Nach 5 Monaten Auszug: Renovierung?

Hallo,

wenn man nach 5 Monaten aus einer Wohnung wieder auszieht, muss dann der Mieter die gesamte Wohnung renovieren? Der Privat-Vermieter fordert es…
Die Wohnung sieht allerdings noch wie neu aus.

VG Chipsss

Hallo !

Wohnung renoviert übernommen oder bei Einzug selbst renoviert ?

Dann muss man aller Voraussicht nach nicht nach nur 5 Monaten erneut streichen oder auch nur anteilige Kosten (mögliche Quotenregelung im Vertrag) tragen.
Was man machen muss(sollte),das wäre z.B. das Schließen von Bohrlöchern mit Füllspachtel,sonst sauber und leer übergeben.

mfG
duck313

Hallo,

der BGH hat entschieden, dass die mietvertraglich vereinbarten Renovierungspflichten in bestimmten Zeiträumen die Rechte der Mieter verletzen; in der ständigen Rechtssprechung heisst es jetzt, dass Renovierung nur dann gefordert werden kann, wenn eine „Abnutzung“ erkennbar ist, also bei 5 Monaten könnte man das verneinen.
Wie der untenstehende Beitrag könnte so verfahren werden, wobei besenrein geräumt werden muss.

LG

Die Wohnung wurde nach Sanierung erstmalig übernommen, also da ist alles top. Nicht mal gebohrt wurde. Die Wohnung wurde nach dem Bezug dann auch so weiß gelassen, also nicht „schön“ gemalert.

Im Vertrag sind alle gesetzlichen Klauseln enthalten, aber nun soll nach 5 Monaten schon renoviert werden.

VG

Hallo,

wie bereits schon gepostet, besteht seit neuester ständiger Rechtssprechung eine Renovierungspflicht nur dann, wenn eine Abnutzung der Wohnung erkennbar ist; eine Renovierungspflicht aufgrund im Mietvertrag vorgegebener Fristen und Zeiträume benachteilige unangemessen den Mieter und sind damit unwirksam.
Eine Ausnahme könnte möglich sein, wenn der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter individuell vereinbart wurde, also wenn kein (gekaufter) vorgedruckter Mietvertrag (Formularmietvertrag) verwendet wurde.
LG

Praktisch gesehen muss ja dann also auch nicht renoviert werden,

-jedoch steht in der Kündigungsbestätigung, dass renoviert werden muss.-

Der Mietvertrag ist normal aufgebaut, wie man ihn kennt, keine sonderbaren Vereinbarungen…

Nein . Punkt

Ja Punkt
Klar wenn der Mieter die Wohnung in tollen knalligen Farben gestrichen hat.

Hallo,

war doch vom Poster geschrieben, dass die Wohnung nicht in knalligen Farben gestrichen war; liest hier keine das Posting oder war das Fernsehprogramm bescheiden?

E:

Klar wenn der Mieter die Wohnung in tollen knalligen Farben
gestrichen hat.

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Was in der Kündigungsbestätigung steht ist nur wirksam wenn es auch im Mietvertrag steht. Ist die Wohnung in dem Zustand in dem sie angemietet wurde , also keine grünen Wände , wie schon anfangs erwähnt, Keine Beschädigungen oder starke Verunreinigungen z.B. im Tepich, dan muss nicht renoviert werden . Man sollte die eventuellen Dübellöcher schließen und Grundreinigen. Alles andere ist unnötig. Solltest Du im Raum Mainz Wohnen , gehe ich gerne zur Übergabe mit.
lg