Ich bekam nach 2 tagen krank von meinem chef die
Kündigung per post zugeschickt (bin noch in der
probezeit).
bin jetzt 9 tage krank wegen magenproblemen und
schwindel.
Beschwerden sind nicht besser geworden und muss nun
zur magenspiegelung.
Jetzt schickt mich mein chef zum mdk
was muss ich jetzt befürchten?
Die Magenspiegelung habe ich aus Termingründen des
Facharztes erst einen tag später
Hallo Stefan2,
sicherlich bin ich nicht der beste in sachen Arbeitsrecht, doch in der Probezeit darf dir dein Chef jederzeit ohne einen bestimmten Grund kündigen.
Ist doof, ist aber so. Deshalb gibt es aj die Probezeit.
Wenn Du aber bereits gekündigt bist, kann dich dein Chef nirgendwo hinschicken und schn garnicht zum MDK (Medizinischer Dinst der Krankenkassen).
Ich verstehe im Moment noch nicht so ganz wo dein Problem liegt.
Die Kündigung ist meiner Ansicht nach rechtens und wie Du deine Krankeit angehst ist allein deine Sache und da kann dein Ex-Chef dir auch nicht reinreden.
Schönen Gruß
Guido
Ich muss dazu erwähnen das ich von der ausstellung der
kündung eine frist von 14 tagen habe .laut aussage der
krankenkasse darf mein chef mich trotzdem zum zum mdk
schicken.
Habe nun Angst dass ich trotz meiner beschwerden
gesund geschrieben werde .
Mein Hausarzt hat mich übrigens noch über die
Kündigungsfrist hinaus krankgeschrieben,da noch keine
Besserung meines Gesundheitszustandes abzusehen ist.
habe auch erst nächste woche einen termin zur magenspiegelung bekommen.
Der MDK macht normalerweise nichts weiter als zu prüfen, ob die Rechnungen der Ärtze/Kliniken die an die Krankenkasse gehen, berechtigt sind.
Es wird also darauf hinaus laufen, dass der MDK prüfen soll, ob sie „simulieren“ oder wirklich krank sind.
Hi Stefan,
ich verstehe leider Deine Frage nicht. Abgesehen, dass ihc IT’ler bin, und kein Rechtsanwalt, schreibst Du, dass Dein Chef Dich entlassen hat, aber nun doch zum mdk schickt. (Was auch immer mdk ist!)
Bist Du nun entlassen, oder nicht?
Prinzipiell kann Dein Chef in der Probezeit machen was er will, solange er sich an das deutsche Recht, und die Klauseln in Deinem Vertrag hält!
Soweit ich weiss, muss die Kündigung aber persönlich ausgehändigt werden.
Per Post verstösst meines Wissens gegen das deutsche Arbeitsrecht!
Hallo Stefan,
ich bin kein Experte für Arbeitsrecht. Was ist der mdk? Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Hausartzes würde hier völlig ausreichen. Die Krux bei dem Ganzen ist nun doch die noch laufende Probezeit. Dein Arbeitgeber kann Dir jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Du kannst das umgekehrt übrigens auch.
Mir scheint Dein Arbeitgeber jedoch, vorausgesetzt Du warst jetzt das erst Mal krank, ein ausbeutender Korinthenkacker zu sein, dem dringend mal die Pest an den Hals gehört. Wer wegen zwei Krankheitstagen eine Kündigung ausspricht ist für mich kein anständiger Arbeitgeber.
Wenn Du diesen Job behalten willst, musst Du dem Wunsch Deines AG wohl nackommen, fordern kann er den Besuch des mdk nicht. Leider kann er Dir trotzdem kündigen, da während der Probezeit keinerlei Kündigungsschutz greift. Die Krankheit halte ich für einen Vorwand für die Kündigung, obwohl er eigentlich keinen Grund anzugeben braucht. Du hast überhaupt keine Chance dagegen etwas zu machen.
Ich persönlich würde alles andere als den Besuch meines eigenen Arztes in so einer Situation ablehnen, weil ich das von Deinem Chef in höchstem Maß unverschämt finde aber das musst Du selbst wissen, was Du tun willst.
Der mdk ist der medizinische dienst der krankenkasse
also der vertrauensarzt
der mdk ist der vertrauensarzrt der krankenkasse
Hallo Stefan2,
was genau ist das für eine Frist?
Steht in deinem Arbeitsvertrag drin das während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen besteht?
Ich bin davon ausgegangen, das es eine fristlose Kündigung war. Solange Du noch angestellter bist, darf
dein Chef dich wahrscheinlich zum MDK schicken, das bestätigt dir ja auch deine KK.
Wenn der MDK dich als arbeitsfähig einstuft, wird es kompliziert. Dein Hausarzt hat dich ja schließlich Krank geschrieben.
Mal so ganz am Rande, was ist überhaupt der Grund für deine Frage?
Möchtest Du das die Kündigung zurückgezogen wird?
Wie lange ist denn deine Probezeit noch?
Schönen Gruß
Guido
Hallo,
leider bin ich für solche arbeitsrechtlichen Fragen kein kompetenter Ansprechpartner. Ich kann hier leider keine Auskunft geben.
Grüsse,
Michael Braun