämtliche Nachbarn wenn es
diesem Jemand passte- müssen dann noch Nachbars/Freunde
Namen, Geb. Daten, Personenstände und Berufe mitgeteilt
werden? Gibt es dafür überhaupt eine Rechtsgrundlage?

Warum sollte es eine geben ? Man muss diese Daten nicht unbedingt beim Versicherungsvermittler angeben - dann wird allerdings immer das
schlechteste Merkmal eingetragen und danach wird dann der Jahresbeitrag berechnet.

Beispiel hierzu: Fahrer ist 25 Jahre alt - keine Angabe - erfolgt bei uns 99 Jahre.

Wie war es doch damals einfach. Man ging in so eine Wohnwagen-
oder Anhängerkaschemme vorm Zulassungsamt, bekam da seine
Doppelkarte nach der Vorlage des Perso- und Fahrzeugscheines
und fertig!

Damals war vieles einfacher - jedoch auch damals bekam man von seinem Versicherer die Doppelkarte und marschierte damit zur Zulassungsstelle.

Mensch ist das jetzt alles so kompliziert geworden.

Dafür sind aber die vielen Versicherungsvermittler da, um zu helfen.

Gute Grüße
Thelma

Gruß Merger

Hallo, vielen Dank für eure Antworten!

Das es bei einem Auto im gewöhnlichen Gebrauch schon mal gekracht hat und die jeweilige Versicherungsgesellschaft davon (von den Prämien der Versicherungsnehmern) zwar lebt, aber nicht amüsiert ist, wenn es an das Bezahlen geht, ist mir schon klar.

Nur wenn so viele Kriterien als versicherungshemmend (naja teuerer eben) eingestuft werden, mutet dass Ganze schon als an den Haaren herbeigezogen an. Inwiefern ist es für die ordnungsgemäße, unfallfreie Führung eines Autos von Belang, ob dieses mittels Kredit bezahlt wurde oder mit dem letzten Geld oder auch aus der Portokasse bar bezahlt wurde?

Das ist soweit mein Unverständnis zur Fragenflut bei diesem Online -Versicherungsvergleich.

Mit gutem Gruß
Thelma Lou

Nur wenn so viele Kriterien als versicherungshemmend (naja
teuerer eben) eingestuft werden, mutet dass Ganze schon als an
den Haaren herbeigezogen an.

Für den Laien vielleicht. Die Fragen, die für eine KFZ-Versicherung gestellt werden, fallen in zwei Gruppen. Eine Gruppe sind die Rabattmerkmale, die anderen Gruppe für den korrekten Deckungsumfang.

Die Fragen kann man alle ignorieren, nur dann fallen die Rabatte weg und man ist evt. nicht ausreichend versichert (Beipiel weiter unten).

ordnungsgemäße, unfallfreie Führung eines Autos von Belang, ob dieses mittels Kredit

Gar nicht. Aber wenn ein finanziertes Auto gestohlen oder zum Totalschaden wird, liegt der Zeitwert des Wagens evt. unter dem Buchwert bzw dem Restdarlehen. Also wäre in so einem Fall die sog. GAP-Deckung von nöten, die diese Lücke schließt. Die wiederum kann ich nur vorsehen, wenn ich weiß, ob der Wagen finanziert ist.

Das ist soweit mein Unverständnis zur Fragenflut bei diesem Online -Versicherungsvergleich.

Das ist das Problem, wenn man so etwas online macht und niemanden hat, den man fragen kann.

Gruß

Nordlicht

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