Nach Auslandstätigkeit aus PKV in GKV zurück?

Guten Tag,

hiermit möchte ich gern noch eine Frage zur Diskussion der Sozialversicherungen bei Auslandstätigkeit stellen.

/t/sozialversicherung-bei-befrist-arbeit-im-ausland/…

Leider konnte ich dort nichts mehr hinzuschreiben, da der Artikel schon aus dem Forum verschoben wurde. An dieser Stelle nochmals Danke für die Antwort von RHW.

Meine Nachfrage betrifft die private / gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland.

Angenommen eine Person (nichtselbständig) wurde auf Antrag von der Pflicht zu gesetzlichen Krankenversicherung befreit, weil sie mehrere Jahre oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdient hat. Sie ist seither privat versichert.

Weiter angenommen, diese Person läßt sich in Deutschland für 1-3 Jahre beurlauben, um in dieser Zeit in Belgien zu arbeiten, kehrt danach nach Deutschland zurück. In dieser Zeit hätte sie in Deutschland ja gar nichts verdient, in Belgien ein Jahreseinkommen deutlich unterhalb der Grenze (z.B. 20.000 Euro).

Müsste diese Person sich dann nach ihrer Rückkehr in Deutschland wieder zwangsweise gesetzlich versichern oder dürfte sie in der privaten Krankenversicherung bleiben?

Nochmals herzlichen Dank für die Hilfe.

Beste Grüße

Der Wanderer

Hallo Wanderer,

wie ist denn das Gehalt des neuen Jobs in Deutschland und wie war das in Belgien? War beides über Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Grüße
Oliver H.

Hallo Oliver,

danke für Deine Antwort.

Das Gehalt in Belgien wird deutlich unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, z.B. bei 20.000 Euro im Jahr.

Nach Rückkehr nach Deutschland wird das Gehalt wieder über der Grenze liegen. Allerdings kann es bei einer unterjährigen Rückkehr auch sein, dass die Gesamtbezüge für das Jahr der Rückkehr nach unter der Jahresgrenze bleiben.

Beste Grüße

Der Wanderer

Hallo Wanderer,

bei Unterbrechung nicht KV-pflichtig werden Beschäftigte, die am 2.2.2007 privat Vollversichert waren oder vor diesem Tag die freiwillige gesetzliche KV gekündigt haben.

Viele Grüße
Oliver H.

Hallo Oliver,

vielen Dank für diese Information.

Könntest Du mir noch sagen, wo dies festgelegt ist? Steht das im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs oder anderweitig?

Nochmals herzlichen Dank.

Beste Grüße
Der Wanderer

… müßte aus dem Wettbewerbsstärkungsgesetz von April 2007 stammen.

Grüße
oh.

Hallo,

die Regelung ist in § 6 Absatz 9 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html

Im Moment wird eine Gesundheitsreform zum 01.01.2011 diskutiert. Auch die Abgrenzung zwischen GKV und PKV ist dabei ein Punkt.

Ggf. macht es Sinn, mit einer Entscheidung zu warten, welche Regelung am 01.01.2011 gelten wird.

Danke für die Antwortmail: Gern geschehen!

Gruß
RHW