Nach 5 Jahren KFZ-Steuer Nachzahlung? Rueckwirkend

Guten Tag,
wir bekommen ploetzlich eine neue KFZ-Berechnung im November mit einer Aufforderung fuer die letzten 5 Jahren zu niedrig berechnete KFZ-Steuern nachtraeglich bis 2005 einschliesslich zu bezahlen. Frist 2 Wochen. Wir haetten den Wagen mit Sicherheit nicht weiter betrieben, wenn wir die nun berechnete Hoehe der KFZ-Steuer gewusst haetten. Kann das Finanzamt dies fuer 5 Jahre rueckwirkend einfordern? Der Grund war wohl eine Datenfehler zwischen der Zulassungsstelle und dem Finanzamt. Kann das jetzt zu unserem Problem werden?

Fragen Sie das Finanzamt…!

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