Nach Arbeitslosigkeit Pflichtwechsel in GKV ?

Guten Tag,

ich bin seit dem Frühjahr 2007 privat krankenversichert.
Während einer mehrmonatigen Arbeitslosigkeit habe ich auf die Erstattung der Kosten zur gesetzlichen Krankenversicherung seitens der Agentur für Arbeit verzichtet und blieb auf eigene Kosten privat versichert.
Ich beginne nun ein erneutes Angestelltenverhältnis und werde oberhalb der Pflichtgrenze verdienen.
Die Lohnbuchhaltung hat mir mitgeteilt, dass ich mich gesetzlich versichern müsste, da ich im verganenen Jahr unterhalb der Pflichtgrenze verdient habe.

Stimmt das ? Kann ich eine Rückkkehr in die GKV vermeiden und privat versichert bleiben ?

Guten Tag,
hake lieber nochmal nach, neuester Rechtsstand ist meineserachtens, dass, wenn du über der monatlichen JAE-Grenze 2012 verdienst bei Eintritt (also mehr als 4237,50 Euro vertraglich zugesichert!!), dann kannst du auch privat versichert bleiben.
Wenn du zusätzlich am 31.12.2002 schon als Angestellter privatversichert warst (nicht als Selbstständiger) dann reicht es wenn du die monatliche BBG überschreitest bei Einstellung - also über 3825 Euro verdienst.
Soweit mein Wissensstand. Die Lohnbuchhalterin soll bei deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse einfach anrufen und sich vergewissern.
LG
Renate Prugger-Ebert