Folgender Fall : 19Jährige macht nach dem Abi 6monatiges bezahltes Praktikum,Verdienst 500Euro brutto.Sie fällt damit aus der Familienversicherung.
Sie würde gerne nebenbei ihren Minijob als Service Aushilfe in einem Hotel behalten (unter 400Euro monatlich).
Was muss man beachten? Wieviel bleibt von den 500Euro netto über,ließe man den Minijob jetzt mal außer Acht ? Macht man dann auch am Ende des Jahres einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich,incl Sammeln von Quittungen,Kilometergeld (Anfahrt mit eigenem Auto) etc…?
In welcher Steuerklasse ist ein junges Mädchen zwischen Abi und Studium? Würde sich der Minijob rechnen (bisher ja steuerfrei 8,80/Std).
Wer hat Durchblick und Tips ? Danke !! … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Hallo,
injedem Fall, oder nur € 500-Job oder zuzsätzlich Minijob greift die Sozialversicherungspflicht. Wird neben dem € 500-Job noch € 400 Minijob gearbeitet, ergibt das ein Brutto von monatlich € 900. Der Verdienst bleibt steuerfrei. Die Sozialabgaben betragen € 186,53, sodaß € 713,48 verbleiben. Man darf aber nicht ausser acht lassen, dass so schon früh Beiträge in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden, die sich spätrer auf jeden Fall rechnen. Wenn Du mir die genaue Höhe des Minijob-Ertrages mitteilst, kann ich Dir den Nettoverdienst genau benennen. Im vorstehenden Fall können dann alle Steuervorteile für Arbeitnehmer geltend gemacht werden, also Werbungskosten, Sonderausgaben und aussergewöhnliche Belastungen.Die Steuerklasse ist I. Steuerkarte bei beiden Arbeitgebern viorlegen, damit Gehaltsabrechnungen erstellt werden können und Jahresverdienstbescheinigung. (Wichtig für Finnzamt und Rente)
Gruß
Vielen Dank für die Mail ! Ich bin auch eben auf die „Gleitzonenregelung“ hingewiesen worden und hab das mal nachgelesen…kannte ich gar nicht.
Also,Praktikum monatlich 500Euro brutto…Minijob sporadisch als Aushilfe im Hotel,bisher mit 8,80€/Std steuerfrei-meine Tochter käme monatlich nicht auf mehr als maximal 250Euro…Irgendjemand sagte mal,sie bräuchte dann 2 Lohnsteuerkarten mit unterschiedlichen Steuerklassen…Liebe Grüße
>>:Hallo,
injedem Fall, oder nur € 500-Job oder zuzsätzlich Minijob
greift die Sozialversicherungspflicht. Wird neben dem €
500-Job noch € 400 Minijob gearbeitet, ergibt das ein Brutto
von monatlich € 900. Der Verdienst bleibt steuerfrei. Die
Sozialabgaben betragen € 186,53, sodaß € 713,48 verbleiben.
Man darf aber nicht ausser acht lassen, dass so schon früh
Beiträge in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung
eingezahlt werden, die sich spätrer auf jeden Fall rechnen.
Wenn Du mir die genaue Höhe des Minijob-Ertrages mitteilst,
kann ich Dir den Nettoverdienst genau benennen. Im
vorstehenden Fall können dann alle Steuervorteile für
Arbeitnehmer geltend gemacht werden, also Werbungskosten,
Sonderausgaben und aussergewöhnliche Belastungen.Die
Steuerklasse ist I. Steuerkarte bei beiden Arbeitgebern
viorlegen, damit Gehaltsabrechnungen erstellt werden können
und Jahresverdienstbescheinigung. (Wichtig für Finnzamt und
Rente)Gruß
P.S. Irgendjemand hat meiner Tochter gesagt,respektive der Umstände und der Abgaben blieben ihr von ihrem Minijob-Stundenlohn von 8,80Euro nur ca 2Euro… oder hat meine Tochter mir das zu dramatisch und drastisch wiedergegeben ?
Das Ist Quatsch. Die Abzüge für die Sozialversicherung (paritätisch) betragen für die Arbeitnehmer, kinderlos, z.Zt. 20,775%. Ab 01.01.2013 nur noch
20,01 %. (Sofern die Senkung der Rentenbeiträge den Bundestag passiert)
D. H. bei 8,80 Lohn werden € 1,76 abgezogen, so daß € 7,04 je Stunde verbleiben. Und nicht vergessen. Je früher die Einzahlung in die Rentenkasse beginnt, desto höher wird einmal die Rente!
Gruß
Das ist soweit korrekt, ändert aber nichts an den geschilderten Tatsachen. Bei Einkünften von € 750 im Monat bkleibt es bei der Steuerfreiheit, auch wenn auf der 2. Steuerkarte (LStKl.VI) die Lohnsteuer abgezogen wird. Diese gezahlte Steuer wird im Rahmen der Steuererklärung wieder zurück gezahlt, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wird.
Gruß
Hier noch einmal die genauen Zahlen auf der Basis 2012:
- Arbeitsverhältnis StKl. I
Brutto € 500,00
Steuer € 000,00
Sozialabg. € 103,63 davon Rentenbeitrag €49,00
netto: € 396,38 - Arbeitsverhältnis StKl. VI
Brutto € 250,00
Steuer € 029,08
Sozialabg, € 51,81 davon Rentenbeitrag € 24,50
Netto € 169,11
Die gezahlte Steuer gibt es im nächsten Jahr zurück. es reicht der „vereinfachte Antrag“
Die Nettoeinkünfte sehen also wie folgt aus:
Job 1: € 396,38
Job 2: € 169,11
Steuern zurück € 29,08
= Monatsnetto € 594,57 pder per anno € 7.134,84.
Gruß
Oooh,das ist PERFEKT !! Vielen Dank für die super strukturierte,auch für meine Tochter und Laien klar verständliche Antwort und Übersicht !!! Das hat uns sehr geholfen und Klarheit gebracht ! Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende !!!
Hi!
Das ist recht simpel.
Minijob bleibt unverändert. 400 Brutto = 400 Netto
Praktikum ist steuer- und sozialversicherungspflichtig, Steuer = Null, da unter Freibetrag, Sozialversicheurng sind bei 500 € ca. 80 €. Das heißt 500 Brutto = 420 € Netto.
Du bist durch das Praktikum dann Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversichert. Was ja wiederum bedeutet, dass es kein Problem darstellt, dass Du aus der Familienversicherung bei den Eltern rausfliegst, da Du durch das Praktikum eine eigene Krankenversicherung hast.
Wenn sich irgendwelche Paramater ändern z.B. Lohn bei Job 1 wird mehr wie 400 € oder Lohn bei Job 2 wird weniger wie 400 €, dann werden die Karten ganz neu gemischt, also dann ggfls. nochmal fragen!
Steuererklärung brauchst Du nicht zu machen, kriegst eh nichts zurück.
Gruß
derschwede77
Der Fall ist nur unzureichend beschrieben, aber falls im Laufe des Jahres Steuern einbehalten werden sollten, könnte man sich die komplett durch die Steuererklärung zurück erstatten lassen. Belege bräuchte man hierbei noch nicht sammeln.
Gruß Andreas
Wenn der 500,- € Shop Hauptarbeit ist, führt der AG die Abzüge ab. Die Höhe des Nettoverdienstes kann man im Internet über einen Lohnrechner ermitteln. Eine Krankenkasse sollte man sich auch suchen. Der Neben Shop bis 400,- € sollte da weiter Steuerfrei bleiben. Wenn Sie den gesamten Verdienst zusammen rechnen und mit der Steuerklasse eins berechnen, können Sie im Internet nachsehen (s. Lohnrechner).
Mfg.
Hallo,
ich bin selbst Studentin, kann also die Frage nicht wirklich beantworten. Allerdings glaube ich nicht, dass man eine Praktikums-Vergütung von 500 Euro monatlich versteuern muss. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass man deswegen aus der Familienversicherung fliegt?! Dafür einfach mal die Krankenkasse anrufen und nachfragen. Wegen den Steuern einfach mal den Steuerberater der Eltern fragen oder notfalls im zuständigen Finanzamt anrufen, die haben Auskunftspflicht.
Den 400-Euro-Job müsste man auch ganz normal weiterführen dürfen. (falls dies zeitlich überhaupt noch möglich ist!)
Hallo
die 19jährige müsste eh shcon beim Mini-Job auch krankenversichert sein. Aber dann käme in der Praktikumszeit auch von dort ein Beitrag, d.h. das wären so ca. 7 bis 8 % (wenn der Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt).
Steuerlich dürfte nicht viel daneben gehen: beim Jahresausgleich sind knapp 8.000 € steuerfrei. Wenn man dann alle Abzugsmöglichkeiten ausschöpft (wie z.B. Fahrtkosten etc.) dann dürfte so gut wie alle Steuern wieder rauskommen.
Steuerklasse ist 1.
Für den Minijob ändert sich nichts (zumindest auf Jahressicht)
Der Fall ist doch ganz normal, wie bei jedem anderen auch.
minijob bleibt immer steuer und sv-frei.
normaler Job wird normal abgerechnet. Dazu gibt es doch lohn und gehaltsrechner zu hauf.
Das Mädel kommt in Steuerklasse eins
Bei dem Verdienst dürfte keine Steuer entstehen.
>> minijob bleibt immer steuer und sv-frei. …
Hallo,
bei dem Praktikum handelt es sich um ein Beschäftigungsverhältnis mit allen üblichen Vor- und Nachteilen. Also auch mit Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Lohnsteuerklasse ist die Klasse 1. Entsprechenden Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug beim Finanzamt oder online ausfüllen, unterschreiben und beim Finanzamt abgeben.
Bei 500 EUR brutto, der Steuerklasse 1 und der sogenannten Gleitzone bei der Sozialversicherung, verbleiben netto rund 430 EUR. Lohnsteuer fällt hierbei keine an, so dass sich auch eine Einkommensteuererklärung am Jahresende erübrigt.
Der Minijob, sofern nur einer, hat auf das ganze keine Auswirkung.
Sozialabgaben auf den 500 Euro Job
Der 400 Euro Minijb bleibt mini und damit Steuer und sv frei
=>> KEINE Zusammenrechnung
Hallo, von den 900 € würden ca. 67% Netto bleiben, da beides als Einkommen angerechnet werden.