Nach Ausbildung unter 25 arbeitslos - wer

… zahlt Wohnung?

Wenn jemand nach der zweiten Berufsausbildung, 23 Jahre jung eine eigene Wohnung hat - wer zahlt die im Falle von Arbeitslosigkeit?

Eltern hatten ein Haus, aufgrund von Scheidung ist dies verkauft worden. Der Vater der Person wohnt in Norddeutschland, die Person aber in Süddeutschland, die Mutter arbeitet 30 Stunden pro Woche und musste selbst mit dem kleinen Bruder in eine 3 Zimmer Wohnung ziehen, es ist also kein Platz.

Was steht der Person zu?

Hoffentlich kommen gute Antworten :o)

Grüße
Maddy

Soweit ich weiß ist es - wenn die eigene Wohnung schon da ist - völlig unerheblich ob man über oder unter 25 ist. Dann gilt wie für alle anderen: Hartz IV ist: angemessene Miete plus 359 EUR. Ob die Miete angemessen ist kann nur die ARGE oder das JobCenter vor Ort sagen.
Ich würde empfehlen erst mal Arbeitslosengeld 1 zu beantragen und am gleichen Tag ALG II, Hartz IV. Denn das Arbeitslosengeld das aus dem Anspruch aus der Ausbildung erwachsen ist wird wohl nicht für den Lebensunterhalt reichen.
Viel Glück.
R.

Kann man das paralell laufen lassen? Ohne mit gegenseitigen sperren rechnen zu müssen? Problem an der ganzen Sache ist eben das mein Vater seht gut verdient, er hat aber noch zwei Kleinkinder und in süddeutschland sind weitere drei Kinder, dh ein 14 jähriger, mein großer Bruder ist 24 und Student, also auch auf Hilfe angewiesen.

Ist es nicht so das bis 25 die Eltern hinhalten müssen?

Gruss

meiner meinung nach das amt. wer sonst, wenn keine elterliche wohnung mehr vorhanden ist ?

meiner meinung nach das amt. wer sonst, wenn keine elterliche
wohnung mehr vorhanden ist ?

Wär ich mir nicht sicher, da Vater gut verdient. Weiß allerdings nicht wie das bei 5 Kindern,
Da 3 unter 18 sind und Zwillinge davon nicht mal 2 Jahre alt sind.

Mach mir da echt nen Kopf…

Lg

ahso, vater verdient gut … dann wird man da wohl vom amt her nachrechnen müssen, wer da unterhaltspflichtig ist. man kann es von außen nicht sagen, da bin ich dann überfragt. letztendlich muss aber auch der umzug bewerkstelligt werden und das ist nicht billig. vielleicht ist es am besten für dich, einen job zu finden. das sollte doch mit 23 und 2 ausbildungen nicht schwer sein. was hast du gelernt und wo lebst du genau ? wenn du sagst „koch“ und „rosenheim“ habe ich sofort einen job für dich … :wink:

Leider kein Koch :wink:

Arzthelferin und Kauffrau für Bürokommunikation und wohn in Karlsruhe. :wink:)

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verlass dich nicht auf ämter. nimm dein leben selbst in die hand und sei stolz auf dich, wenn du nicht auf andere angewiesen bist !

Das eine (ALG I) ist eine Versicherungsleistung. ALG II ist eine Sozialleistung. Du musst sogar ALG I beantragen wenn Du ein Recht darauf hast, wenn Du ALG II beantragst. Also ALG II ergänzt dann das ALG I. Keine Sperrzeiten oder sonst was sind zu befürchten.
Mit Deinem Vater: Es kann sein, dass das Amt von Dir fordert, dass Du Unterhalt von deinem Vater fordern sollst. Aber der Unterhalt würde dann als Einkommen angerechnet werden. Aber es ist nicht so, dass Dein Vater für Deinen gesamten Lebensunterhalt aufkommen muss. Er muss dann nur seinen Anteil leisten - den, den er leisten kann. Was bei fünf unterhaltspflichtigen Kindern selbst bei einem guten Einkommen nicht wirklich viel sein kann.
Die einzige Leistung, die sich mit Hartz IV ausschließt ist Bafög. Wenn Du Anspruch auf Bafög hättest (weil du in einer Ausbildung o.ä. bist) dann kannst Du kein Hartz IV kriegen. Und Altersrente oder Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, aber das ist bei Dir ja nicht der Fall :wink:)

Klar :smile: bei mir ist erst im Juli soweit :wink: bin wie wild am bewerben, sieht aber nicht gut aus…

Haus ist auch erst zum Sommer weg, also habe ich ab Juni eine eigene Wohnung und ab Juli kann ich hoffen eine burostelle ergattern Zu Können.

Mache mir nur lieber immer frühzeitig Gedanken, dass kein böses erwachen kommt… Bin halt ein sehr vorsichtiger Mensch. Will ja gar nicht arbeitslos sein, will aber irgendwie auch nicht an der Kasse im real oder so landen, da es mit zwei Ausbildungen sicherlich bessere Möglichkeiten gibt. :wink: nur eine Stelle zu finden stellt sich schwieriger dar als zunächst vermutet.

na, dann ist ja zum glück noch mehr als ein halbes jahr zeit. bis dahin kann noch viel passieren. entweder du findest einen super- job oder gewinnst bei „wer wird millionär“ :wink:

nach der Ausbildung! und in eigener Wohnung zahlt das Jobcenter die Miete, da sicherlich Alg1 (wenn betriebliche Ausbildung) für Lebensunterhalt und Miete nicht ausreicht.

Hätte trotzdem gerne direkt danach was :smile: aber Vll Gewinn ich eine Million an Neujahr, hab schliesslich das neujahrslos :wink:)

nach der Ausbildung! und in eigener Wohnung zahlt das
Jobcenter die Miete, da sicherlich Alg1 (wenn betriebliche
Ausbildung) für Lebensunterhalt und Miete nicht ausreicht.

Ja ist eine ganz normale betriebliche Ausbildung.

Hoffe, das das Amt zahlt im Falle der Arbeitslosigkeit, meine Eltern können ja nicht ewige Jahre für mich bluten, schließlich bin ich volljährig und habe zwei Berufe bis dahin.

Lg

nach der Ausbildung! und in eigener Wohnung zahlt das
Jobcenter die Miete, da sicherlich Alg1 (wenn betriebliche
Ausbildung) für Lebensunterhalt und Miete nicht ausreicht.

Hallo Maddy,

die Problematik besteht darin, dass der Gesetzgeber U25jährigen keine eigene Wohnung zugesteht. Auch sind die Eltern weiter zum Unterhalt heranzuziehen. Die ARGE wird wohl in Bezug auf die Wohnung einen Nachweis haben wollen, warum es nicht möglich ist beim Vater zu wohnen. Die Mutter könnte unter Umständen, je nach Größe der Wohnung und der Tatsache, dass sie noch ein Kleinkind betreut nicht zur Unterhaltszahlung und auch nicht zur Aufnahme in die Wohnung herangezogen werden. Bei deinem Vater sehe ich allerdings eher schwarz. Es sei denn, es ist dir z.B. aufgrund ehemals häuslicher Gewalt oder ähnlicher Übergriffe nicht zuzumuten, bei ihm einzuziehen. Dies müsste aber von dir entsprechend belegbar sein z.B. wenn das Jugendamt oder andere Stellen früher in solchen Dingen schon einmal in deiner Familie aktiv war. In Bezug auf Unterhaltszahlungen wird dein Vater da wahrscheinlich nicht drum herum kommen, es sei denn, er wäre selbst arbeitslos.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Oh, die Kleinkinder leben bei meinem Vater.
Bei meiner Mutter lebt ein 14 jähriger Sohn.

Das Amt kann ja auch nich erwarten das ich von Karlsruhe nach Hamburg ziehe?

Mein Vater sagte bereits das er mir nichts bezahlen wird…

Bin mir da nicht sicher ob du wohnen bleiben darfst.

Hallo,
euer Fall ist mir als Leien zu schwierig. Bitte wendet euch an Profis.
Danke
Viel Glück