Nach Aussteuerung der Krankenkasse

Ich bin 37 Jahre alt und bin nun nach 72 Wochen von der Krankenversicherung ausgesteuert worden.
Jetzt habe ich Erwerbsminderungsrente 490 € (zeitlich begrenzt) und Arbeitslosengeld 1 620 € beantragt.
Zum Arbeitslosengeld 1 habe ich zusätzlich SGB 2 beantragt.
Die Anträge laufen jetzt und ich muss bei beiden zu medizinischen Gutachtern.

Sollte ich nach z.B. erst drei Monaten die Rente bestätigt bekommen, wird ja das Geld von der Rentenversicherung dem Arbeitsamt rückwirkend erstattet. Jedoch beträgt die monatliche differenz ohne SGB 2 schon 130 €. Die soll ich dann zahlen.
SGB 12 / Sozialgeld zahlt wohl erst ab Zusage der Rente.

Hat jemand von Euch damit Erfahrung damit oder ist vielleicht selbst in der Situation gewesen?

Wie lief das bei Euch nach der Krankenkasse ab?

Bin für jeden Tipp dankbar!
Jessi

sorry,aber ich habe nach den 72 wochen nur erwerbsminderungsrente beantragt, da hab ich nicht so viel erfahrung um deine frage zu beantworten.

Guten Abend,

nach Ende des KG wird ALG1 im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung gezahlt, wie richtig bemerkt wurde.
Wenn die Rente dann rückwirkend bewilligt wird, verrechnet die DRV mit der Agentur für Arbeit die Nachzahlung. Ist dabei eine Differenz, so bleibt die Agentur für Arbeit darauf sitzen…also keine Panik, es muß nichts zurückgezahlt werden.

Gruß
MG

Hallo Jessi,

die Rentenzahlung wird mit dem Krankengeld bzw. Arbeitslosengeld (rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Bewilligung) verrechnet. Dies machen die Sozialkassen untereinander. Die RV zahlt dann nur noch den „Restbetrag“ aus.

Wie es sich mit dem Sozialgeld verhält weiss ich leider auch nicht. Einfach mal bei einer VDK Geschäftsstelle nachfragen, dafür sind die ja da.

Gruß
Anton