Ich wurde nach Aktenlage vom MD als gesund eingestuft, bin dann zur Arge und habe Arbeitslosengeld beantragt.
Bei der KK habe ich Widerspruch eingelegt. Nun zur Frage:
Krankengeld sind 80% von vorherigen Einkommen. Jetzt sind es aber nur 60%. Bin aber weiterhin Arbeitsunfähig. Werde auch den Widerspruch weiterhin geltend machen.
So, und wer zahlt jetzt die 20% die die KK noch hätte zahlen müssen. Passiert das automatisch oder muss ich einen Anwalt einschalten.
Wie gesagt bin bis auf weiteres Arbeitsunfähig.
Wer kann mir das beantworten.
Danke schon mal.
Ingrid