Nach 6 Wochen Krankheit von Hartz 4 Bezu in ALG 1?

Hallo,ich habe gehört, dass ein krank gemeldeter Hartz 4 Empfänger nach 6 wöchiger Krankheit eine Neuanmeldung bei der zuständigen Arge für den Hartz 4 Bezug machen muß wenn er nach den 6 Wochen von der Krankenkasse den Lebensunterhalt bekommt. Wäre es auch möglich, dass er anstatt Hartz 4 zu beantragen zur Agentur für Arbeit geht und ALG 1 beantragt? Er ist seit einem halben Jahr Arbeitslos. War ca. einen Monat in ALG 1 aber mußte dann in Hartz 4 wechseln weil es sonst nicht zum existieren reichte.

Vielen Dank an alle

Hallo,

Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch

Hallo,
also eine Neuanmeldung davon ist mir nix bekannt,wenn er wieder gesund bist meldest du das der Arge. Zu dem Alg1 Bezug kann ich dir leider nix sagen.

Gruß
Jenny

hallo
wenns vorher nicht reichte ohne alg2 wie solls dann danch reichen ???

sonst weiss ich leider keine qualifizierte antwort
sorry

Hallo,

ein Bezieher von ALG 2 hat keinen Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse. Welche Leistungen er im Krankheitsfall von der „Behörde“ erhält, kann ich nicht sagen. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass er Anspruch auf ALG 1 hat…

Mfg

Matthias

Hallo,

Sie sind doch bereits in der ARGE gemeldet, oder versteh ich dies falsch. Daher müssen Sie sich nicht nochmal „neu melden“. Wenn das AlG II bewillligt wurde muss man sich erst kurz vor Ablauf (ca. 4 Wochen) wieder bei der ARGE melden, aber lediglich in Form einer neuen Beantragung (Weiterbewilligungsantrag). Ansonsten nur die regelmäßigen Termin ggf. beim Arbeitsvermittler wahrnehmen.

Hallo,

wenn Du ALG I bekommst hast Du normalerweise ohne anrechenbare Vorerkrankungen einen Anspruch nach 6 Wochen auf Krankengeld. Ist die Krankengeldzahlung beendet musst Du Dich umgehend eim Arbeitsamt melden.

Teile der Agentur mit, wie lange voraussichtlich die Krankheit dauern wird und warum.Wenn möglich mit Artzbericht. Mache Dies aber schriftlich.
Viele Grüße

Wenn er ALG I bezogen hat und es nicht zum Lebensunterhalt reicht, dann bekommt er zusätzlich Hartz IV und so wird es auch nach dem Krankengeld weitergezahlt, sofern er noch Anspruch darauf hat und es beantragt wurde.

Der Besuch bei der Arge tritt dann ein, wenn die Krankschreibung ausläuft. Reicht das Geld nicht, sprich ist der Krankengeldatz unter! Hartz4, dies beantragen! ALG1 geht nicht.
Gute Beserung
zaubermaus

Hallo,

ich kann ihre Frage leider nicht beantworten.

Gruß, Christian

Hallo,
da bräuchte man ein paar nähere Angaben. z.B. Warum kein ALG 1 mehr gezahlt wird, wie lange schon krank usw.
Am besten bei Gewerkschaft oder ALG 2-Beratungsstellen mal nachfragen, da ist man auf der sicheren Seite.
Tut mir leid.
Gruß

normalerweise müsste das Arbeitslosengeld II weitergezahlt werden.

Melden Sie sich am besten bei der ARGE, die wird eventuell (je nach Gesundheitszustand) andere Leistungen mit Ihnen durchgehen (z.B. Reha, Rente wegen Erwerbsminderung, Umschulung, Eingliederungsmaßnahmen usw)

hallo,
ohne genaue kenntnis des sachverhalts kann ich keine genaue antwort geben.
es ist aber so, das der anspruch von alg I vorgeht. alg i muss also beantragt werden. sollte dieses zu gering sein kann auch algII beantragt werden (als aufstockung)
es kann also beides zusammen bezogen werden. bitte mal die bescheide oder den bescheid genau ansehen. ich vermute, das sowohl alg I alsauch alg II bewilligt worden ist.
neumeldung ist notwendig

mfg
faltstuff