ich dachte irgendwann gehört zu haben das zB. Banken und Versicherungen ihre Beteiligungen an anderen Unternehmen nach 2 Jahren Steuerfrei verkaufen können. Das ganze soll als Gesetz von SPD verabschiedet sein.
Habe ich das richtig mitbekommen???
Wenn ja,kann mir jemand sagen in welche Form sind eingentlich diese Beteiligungen(Aktien,usw.).
grob gesagt sind Beteiligungsverkäufe durch Kapitalgesellschaften (AG, GmbH usw.) ab 1.1.2002 steuerfrei. Das Gesetz wurde Ende 99 von der bunten Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgsetellt.
Mehr Infos?
Gruß
Christian
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na, z.b. hält die allianz teile an der deutschen bank, die deutsche bank an daimlerchrysler usw.
das seit jahrzehnten, da etwaige gewinne wegesteuert würden.
um diese kreuzbeteiligungen zu entwirren dann dieses gesetz.
sehr sinnvoll das ganze.
ist also mit der spekulationsfrist bei privatanlegern zu vergleichen.
strubbel
als Ergänzung zu Strubbels Antwort, sei noch erwähnt, daß der Vorgang der Beteiligungsveräußerung nicht mit den Privaten Veräußerungsgeschäften (= Spekulationsgeschäfte) gleichgesetzt werden kann. Es gibt Regelungen, ab wann eine Beteiligung eine solche ist, und z.B. kein Handelsbestand ist. Ich meine, eine Beteiligung wäre es zukünftig ab einem Anteil von 1% am Grundkapital der Gesellschaft. Außerdem, und jetzt schreibe ich aus der Erinnerung, meine ich, daß es auch weiterhin eine Haltefrist von 2 Jahren geben wird. Ich werde das die Tage aber noch im Gesetzentwurf nachschlagen (wenn ich daran denke).
Der entscheidende Witz bei diesen Reglementierung ist, daß sonst jeder Privatmann eine Egon Müller Vermögensverwaltungs GmbH gründen würde. Innerhalb des GmbH-Vermögens könnte man dann ohne Rücksicht auf Fristen schön zocken, und die Gewinne wären erst bei Entnahme steuerpflichtig. Diesen Gedanken, den ich zugegebenermaßen auch anfänglich hatte, hatte man auch im Finanzministerium (muß ein sehr einsamer Gedanke gewesen sein) ofensichtlich, und entsprechend wurde das Gesetz so formuliert, so daß es Private praktisch ausschließt.
Der Hintergrund für das Gesetz ist übrigens eine Besserstellung oder Flexibilisierung des deutschen Kapitalmarktes. Denn in der Tat werden in Deutschland Beteiligungen vielfach sehr lange gehalten, um eben die Besteuerung zu vermeiden. Dies betrifft auch in vielen Fällen Privatunternehmer, die Ihr Unternehmen lieber verkaufen würden, als Ihren mißratenen Kindern zum Ruinieren zu überlassen. Tatsächlich kann man jetzt schon die Tendenz erkennen, daß Unternehmer ihre Beteiligungen im Vorfeld der Gesetzesänderung neu strukturieren, um Anfang 2002 steuerlich unbelastet verkaufen zu können.
Gruß
Christian
„Beteiligungsverkäufe durch Kapitalgesellschaften (AG, GmbH
usw.)“