Nach Alter gestaffelter Urlaub TVÖD

Hallo!

Ist das BAG-Urteil vom 20.3.12 (AZ 9AZR529/10) für alle Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gültig?
Angenommen ein Arbeitgeber gesteht seinen Arbeitnehmern rückwirkend für die Jahre 2011 und 2012 die 30 Tage Urlaub zu und kehrt 2013 zurück zu der alten, gestaffelten Regelung (Begründung: der Tarifvertrag sei ja noch gültig und das Urteil des BAG habe darauf keinen Einfluss), ist das dann rechtens?

Viele Grüße,

aureel

Hallo!

Ist das BAG-Urteil vom 20.3.12 (AZ 9AZR529/10) für alle
Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gültig?

Das Urteil ist nicht nur für den öD relevant, sondern für alle Tarif- und Arbeitsverträge.

Angenommen ein Arbeitgeber gesteht seinen Arbeitnehmern
rückwirkend für die Jahre 2011 und 2012 die 30 Tage Urlaub zu
und kehrt 2013 zurück zu der alten, gestaffelten Regelung
(Begründung: der Tarifvertrag sei ja noch gültig und das
Urteil des BAG habe darauf keinen Einfluss), ist das dann
rechtens?

Grundsätzlich nein

Viele Grüße,

&Tschüß

aureel

Wolfgang

Zusatzfrage
Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Wie könnten sich denn die Arbeitnehmer gegen diesen Rechtsverstoß wehren? Angenommen ein Gespräch mit dem Betriebsrat habe keinen Erfolg gehabt.
Muss dann gleich der Anwalt eingeschaltet werden oder gibt es da noch einen Zwischenweg?

Gruß,

aureel

Hallo,

in arbeitsrechtlichen Dingen sollte man immer den Anspruch gegenüber dem AG schriftlich und nachweisbar geltend machen, um die Verjährung zu unterbrechen.
Erst wenn der AG nicht reagiert, ist ggfs. der Gang zum Fachanwalt und Arbeitsgericht notwendig.

P.S.: Da es sich hier um einen individualrechtlichen Anspruch handelt, sind die Mitbestimmungsrechte des BR nicht berührt und der BR hat in der Tat keine formalen Handlungsmöglichkeiten.

&Tschüß
Wolfgang

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Danke! owT
owT