Guten Tag,
ich bin seit dem Frühjahr 2007 privat krankenversichert.
Während einer mehrmonatigen Arbeitslosigkeit habe ich auf die Erstattung der Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung seitens der Agentur für Arbeit verzichtet und blieb auf eigene Kosten privat versichert.
Ich beginne nun ein erneutes Angestelltenverhältnis und werde oberhalb der Pflichtgrenze verdienen.
Die Lohnbuchhaltung hat mir mitgeteilt, dass ich mich gesetzlich versichern müsste, da ich im verganenen Jahr unterhalb der Pflichtgrenze verdient habe.
Stimmt das ? Kann ich eine Rückkkehr in die GKV vermeiden und privat versichert bleiben ?