Folgender Fall : 19Jährige macht nach dem Abi 6monatiges bezahltes Praktikum,Verdienst 500Euro brutto.Sie fällt damit aus der Familienversicherung.
Sie würde gerne nebenbei ihren Minijob als Service Aushilfe in einem Hotel behalten (unter 400Euro monatlich).
Was muss man beachten? Wieviel bleibt von den 500Euro netto über,ließe man den Minijob jetzt mal außer Acht ? Macht man dann auch am Ende des Jahres einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich,incl Sammeln von Quittungen,Kilometergeld (Anfahrt mit eigenem Auto) etc…?
In welcher Steuerklasse ist ein junges Mädchen zwischen Abi und Studium? Würde sich der Minijob rechnen (bisher ja steuerfrei 8,80/Std).
Wer hat Durchblick und Tips ? Danke !!
Hallo,
ich bin erstmal irritiert…wieso fält Sie denn aus der Familienversicherung? Die Einkünfte liegen doch unter der Grenze?!
Ein Lohnsteuerausgleich lohnt m.E.immer…nur bei Minijob geht das nicht, weil pauschalversteuert.
Bei 500,- liegt sie in der Gleitzonenregelung und wird nach Klasse 1 versteuert.Es gibt aber div.Fallvarianten.
Dies führt aber hier zu weit…
Gruß
Bei der Barmer ist das so,dass man bei einem bezahlten Praktikum bzw Einkünften über 400Euro aus der Familienversicherung rausfällt und so ist dann meine Tochter für die 6 Monate „selbstversichert“.Also Steuerklasse1…kann man überblicken,wieviel von den 500€ brutto bleiben? Kann sie den Lohnsteuerjahresausgleich selber machen ? Viel kann sie da ja wahrscheinlich nicht einreichen…Kilometergeld? Aber wie ist das mit dem Minijob ? Müsste der Verdienst (ca 80-160Euro pro Monat) dann versteuert werden ? Rechnet sich das ?
Liebe Grüße
Hallo,
für das bezahlte Praktikum muss sie eine Steuerkarte beim zuständigen Amt beantragen und diese dem Arbeitgeber vorlegen. Sie wird in Steuerklasse 1 geführt. Nettoverdienst ist abhängig von den anfallenden Sozialabgaben: gewählte Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Lohnsteuer und Kirchensteuer fallen keine an. Ohne nähere Angaben leider keine detailiertere Antwort möglich.
Den Minijob kann sie weiter ausüben, muss darüber aber den Arbeitgeber (der die Steuerkarte hat) informieren und genehmigen lassen.
Da keine Steuern anfallen, ist auch kein Lohnsteuerjahresausgleich notwendig. Möglicherweise wird das FA verlangen, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Das ist aufgrund der Überlastungen der FAs aber eher unwahrscheinlich.
Vielen Dank für die Nachricht ! Inzwischen habe ich von „Midijob“ und „Gleitzonenregelung“ gehört und verstehe das jetzt so,dass keine Steuern gezahlt werden müssen,nur ca 20% Sozialversicherung… Demnach wäre es ja schon machbar,dass meine Tochter den kleinen Nebenjob (monatlich ca 250Euro) zusätzlich zu den 500Euro behält,das rechnet sich dann ja schon.
WAS konkret muss meine Tochter denn nun am Ende des Jahres machen ? Lohnsteuerjahresausgleich dann ja,wie Sie sagen,nicht.Muss sie überhaupt irgendetwas unternehmen ? Mir wurde von jemandem gesagt,sie bräuchte 2 Lohnsteuerkarten,eine fürs Praktikum (Klasse 1 ) und eine für den zusätzlichen Minijob ( klasse 6 )…ist das korrekt bei „Gleitzonenregelung“ ? Vielen Dank schon mal im Voraus ! LG
Minijob ist für den Arbeitnehmer steuerfrei und von den anderen Jobs unabhängig. Das bezahlte Praktikum bringt 6 x 500 € = 3000 € im Jahr. Da das unter dem Existenzminimum (bei ganz grob 10.000 € pro Jahr, plus/minus 1000-2000 €) liegt, bekommt sie die Steuer im „Lohnsteuerjahresausgleich“ (den gibt es nicht mehr, jetzt heißt es „Einkommensteuererklärung“) zurück. Und zwar auch ohne das Sammeln von Quittungen und Belegen. Wobei es sicherlich nicht schadet, die aufzuheben. Evtl. bekommt sie ein überraschendes Jobangebot, verdient mehr und kann die Quittungen wider Erwarten doch gebrauchen.
Steuerklasse ist bei Ledigen ohne Kindern immer die „Eins“. Ist aber hier irrelevant, da sie keine Steuern zahlen wird. Achtung: Sie wird aber keine 500 € rausbekommen, da sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss - und die bekommt sie nicht mehr wieder!
Hallo,
zum Thema hier ein paar Links…
http://www.meinpraktikum.de/krankenversicherung
und
http://www.aspect-online.de/finanztipps/krankenversi…
und hier ein Gehaltsrechner
http://www.nettolohn.de/pkv-lexikon/praktikanten.html
Ich denke nicht, daß Lohnsteuer anfällt.Also lohnt auch ein Jahresausgleich nicht. Es sei denn man hat Werbungskosten u.a. abzusetzen und es kommt zu einem Verlustvortrag…
Minijobs sind in der Regel steuerfrei, weil pauschalversteuert.-siehe hierzu…
[http://www.minijob-zentrale.de/sid_8BB5CC704026BF289…](http://www.minijob-zentrale.de/sid_8BB5CC704026BF289825F659104A0F61/DE/0 Home/node.html? nnn=true)
So, nun viel Spaß beim Stöbern…
Gruß
Zunächst sind die 500,–€ monatlich. Ist anzunehmen. Es dürften über das Jahr keine Steuern anfallen. Das mit der Familienversicherung müßte man mit der Krankenkasse klären, denn monatlich sind das ja im durchschnitt ca 650,–€. Am Besten ist das mit der Personalabteilung des Praktikumbetriebes bzw. Hotel zu klären. Man muss die Personalabteilung sowieso über einen Zweitjob informieren.
Hi,
Steuerklasse ist in jedem Fall die 1. In der Regel lohnt es sich hier auf Steuerkarte zu arbeiten. Das bedeutet im Endeffekt, dass Sie die Einkommen versteuern und im Rahmen des Jahressteuerausgleiches wiederbekommen. Bei der Pauschalversteuerung fahren Sie in der Regel schlechter, da sie wie der Name schon sagt, es pauschal versteuert wird und sie keine Chance haben es zurückzubekommen.
für die Steuererklärung sollten Sie dann die Belege sammeln und sich die gefahrenen Kilometer notieren.
Ich hoffe ich konnte ein paar Klarheiten bringen.
Rückfragen gerne.
Ach ja von EUR 500,00 bleiben ca. 395 übrig. Steuern fallen keine an. Es werden lediglich die Sozilaversicherungsbeiträge abgezogen.
Grüße
Mirko
Hallo danke für die anfrage.
kann leider nicht weiterhelfen.
Tut mir sehr leid. kenne mich hier nicht aus.
trotzdem wünsch ich noch viel erfolg.
vg