Angenommen, Mieter bekommt puenktlich seine Nebenkostenabrechnung, und hat ein Guthaben. Wie lange nach Mitteilung ueber die Abrechnung muss der VM den geschuldeten Betrag zurueck ueberweisen ?
( bei mir ist es nun knapp 2 Wochen her )
Danke
Angenommen, Mieter bekommt puenktlich seine Nebenkostenabrechnung, und hat ein Guthaben. Wie lange nach Mitteilung ueber die Abrechnung muss der VM den geschuldeten Betrag zurueck ueberweisen ?
( bei mir ist es nun knapp 2 Wochen her )
Danke
Hallo Marion,
der Anspruch entsteht laut BGH unmittelbar mit der Abrechnung. Bei laufenden Mietverhältnissen wird es häufig mit der nächsten Monatsmiete verrechnet.
Gruß!
Horst