Hallo!
Ist das BAG-Urteil vom 20.3.12 (AZ 9AZR529/10) für alle Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gültig?
Angenommen ein Arbeitgeber gesteht seinen Arbeitnehmern rückwirkend für die Jahre 2011 und 2012 die 30 Tage Urlaub zu und kehrt 2013 zurück zu der alten, gestaffelten Regelung (Begründung: der Tarifvertrag sei ja noch gültig und das Urteil des BAG habe darauf keinen Einfluss), ist das dann rechtens?
Viele Grüße,
aureel