Nach Alkoholkonsum im Krankenhaus

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Eine 14 jährige kommt wegen übermässigen Alkoholkonsums ins KKH nachdem sie vor einer Eisdiele gefunden wurde und von dem Inhaber der Krankenwagen gerufen wird.

Im KKH sind die Elter zusammen da mit Oma. Geschieden und nur im Streit die Eltern.
Nachdem herrausgefunden wurde das von der 14j. der Freund mit Ihr das alles gemacht hat, belächelte der Vater und die Oma das ganze nur( ist doch immer das erste mal) jedoch die Mutter wütend und enttäuscht ist.
Da von der Ärztin kein Blut abgenommen wurde und auch keine Meldung gemacht wurde vom KKH an irgendwelche behörden, ist nun die Frage von mir, ob das KKH dazu verpflichtet ist. Und kann man demnach eine Anzeige mache gegen die Ärztin oder das KKH und auch gegen den Vater (Unterlassene Aufsichtspflicht?) der Freund ist 18, kann man vieleicht mit Beweisen auch Ihn belangen???

Ich bedanke mich
Gruss

Hallo!

Natürlich kann man den 18-jährigen Frenud belangen,wenn der der Minderjährigen Alkohol zugänglich gemacht haben sollte.
Das ist strafbar und die Polizei/Staatsanwaltschaft würde bei Kenntnis davon ermitteln.

Gegen sorgeberechtigten Vater ?
Aufsichtspflicht für 14 -jährige,die muss sicherlich nicht ständig überwacht werden ? Käme natürlich auf die Auffindezeit der Tocher an.

Gegen Arzt oder Krankenhaus vorgehen ?
Weswegen ?
Weil man keine Blutprobe( =Körperverletzung!) vornahm ?

Eigentlich müsste man das ja aus ärztlicher Sorge tun,um bei Einlieferung eines offenbar Betrunkenen den Grad der Alkoholvergiftung festzustellen und danach die Maßnahmen zur Behandlung festzulegen.
Vielleicht machte man einen Atem-Alkoholtest ?

mfG
duck313

Hallo,

also die auffindezeit war glaub ich gegen abend und das kkh hat keine Blutprobe genommen, weil sie es nicht für nötig hielt. Ausserdem muss doch das KKH eine meldung machen, sei es bei der Polizei oder ggf beim Jugendamt.

Was könnte man den noch für eventuelle Rechtwege gehen.

Danke
Gruss

Hallo,

also die auffindezeit war glaub ich gegen abend und das kkh
hat keine Blutprobe genommen, weil sie es nicht für nötig
hielt. Ausserdem muss doch das KKH eine meldung machen, sei es
bei der Polizei oder ggf beim Jugendamt.

Nein, das müssen sie nicht.
Die Erziehungsberechtigten wurden verständigt. Warum sollte also die Polizei eingeschalten werden? Oder das Jugendamt? Was soll das Jugendamt bei einem besoffenen Jugendlichen tun?

Was könnte man den noch für eventuelle Rechtwege gehen.

Vielleicht erstmal mit den Eltern und dem Kind reden. Sowas zieht oft mehr wie Rechtswege…
Gruß Jenny

Danke
Gruss

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Hai!

Natürlich kann man den 18-jährigen Frenud belangen,wenn der
der Minderjährigen Alkohol zugänglich gemacht haben sollte.

Wo steht denn das dies überhaupt verboten ist?
Im JuSchG kann ich nichts darüber finden, lediglich in Gaststätten,
Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit wäre es verboten.

Ich lasse mich aber gerne überzeugen.

Der Plem

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Was könnte man den noch für eventuelle Rechtwege gehen.

um einen weg zu beschreiten muss man ja nicht immer ein ziel haben.

wenn man aber den rechtSweg beschreiten will, sollte man klare vorstellungen von dem haben, was man durchsetzen will.
also die punkte mal klar definieren.
wer, warum und so weiter
JW III