Leider konnte ich dort nichts mehr hinzuschreiben, da der Artikel schon aus dem Forum verschoben wurde. An dieser Stelle nochmals Danke für die Antwort von RHW.
Meine Nachfrage betrifft die private / gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.
Angenommen eine Person (nichtselbständig) wurde auf Antrag von der Pflicht zu gesetzlichen Krankenversicherung befreit, weil sie mehrere Jahre oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hat. Sie ist seither privat versichert.
Weiter angenommen, diese Person läßt sich in Deutschland für 1-3 Jahre beurlauben, um in dieser Zeit in Belgien zu arbeiten, kehrt danach nach Deutschland zurück. In dieser Zeit hätte sie in Deutschland ja gar nichts verdient, in Belgien ein Jahreseinkommen deutlich unterhalb der Grenze (z.B. 20.000 Euro).
Müsste diese Person sich dann nach ihrer Rückkehr in Deutschland wieder zwangsweise gesetzlich versichern oder dürfte sie in der privaten Krankenversicherung bleiben?
Das Gehalt in Belgien wird deutlich unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, z.B. bei 20.000 Euro im Jahr.
Nach Rückkehr nach Deutschland wird das Gehalt wieder über der Grenze liegen. Allerdings kann es bei einer unterjährigen Rückkehr auch sein, dass die Gesamtbezüge für das Jahr der Rückkehr nach unter der Jahresgrenze bleiben.
bei Unterbrechung nicht KV-pflichtig werden Beschäftigte, die am 2.2.2007 privat Vollversichert waren oder vor diesem Tag die freiwillige gesetzliche KV gekündigt haben.