Hallo User,
Ist man nach dem Abi sozialversicherungspflichtig, wenn man von der Uni abgelehnt wird? Wenn man gleich nach dem Abi „ferienjobmäßig“ besipielsweise zwei Monate arbeitet(kurzfristige Beschäftigung) und gleich danach studieren gehen würde, wäre man nicht sozialversicherungspflichtig. Aber wie ist das, wenn man von der Uni abgelehnt wird und erst im folgenden Jahr studieren kann? Ist man dann trotz der Bewerbung sozialversicherungspflichtig? Und kriegt man das Geld am Jahresende wieder? Falls, die Frage nicht beantwortet werden kann, gibt es eine Behörde, die diese Frage vielleicht beantwortetn könnte? Vielen Dank!
Hallo, das Wichtigste fehlt: Wovon lebt man in der Zeit und wo ist man jetzt versichert ?
Wenn bisher Familienversicherung bestand, wird sich daran nichts ändern. Nur wenn ein regelmäßiger Job ausgeübt wird über 400 EUR, tritt SV-Pflicht ein.
Warum sollte man am Jahresende was wiederbekommen ?
Zuständig für solche Fragen ist die Krankenkasse.
Gruss