Guten Tag,
hiermit möchte ich gern noch eine Frage zur Diskussion der Sozialversicherungen bei Auslandstätigkeit stellen.
/t/sozialversicherung-bei-befrist-arbeit-im-ausland/…
Leider konnte ich dort nichts mehr hinzuschreiben, da der Artikel schon aus dem Forum verschoben wurde. An dieser Stelle nochmals Danke für die Antwort von RHW.
Meine Nachfrage betrifft die private / gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.
Angenommen eine Person (nichtselbständig) wurde auf Antrag von der Pflicht zu gesetzlichen Krankenversicherung befreit, weil sie mehrere Jahre oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hat. Sie ist seither privat versichert.
Weiter angenommen, diese Person läßt sich in Deutschland für 1-3 Jahre beurlauben, um in dieser Zeit in Belgien zu arbeiten, kehrt danach nach Deutschland zurück. In dieser Zeit hätte sie in Deutschland ja gar nichts verdient, in Belgien ein Jahreseinkommen deutlich unterhalb der Grenze (z.B. 20.000 Euro).
Müsste diese Person sich dann nach ihrer Rückkehr in Deutschland wieder zwangsweise gesetzlich versichern oder dürfte sie in der privaten Krankenversicherung bleiben?
Nochmals herzlichen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße
Der Wanderer