Nach Abfindung wieder im gleichen Betrieb arbeiten

Hallo,

ich habe da mal eine Frage: vor 5 Jahren hatte ich einen Unfall, danach standen die Gesundheitsprognosen nicht gut. Ich bekam von der LVA eine Fortbildung angeboten. Daraufhin ließ ich mich betriebsbedingt von meinem Arb.geber kündigen. Der war froh, Personal einzusparen und zahlte mir die übliche Abfindung.

Das ist jetzt ca. 4 1/2 Jahre her und ich würde mich dort gerne wieder als MA bewerben. Nur mal rein hypothetisch: wie sieht es mit der Abfindung aus - muss ich da was zurückzahlen? Ich weiß, es gibt Fristen. Aber ich finde nichts mehr im Net darüber…

Grüßle Goldi

Nein, musst du nicht.

Mehr gibts dazu nicht zu sagen.

Gruss ivo

Ich sehe es etwas anders als Ivo: gibt es einen Aufhebungsvertrag oder irgendeine Art vonm Vereinbarung zw. Dir und Deinem ehemaligen AG? Da steht i. d. R. drin wie verfahren wird, wenn Du zurückkehrst.

Ob auch ein Interessenausgleich, den der BR für das kollektiv aushandelt, so was für den einezlenen AN festlegen kann, weiß ich nicht.

Wenn nichts dergleichen vorliegt, stimme ich dem Vorposter wieder zu :smile:

Nein, es gab keinerlei Nebenvereinbarungen. Eine ganz normale, betriebsbedingte Kündigung mit Zahlung der gesetzlichen Abfindung.

Nein, es gab keinerlei Nebenvereinbarungen. Eine ganz normale,
betriebsbedingte Kündigung mit Zahlung der gesetzlichen
Abfindung.

Hmm, eine „gesetzliche Abfindung“ gibt es m. E. gar nicht, sondern nur Regeln, die sich aus der Rechtsprechung ableiten. Bin aber kein Arbeitsrechtler!

Ich traue mir aber die Einschätzung zu, dass Du in dem Fall nicht mir Rückzahlungsforderungen rechnen musst.

Grüße, M

Hi!

Hmm, eine „gesetzliche Abfindung“ gibt es m. E. gar nicht,

§ 1a KSchG?

LG
Guido

§ 1a KSchG?

Dass die Höhe der Abf auch bereits im Gesetz geregelt ist, war mir nicht präsent… danke für den Hinweis!

Ich sehe es etwas anders als Ivo: gibt es einen
Aufhebungsvertrag oder irgendeine Art vonm Vereinbarung zw.
Dir und Deinem ehemaligen AG? Da steht i. d. R. drin wie
verfahren wird, wenn Du zurückkehrst.

Hallo Masch,

hast du da jemals einen gesehen, der so eine Regelung enthält?
Und als nächstes stellt sich die Frage: Ist dies wirksam?

Letztendlich bezahlt der AG dafür, dass der AN auf sein Recht zu klagen verzichtet eine Abfindung. Diese wird auch aufs ALG angerechnet.

Ich sehe keine Grundlage dafür hier etwas zurüch zu verlangen, wenn eine möglicherweise verfehlte Personalpolitik korrigiert wird.

Gruss Ivo

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