Nach 6 Monaten noch Heizkosten nachzahlen (Angeblich Verschrieben im Übergabeprotokoll)

Nach dem Tod einer Verwandten wurde die Wohnung aufgelöst und der Mietvertrag beendet, es gab auch eine Übergabe inklusive Protokoll (welches von beiden Parteien unterschrieben wurde) Allerdings hat sich jetzt 6 Monate später ein Herr von der Wohnungsgesellschaft gemeldet und fordert nun Nachzahlung an Heizkosten. (Im unterschriebenen Übergabeprotokoll wurde sich angeblich verschrieben)
Laut der Wohnungsgesellschaft soll die Verwandte in den 4 Monaten zwischen der letzten Zählerstandablesung und ihrem Tod so viel an Gas verbraucht haben, wie sonst in einem ganzen Jahr. Besteht nun die Pflicht dieses Geld zu zahlen?

Mit freundlichem Gruß

Huhu,

Man hat das Recht in sämtliche Rechnungen einzusehen die die Betreibskostenabrechnung betreffen. Diese Daten kann man dann abgeleichen und ermitteln ob diese schlüssig /richtig sind.

Wobei wurde sich den beim Übergabeprotokoll verschreiben und warum ist es keine der Anwesneten Parteien aufgefallen?

Angeblich wurde sich beim Gas Zählerstand verschrieben. Allerdings haben die 2 von unserer Partei anwesenden Personen gesehen, dass der Zählerstand im Protokoll und der wirkliche Zählerstand übereinstimmen. Jedoch behauptet jetzt die Partei der Wohnungsgesellschaft, dass dies nicht stimmt