Hallo.
Ich habe ein Zimmer in meiner WG vermietet.
Ich am 30ten November einer Person zugesagt und sie hat mir am 1. Dezember bestätigt, dass sie einziehen möchte(das habe ich in einer SMS!). Am 2. Dezember hat sie mir dann über eine E-mail mitgeteilt, dass ihr ein Umzug jetzt doch zu stressig ist, da ich diese erst später las konnte ich erst wieder zum 4ten Dezember mit der Suche beginnen, jedoch hatte sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt stark geändert und ich habe erst einen Nachmieter zum 1.1.2011 gefunden. Für den Monat Dezember habe ich also keine Miete für dieses Zimmer erhalten.
Habe ich irgendeine Rechtgrundlage, um von der ersten Person die mir dann wieder abgesagt hat zu mindest einen Teil der Miete für Dezember zu verlangen?
Eigentlich ist sie doch vertragsbrüchig geworden, die Beweislast liegt zwar bei mir, jedoch habe ich ja sowohl die SMS als auch E-Mails.
Kann ich die fehlende Miete verlangen oder könnte ich nur einen Einzug der Person verlangen?
Vielen Dank für die Antworten
Hallo,
Liegt ein schriftlicher Mietvertrag vor?
Eine Sms oder eine Mail sind kein Beweis, kann jeder gewesen sein.
Leider kein Anrecht auf Nutzungsausfall.
Lieben Gruß
Cash
Nein, einen schriftlichen Mietvertrag hatten wir noch nicht. Zählt bei der Miete ein mündlicher Vertrag gar nichts?
Danke, LuisaLane
Nein, einen schriftlichen Mietvertrag hatten wir noch nicht.
Zählt bei der Miete ein mündlicher Vertrag gar nichts?
Danke, LuisaLane
Leider, nein.
Lieben Gruß
Cash
Hallo aus Bernburg,
ich nehme hier grundsätzlich jede Anfrage ernst. Ihre lässt mich der unglaublichen Rechtsausfasung wegen, schon schmunzeln.
NEIN, nach den Schilderungen
- liegt keine Rechtgrundlage vor
- besteht kein Rechtsanspruch
Schöne Schnee- und Winterfreuden wünscht der Bernburger
Hallo
Sie koennen definitiv den Mietausfall fuer den Monat Dezember verlangen. Sie haben Recht: Es liegt ein Vertrag vor, so dass Sie grundsätzlich die vereinbarte Miete verlangen können. Den Einzug koennen Sie nicht verlangen, und wenn Sie zum 1. Januar einen neuen Mieter haben, bleibt der Schaden gluecklicherweise klein.
Teilen Sie dem abgesprungendne Mieter dies schriftlich mit. Nennen Sie Ihre Beweise ( SMS, Email) fuer die Forderung und bestehen auf Zahlung.
Sollte dieser nicht zahlen, bleibt nur der Weg der Klage bzw Mahnverfahren ,oder der Weg zum Anwalt.
Hallo LuisaLane
rechtlich gesehen hast du leider keinen Anspruch auf Zahlung der ausgefallenen Miete.
Da, wenn ich dich richtig verstanden habe, kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt.
Eine SMS o. E-Mail reicht nicht aus.
Mach bitte mit dem neuen Mieter einen Miet vertrag damit du dieses Mal abgesichert bist.
Liebe Grüße Heike
Liebe LuisaLane,
das ist eine schwierige Situation. Ein Mietvertrag kann nämlich auch mündlich rechtswirksam abgeschlossen werden (§§ 145 BGB). Es kommt dabei auf die üblichen Absprachen an, ob er gültig geworden ist. Das sind
Absprache und Einigung über die Höhe der Miete
Absprache über die Nebenkosten und
Absprache über den Einzugstermin
mit dem Ziel, einen gültigen Mietvertrag nach Einzug abschließen zu wollen.
Wenn dies der Fall ist und du dies durch die textlichen Äußerungen beweisen kannst, handelt es sich um einen gültigen mündlichen unbefristeten Mietvertrag, an den beide, der Vermieter und der Mieter bis zu einer Kündigung gebunden sind.
Das bedeutet, die Mieterin zahlt die Miete ab dem vereinbarten Einzugstermin.
Solange der mündliche Mietvertrag von dir nicht gekündigt wurde, bist auch du daran gebunden. Du hast einen Fehler gemacht, das Zimmer zum 1.1. neu zu vergeben.
Diese Situation solltest du durch einen Rechtsanwalt klären lassen. Der kann dir am besten helfen und raten, wie du dich verhalten sollst.
Ich drücke dir die Daumen, dass sich die Probleme gütlich aus der Welt schaffen lassen.
Beste Grüße
Ingrid = Zwillingsjungfrau
Hallo LuisaLane,
meines Wissens nach steht dir keine anteilige Miete zu, da ihr noch keinen schriftlichen Vertrag geschlossen habt. Ich bin mir dessen aber nicht zu 100% sicher, da mir hierfür das rechtliche Grundwissen fehlt.
Liebe Grüsse
Petra 0801
Hallo,
also ein Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, wäre aber sehr von Vorteil. Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie es sich bei Nachmietern verhält…
Vielleicht kann jemand anders weiter helfen.
LG
Ich bin kein Jurist,
Aber meiner Meinung nach könntest du sogar für 3Monate die Miete verlangen.
du hast einen Nachmieter gefunden und der Absagende müsste eigendlich zur Rechenschaft gezogen werden können.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Hallo,
gibt es einen Vertrag zwischen euch? etwas wo ihr beide die Zimmervermietung bestätigt habt und sie offizielle das Zimmer mietet? wenn nicht, wirst du es schwer haben das Geld zu erstreiten. Ob du das Geld und die Zeit investieren willst, musst du selbst wissen, aber ich denke nicht, dass es sich lohnen würde, sorry
grüßle
Hallo,
nach meiner Auffassung ließe sich ein mündlicher Mietvertrag daraus ableiten; das bedeutet, dass die neu Mieterin auch die Miete ab dem vereinbarten Zeitpunkt zahlen muss. Sie hat trotzdem die Möglichkeit zu jedem ihr genehmen Zeitpunkt einzuziehen, aus diesem mündlichen Vertrag heraus.
Ich empfehle, ihr das klar und eindeutig zu sagen und sich zu einigen.
Eine Klage o.ä. halte ich für wirtschaftlich nicht vertretbar.
Gruß suver
Hallo,
wenn Du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, dann hast Du auch keinen Rechtsanspruch. Eine SMS ist nicht verbindlich und außerdem hat ja die Person per EMail abgesagt. Dies ist dann wie bei einem Online-Auftrag, der auch innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Sorry und freundliche Grüße
Udo
Hallo LuisaLane
Da die Zusagen nur per Mail bzw SMS gemacht wurden und
eine Unterschrift fehlt(Rechtwirksamkeit)hast Du keinen
Anspruch auf die fehlende Miete.
Hallo LuisaLane,
da kann ich Dir leider keine Antwort drauf geben. Da muss ein Experte für juristische Fragen dran.
Viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest!
Sukkuladi