Nach 78 Wochen von KK gekündigt,was nun?

Hallo
hatte am 30.11.2009 einen Arbeitsunfall (Meniskusanriss).Ich bin sofort in eine Berufgenossenschaftliche Klink gefahren wurden und behandelt wurden. Wie sich später rausstellte, hat man mir keine Vorsorge (Thrombosespritzen) gegeben. Man verpasste mir eine Schiene, die das ganze Bein umfasste. Ich sollte mit der Schiene auch normal laufen. Nach einer Woche nahm man die Schiene wieder ab. Eine weitere Woche später musste mich mein Lebensgefährte wieder ins Krankenhaus bringen, da ich starke Schmerzen im Bein hatte und dies auch nicht belasten konnte. Die Diagnose war Thrombophlibitis. Da bekam ich das 1. Mal das ich Thrombosespritzen bekam. Ich fragte wie es aussieht 3 Wochen später in den Urlaub zu fliegen. Ich sollte 4 Tage vor Flug noch mal zur Konntrolle. Sie verlief gut, sodass man mir erlaubte in den Urlaub zu fliegen. Der Urlaub umfasste 2 Wochen. 3 Tage vor Ende des Urlaubs bekam ich eine Thrombose. Ich musste 1 Woche verlängern und hatte strikte Bettruhe. In D wieder angekommen ging ich wieder in die Klinik und schilderte das Neue Problem. Hinzu kam jetzt noch das ich Probleme von der Hüfte in Richtung knie Schmerzen hatte, die vorher nicht da waren. Die ganze Geschichte ging bis zum 15.04.2010. An diesem Tag hat mir die Klinik dann verkündet, das ich ab sofort wieder Arbeitsfähig bin. Wenn ich weiter Schmerzen habe, solle ich mir einen anderen Arzt suchen. Dies tat ich am selbigen Tag und ging zu meinem Arzt. und hielt mit der KK Rücksprache ob das so ginge wegen weiterbezahlung. Kein Problem wenn mein Arzt ein Anschreiben dazu macht. Gesagt getan. Jetzt schickte er mich von einem Arzt zum anderen. MRTs, Ultraschall… . Nichts bis heute. Die Schmerzen sind aber immer noch da. Mittlerweile habe ich mir schon Psychotherapeutische Beratung gesucht, weil ich nicht mehr kann und völlig am Ende bin. Diese ganze Geschichte belastet mich und meine Familie.
Zu guter letzt kam jetzt das Schreiben von meiner KK, das sie mich zum Ablauf der 546 Tage aus meiner Mitgliedschaft entlässt.
Was kann ich jetzt tun, um wieder in eine GKV zu gelangen? Wer kann mir helfen? :frowning:(

Hallo, venus0603,

nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Mitgliedschaft der Versicherten in der KK . Um weiterhin Mitglied zu sein und ein Anspruch auf mediz. Leistung besteht gibt es folgende Möglichkeiten:
Freiwillige Vers. in einer ges.KK, Familienversicherung über den Ehemann, wenn dieser Mitglied einer ges. KK ist, beantragen von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit über ALG nach § 125 SGB III, einer Sonderform des Arbeitslosengeldes im Sinne der Nahtlosigkeit.
Zusätzlich würde ich mit dem Arzt über eine Eu-Rente reden.
Vierl Erfolg und alles Gute- Schaddie

Hallo, venus0603,

nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Mitgliedschaft der Versicherten in der KK . Um weiterhin Mitglied zu sein und ein Anspruch auf mediz. Leistung besteht gibt es folgende Möglichkeiten:
Freiwillige Vers. in einer ges.KK, Familienversicherung über den Ehemann, wenn dieser Mitglied einer ges. KK ist, beantragen von Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit über ALG nach § 125 SGB III, einer Sonderform des Arbeitslosengeldes im Sinne der Nahtlosigkeit.
Zusätzlich würde ich mit dem Arzt über eine Eu-Rente reden.
Vierl Erfolg und alles Gute- Schaddie.

Hallo Schaddie,
danke für deine schnelle Antwort. Hätte da mal noch ne Frage.
Darf die KK so einfach kündigen?

Hallo, venus0603,

geh mal auf: http://www.betanet/soziales_recht/Krankengeld—keine Zahlung-1289.html.
Und ja- die KK informiert das Mitglied zwei Monate vor der Aussteureung darüber, das der Anspruch auf Krankengeld endet. Das ist so gesetzlich geregelt.
Alles Gute weiterhin- Schaddie

Nach Ablauf des Geldleistungsanspruchs (Verletzengeld wird von der Kasse im Auftrag der Berufsgenossenschaftg gezahlt) haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur wird sie wieder zur Krankenkassen anmelden und Sie sind versichert. Melden Sie sich umgehend mit dem Schreiben der Kasse bei der Arbeitsagentur.

Gruß, Christian

Hallo,

man wird da ja nicht gekündigt, sondern das Krankengeld läuft aus. Sie können sich entweder beim Arbeitsamt melden und werden dann weiter versichert. Oder Sie versichern sich freiwillig weiter (gegen eine Beitragszahlung). Diese müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Mfg

Matthias

Hallo,
danke für die Antwort.
Ja mit dem Arbeitsamt habe ich schon gesprochen und die sagten mir, das ich mich selber um eine KV bemühen muss. ALG bekomme ich nur, wenn ich wieder genesen bin und der ARGE zur Verfügung stehe. Die Familienversicherung kommt bei mir nicht in Frage, da mein Lebensgefährte priv. versichert ist.(selbstständig).
Sein Unternehmen wirft nicht so viel ab, das er mich dort mitversichern könnte. :frowning:(
LG

Die Auskunft des Arbeitsamtes ist falsch. Wenn der Geldleistungsanspruch gegen die Krankenkasse (oder Berufsgenossenschaft) endet, hat man auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (also noch weiter arbeitsunfähig ist). Ich nehme an, man hat dich falsch verstanden. Nimm das Schreiben bzgl. der „Aussteuerung“ (Ende wegen Höchstanspruchsdauer) mit zum Arbeitsamt und beantrage noch einmal ausdrücklich Arbeitslosengeld. Wenn man den wieder ablehnt, lass dir einen schriftlichen Bescheid ausstellen und wende dich mit den Unterlagen an einen Sozialverband (z.B. Sozialverband Deutschland: www.sovd.de)… hier erhältst du günstigen Rechtsbeistand (man muß nur einen kleinen Jahresbeitrag zahlen).

Gruß, Christian

Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Antwort. Das werde ich gleich am Montag machen. Du hast mit sehr geholfen.
Danke
LG

Nach 78 Wochen besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld, daher endet die Mitgliedschaft.

Normalerweise beantragt man rechtzeitig (ungefähr 2 Monate vor ende) eine Rente wegen Erwerbsminderung. Wenn Sie so eine Rente beziehen werden Sie auch wieder als Mitglied bei Ihrer Krankenkasse eingestuft. Sofern Sie keine Rente wegen Erwerbsminderung (Minderung der Erwerbsfähigkeit) in Anspruch nehmen wollen müssen Sie sich wohl oder übel freiwillig versichern (ca. 130 Euro mtl. Beitrag).

Ausnahme: Familienversicherung über den Ehegatten.

Hallo,

da liegt sicher ein Mißverständnis vor. Die Krankenkasse kündigt nicht die Mitgliedschaft sondern teilt wahrscheinlich lediglich mit, dass nach 78 Wochen der Anspruch auf Krankengeld endet. Jetzt musst Du Dich möglichst schnell beim Arbeitsamt melden, damit Du Arbeitslosengeld bekommst und das Arbeitsamt meldet Dich dann bei Deiner Kasse an und zahlt DEine Beiträge, so dass Du weiter versichert bsit.

Grüße

Ralf