Nach aufhebungsbescheid noch arbeitslos gemeldet?

hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob ich nach einem aufhebungsbescheid der agentur für arbeit immer noch als arbeitslos geführt werde, oder ob damit nur gemeint ist, dass ich keine kohle mehr bekomme.

das schreiben ist in der hinsicht nicht eindeutig.

Hallo,

es kommt darauf an, warum ein Aufhebungsbescheid ausgestellt wurde. Grundsätzlich bist Du auch nicht mehr arbeitslos gemeldet.

hallo marion,

erstmal danke für deine schnelle antwort.
der grund sind nicht wahrgenommene termine.

falls ich jetzt nicht mehr arbeitslos gemeldet sein sollte:
ist es möglich mich gleich wieder arbeitslos zu melden?

Auf jeden Fall solltest Du Dich wieder an melden; die Zeit zwischen Abmeldung und Anmeldung wird aber nicht bezahlt.
LG
Marion

ich möchte auch keine leistungen mehr beziehen.
es ist nur wichtig für mich, dass ich bis ende des jahres den status behalte.

ich danke dir und wünsche noch einen schönen sonntagabend.

c.

hallo

das kommt drauf an warum er erlassen wurde
weil du nen job aufgenommen hast?
oder warum ?

und was sie aufheben steht ja in dem bescheid drin

ich glaub sie haben aber nur das ALG aufgehoben…

meinst du ob sie dich dann noch als arbeitslos oder als arbeitssuchend führen ?
arbeitslos ist ja relativ einfach … arbeit haben ist nicht arbeitslos… was arbeit haben bedeutet kann man auf der seite der arbeisagentur lesen,
arbeitssuchend kann man auch sein wenn man ne „Arbeit“ hat…

Besten Gruß

Servus,

nein denke nicht, dass Du nach dem Aufhebungsvertrag beim Amt, als Arbeitslos geführt wirst. Da du ja aus dem Bezug von ALG 1 draußen bist. Dann wirst Du wahrscheinlich als Arbeitsuchend geführt.

Dir sind doch hinsichtlich des Aufhebungsvertrags beim Amt, Gründe im Anschreiben genannt, warum weswegen und überhaupt, Du kein Geld mehr bekommst.
WICHTIG = Frage einmal nach, wie es mit der Sozialversicherung weitgeführt wird bzw. aussieht, sprich Krankenversicherung, ob diese vom Amt weiter bezahlt wird!

Nachfrage bei deinem Sachbearbeiter, wie es damit ausschaut

MfG

Wolfgang

ich bekomme kein geld mehr, weil ich nicht zu den terminen gekommen bin.

das ich kein geld bekomme, muss aber nicht unbedingt heißen, dass ich nicht mehr als arbeitslos geführt werde, da man ja auch von vornerein die möglichkeit hat auf die leistungen zu verzichten.
(mir wurde es dort regelrecht eingeredet das arbeitlosengeld zu beantragen)

laut schreiben bin ich nicht mehr über die agentur für arbeit versichert. das ist für mich aber nebensächlich, da ich jederzeit in meine familienversicherung zurückwechseln kann.

Hallo mopho,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Der Sachverhalt stellt sich für mich so dar:

Der Aufhebungsbescheid bedeutet, dass Sie nicht mehr als arbeitslos registriert sind. Dies bedeutet, dass Sie -sofern Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen- persönlich erneut Antrag auf ALG 1 stellen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

knuffel1958