Nach Auszug behält Vermieter Hälfte der Kaution

Hallo,

ich hoffe jemand kann helfen.

Folgender Sachverhalt:

Im Juli fand die ehemalige Mieterin eine Nachmieterin für ihre Wohnung und kündigte kurz darauf nicht Fristgemäß die Wohnung bei ihrer ehemaligen Vermieterin.

Die Nachmieterin wollte die Wohnung genauso wie sie ist. 1 Raum Wohnung, Wohnzimmer in 2 Farben gestrichen (Terracotta und Lachs). Der Nachmieterin wurde zweimal im Beisein von Zeugen angeboten, die Wohnung zu tapezieren und weiß zu streichen, wie es im Mietvertrag verlangt wird. Sie hatte beide Male abgelehnt.

Dieser Sachverhalt wurde auch der ehemaligen Vermieterin so geschildert. Sie hatte die ehemalige Mieterin trotz der Kurzfristigkeit (ab dem 1.8. bin ich in eine neue Wohnung gezogen) aus dem Mietvertrag entlassen.

Die Nachmieterin musste auch keine Kaution zahlen (520 Euro), wie es eigentlich hätte sein müssen.

Nun lag die Abrechnung über die Mietkaution bei der ehemaligen Mieterin im Briefkasten. Die Vermieterin behält 200 Euro für die NK des Jahres 2010 ein sowie 80 Euro für Malerarbeiten im Wohnzimmer, die die Nachmieterin bei ihrem AUSZUG erhalten soll. Sowie 30 Euro für eine neue Toilettenbrille, für die neue Nachmieterin.

Mündlich zugesichert hatte die ehemalige Vermieterin bei Wohnungsübergabe, dass sie 3/4 der Kaution überweisen wird.

Frage: sind diese 110 Euro die von der Kaution abgezogen wurden rechtens? Im Übergabeprotokoll wurde festgehalten, dass 15 Euro einbehalten werden, weil ein von der ehemaligen Mieterin selbst zusammengebauter Küchenschrank nicht ordnungsgemäß aufgebaut wurde. (Den Küchenschrank hatte die Vermieterin gekauft, weil sie die Schublade in ihrer Einbauküche nicht reparieren lassen wollte. Beim Selbstaufbau der ehemaligen Mieterin war an den Schubladengriffen dann das Holz ab geplatzt.)

Zur Klobrille: die wurde auf mündlichen Wunsch der Vermieterin abgebaut. Bei der Wohnungsübergabe sagte sie dann, die Klobrille abzubauen war falsch, da war die Klobrille aber schon im Müll.

In der Wohnung wurden von der ehemaligen Mieterin Küche und den Flur weiß gestrichen, nur das Wohnzimmer nicht, weil die Nachmieterin es genau in den Farben haben wollte. Leider liegt nichts schriftliches von der Nachmieterin vor, aber es gibt Zeugen die bei der Wohnungsbesichtigung dabei waren.

Vielen Dank für die Antworten!!!

unjuristisch geantwortet: man sollte sich über die kulanz des vermieters erfreut zeigen und hinsichtlich der 110 euro ebenfalls grosszügig sein …