Nach Austritt bei der Zeitarbeit, Überstunden


Ich war seit Juli in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, ich wurde immer von Monat zu Monat verlängert, jetzt wurde ich nicht mehr verlängert ich hab mich arbeitslos gemeldet. Ich habe jedoch auf einen Zeitkonto 109 Überstunden angesammelt, wie bekomm ich die jetzt ausgezahlt und wann? Gibt es da Vorschriften? Und 9 Urlaubstage habe ich auch noch, bekomm ich die auch ausgezahlt? Ich werd aus dem Vertrag nicht schlau.

Im Normalfall bekommst du beides mit der letzten gehaltsauszahlung auf einen Schlag ausgezahlt.

Ich war seit Juli in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, ich
wurde immer von Monat zu Monat verlängert, jetzt wurde ich
nicht mehr verlängert ich hab mich arbeitslos gemeldet. Ich
habe jedoch auf einen Zeitkonto 109 Überstunden angesammelt,
wie bekomm ich die jetzt ausgezahlt und wann? Gibt es da
Vorschriften? Und 9 Urlaubstage habe ich auch noch, bekomm ich
die auch ausgezahlt? Ich werd aus dem Vertrag nicht schlau.

Hallo,
grundsätzlich gilt;
nicht genommener Freizeitausgleich und Urlaub muß ausgezahlt werden.
Sollte dies nicht erfolgen, dann kannst Du über das Arbeitsgericht das ausstehende Geld einklagen.

Allerdings könnte der ausgezahlte Urlaub beim Arbeitslosengeld angerechnet werden.

Ich hoffe, damit weitergeholfen zu haben.
Tschüss

Ich war seit Juli in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, ich
wurde immer von Monat zu Monat verlängert, jetzt wurde ich
nicht mehr verlängert ich hab mich arbeitslos gemeldet. Ich
habe jedoch auf einen Zeitkonto 109 Überstunden angesammelt,
wie bekomm ich die jetzt ausgezahlt und wann? Gibt es da
Vorschriften? Und 9 Urlaubstage habe ich auch noch, bekomm ich
die auch ausgezahlt? Ich werd aus dem Vertrag nicht schlau.

Danke für die Antwort!

Danke für die Antwort!
.

Hallo,

Bei unserer Zeitarbeitsfirma werden die AZK (Zeitkonto Stunden) und Urlaubstage mit dem letzten Lohn gezahlt. D.H. Wenn du im Oktober gekündigt oder nicht mehr verlängert wurdest müssten die Urlaubstage und AZK Stunden im November gezahlt werden.
Schließlich hast du ja für diese Stunden gearbeitet. Bist du gekündigt worden mit Freistellung, dann kann man die AZK Und Urlaubstage dafür nehmen.
Das ist dann aber in der Kündigung vermerkt.

Ich hab da aber ne andere frage, du schreibst du wurdest seit Juli immer Monatsweise verlängert?
Ein Arbeitgeber darf innerhalb von 1 Jahr nur 3 Verlängerungen machen, dann muss es einen Festvertrag geben.

Hoffe ich konnte dir etwas durchblick verschaffen.

Hallo,

idR wird diese Zahlung mit der Endabrechnung ausgeglichen. Zur Sicherheit würde ich ein Einschreiben absenden welches beschreibt:
Bitte erstellen Sie mir eine Endabrechnung und berücksichtigen Sie dabei meine noch offenen Urlaubsansprüche und meine vorhandene Zeitkontostunden.

Bitte beachte, das eine Aufrechnung dieser Guthaben mit der noch laufenden Arbeitszeit bis zum letzten Arbeitstag von dir nicht nachgekommen werden muß. Also keinen Urlaubsschein usw ausfüllen. (alles auf KE)

VGW

Moin, moin,

schon die mehrmalige Verlängerung eines befristeten Vertrages kann naja zumindest fragwürdig sein! (erlaubt sind 2 Verlängerungen, danach ist der Vertrag automatisch unbefristet) Zu Deiner Frage: Selbstredend bekommst Du sowohl den Urlaub als auch die geleisteten Überstunden ausgezahlt. Und zwar mit dem letzten Lohn!! Wenn nicht, sofort zum Anwalt! Aber ich hoffe, denn Du bist offensichtlich ein „fleissiges Kerlchen“, sorry, dass es auch ohne klappt. Aber lasse Dich nicht hinhalten, die Asche steht Dir zu!!!
Viel Glück!
Grüße marineblau

Hallo KaSA,

alle Überstunden und auch ihr Urlaubsanspruch werden Ihnen ausgezahlt.

Die mehrmali8gen Verlängerungen machen mir etwas Bauchschmerzen. Bereits nach der zweiten Verlängerung entsteht unter Umständen ein unbefrsitetes Arbeitsverhältnis. So auf die Ferne kann ich diese Frage jedoch nicht sauber beantworten. Als Nichtjurist darf ich auch keine REchtsauskünfte geben…

Sollte es Probelem geben, so gibt es beim iGZ dem größten Verband einen SChiedsstelle, die sich um MIssbrauchsfälle in der zeitarbeit kümmert.

Beste Grüße und viel Erfolg

Ich war seit Juli in einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, ich
wurde immer von Monat zu Monat verlängert, jetzt wurde ich
nicht mehr verlängert ich hab mich arbeitslos gemeldet. Ich
habe jedoch auf einen Zeitkonto 109 Überstunden angesammelt,
wie bekomm ich die jetzt ausgezahlt und wann? Gibt es da
Vorschriften? Und 9 Urlaubstage habe ich auch noch, bekomm ich
die auch ausgezahlt? Ich werd aus dem Vertrag nicht schlau.

Hallo,

mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle noch offenen Punkte abzurechnen, dazu gehören auch eventuelle Überstunden auf einem Zeitkonto ( wann wollen Sie diese abbauen wenn Sie nicht mehr dort tätig sind? ) sowie eventuelle Urlaubsabgeltung.

Ein kurzes Anschreiben an die Zeitarbeitsfirma und diese Forderungen klar darlegen. Wenn keine Reaktion erfolgt, ab zum Arbeitsgericht.

Gruß Michael

Natürlich haben sie einen Anspruch auf Vergütung der 109 Überstunden. Ebenfalls müssen die Urlaubstage abgegolten werden, wenn sie diese nicht mehr nehmen können. Alles andere wäre ein Verstoß gegen das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) Zur Not können sie mit einer Anzeige beim zuständigen Arbeitsamt drohen.

Ich habe jedoch auf einen Zeitkonto 109 Überstunden angesammelt.
9 Urlaubstage habe ich auch noch.

Alle geleisteten Überstunden müssen ausgezahlt werden, wenn der Vertrag endet und die Kündigung vor Verbrauch des Zeitkontos greift - ebenso verhält es sich mit den Urlaubstagen.

In der Regel wird bei einer Kündigung, in der ZA, ausgerechnet vielviel Tage Zeitkonto und U-Tage sind und ‚verbraucht‘, dass keine Auszahlung erfolgt.

Also - selber nachrechnen was an Auszahlungsstunden übrig bleibt!

Viel Erfolg - auch bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung.

Hallo,
ich kenne den Vertrag nicht, kann deswegen auch nichts dazu sagen.
Nimm den Vertrag mit zur Bundesagentur, die werden dir helfen.

Hallo

haben Sie einen Nachweis über die 109 Überstunden und wieviel Urlaub Ihnen zusteht, bzw.welchen Urlaub sie schon genommen haben

Die 109 Stunden und der Urlaub steht Ihnen zu - was hat denn die Firma auf Ihre Arbeitslosenbescheinigung geschrieben - dort müssen Überstunden und Urlaub vermerkt sein.
Gehen Sie zu ihrem ex-arbeitgeber und sprechen Sie mit ihm und besprechen sie wie die Auszahlungen erfolgen können.
Falls er behauptet sie hätten den Urlaub schon genommen, dann lassen sie sich die unterschriebenen Urlaubsanträge zeigen.

Alles Gute

Rein theoretisch müssen Dir Urlaubstage und Überstunden ausgezahlt werden. Es kommt auf den Tarifvertrag der ZAF an. BZA AMP…
Oder Du wurdest freigestellt, weil kein Einsatz… dann ziehen Sie Dir dafür Stunden ab.

Hallo KaSas,

normalerweise wird das alles mit der nächsten oder übernächsten Gehaltsabrechnung automatisch ausbezahlt. Kontrollieren Sie aber, ob alles dabei ist, es können auch mal Fehler entstehen.

Viele Grüße und einen guten Rutsch,

Paula