Nach auszug ärger mit vermieter

hallo

angenommen ein mieter kündigt eine wohnung. der vermieter nimmt zusammen mit dem mieter die wohnung ab uns meint alles sei ok. man würde die kaution zurück bekommen.

es wird kein abnahmeprotokoll unterschrieben.

später bekommt der M post vom VM indem nur ein teil der kaution ausbezhalt wurde. es wurden rechnungen abgezogen die angeblich wegen renovierungsarbeiten in der wohnung anfielen ( obwohl bei der abnahme vom VM aus alles I.O war und nix zu beanstande )

auf jeden fall fühlt sich der ex mieter verarscht.

was kann man in dem fall tun um an seine volle kaution zu kommen ?

mfg

Hallo Miss,

der VM ist hier gleich mehrfach im Unrecht. Das fehlende Übergabeprotokoll dürfte es schwer machen, nunmehr Ansprüche zu beweisen. Vielmehr spricht dies dafür, dass er tatsächlich mündlich das Okay gegeben hat.
Außerdem hätte er dem Mieter bei Beanstandungen zunächst einmal die Gelegenheit geben müssen, die Mängel selbst zu beheben, bzw. selbst Handwerker zu beauftragen.

Wenn sich der Mieter nicht zutraut, seine Ansprüche selbst geltend zu machen, sollte er einen Anwalt beauftragen.

Gruß!

Horst

Hallo,

es wird kein abnahmeprotokoll unterschrieben.

später bekommt der M post vom VM indem nur ein teil der
kaution ausbezhalt wurde. es wurden rechnungen abgezogen die
angeblich wegen renovierungsarbeiten in der wohnung anfielen (
obwohl bei der abnahme vom VM aus alles I.O war und nix zu
beanstande )

Wie oft werden hier im Brett eigentlich Probleme geschildert, die nur nachträglich entstehen, weil bei der Wohnungsübergabe kein Protokoll geführt und von beiden Seiten unterschrieben wird?

Ist es zum eigenen Schutz so schwer, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und unterschreiben zu lassen?

Stattdessen wird hier im Forum nachträglich viel über die Probleme geschrieben.
Diesen Aufwand hätte man vorher betreiben können.

Nach wie vor gilt das sog. „Schweinehundprinzip“.
Jeder muß sich doch die Frage stellen: Was ist, wenn der Vertragspartner sich später nicht an die mündlichen Vereinbarungen hält?
Dem kann man durch ein Festhalten dieser Vereinbarungen begegnen.

Gruß:
Manni

??
der mieter hat sich nichts zuschulden kommen lassen, die forderungen der vermieters hier sind mit oder ohne übergabeprotokoll haltlos.

erstens, ein protokoll ist auch kein wundermittel das einem von aller schuld und ärger freisprechen kann.
zweitens, wer sich nach allen normen, gesetzen, gebote, bräuchen etc. richtet und vor allem der sie alle kennt der werfe den ersten stein. du scheinst so einer zu sein, kontrolliers alle 1000km den ölstand deines autos, fährst nie schneller als erlaubt damit dir keiner was nachsagen kann? falls ja glaube ich dir nicht und falls nein hör’ auf die leute zu belehren. das forum ist dazu da menschen zu helfen und nur durch erfahrug wird man weise.

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Hallo!

der mieter hat sich nichts zuschulden kommen lassen, die
forderungen der vermieters hier sind mit oder ohne
übergabeprotokoll haltlos.

Woraus schließt Du das? Ich konnte das aus dem Sachverhalt nicht entnehmen. Es gäbe sogar MIT Übergabeprotokoll die theoretische Möglichkeit, dass es sich um versteckte Mängel handelte, die der Vermieter durchaus noch geltend machen kann, wenn er sie denn nachweisen kann. Von daher halte ich Deine Aussage für gefährlich und falsch.

Viele Grüße,
Swantje

es geht in der frage nicht um irgendwelche versteckten mängel sondern konkret um renovierungsarbeiten, die dem mieter ohne sein wissen und ohne die möglichkeit sie selbst durchzuführen in rechnung gestellt wurden. diese rechnung braucht er nicht zahlen.
bitte erläutere deine anschuldigung, dass meine aussage falsch und sogar gefährlich sein soll.

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