Nach 9 Pflichtschuljahren von Schule entlassen

Ein Kind geht in Schleswig-Holstein in die 8.te Klasse einer Gemeinschaftsschule.
Es ist in der 3.ten Klasse sitzen geblieben.

Nun meint die Schule, die 9 Pflichtschuljahre sind erreicht und das Kind müsste nach der 8.ten Klasse abgehen.
Ein anderes Kind ist ebenfalls in der 3.ten Klasse sitzengeblieben, darf aber in die 9.te Klasse, weil sie erst im Dezember und nicht schon im August Geburtstag hat.
Das es 9 Pflichtschuljahre gibt ist mir bekannt. Aber so, wie es diese Schule handhabt, kann ja kein Kind den Realschulabschluss machen, da ja alle dann schon die 9 Jahre hinter sich haben.
Und wo liegt denn die Altersgrenze für die 9.te Klasse in Schleswig-Holstein?

Wäre glücklich, wenn mir jemand antworten könnte.

Kann es sein, dass das Kind in dieser Schule äußerst unangenehm aufgefallen ist? Falls ja, solltest du versuchen, das Kind an einer anderen Schule unter zu bringen, damit es wenigstens einen Schulabschluss machen kann. Den gibts ja frühestens ab der 9., also den Hauptschulabschluss.

Ich denke, dass es in diesem Fall eher auf das Zwischenmenschliche ankommt, nicht auf die Gesetzesvorlagen. Zumal ja ein anderes Kind in ähnlichem Fall bleiben darf.

Vielen Dank für die Antwort.

Nein, das Kind ist nicht unangenehm aufgefallen, ist ruhig und angepasst, nur leider nicht die beste Schülerin.
Trotzdem sollte es ohne Not möglich sein, den Hauptschulabschluss zu schaffen.
Daran kann es nicht liegen.
Ich werde in den nächsten Tagen direkt in der Schule nachfragen.

Lieben Gruß