Nach Auszug laminat raus?

Der Vermieter war mit meinem laminatboden
Den ich selbst verlegt habe einverstanden
Jetzt ziehe ich aus und er sagt der laminatboden
Muss raus setzt aber die Wohnung bei imonet. Mit
Laminatboden rein
Was soll ich jetzt machen ?
Darf er das?
Ist das rechtens?

Hallo,

was steht im Mietvetrag, wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist?
Lassen Sie sich eine schriftliche Aufforderung vom Vermieter geben, dass er will, dass Sie das Laminat wieder entfernen.
Auch, wenn der Vermieter einverstanden war, dass Sie Laminat verlegen, so kann er bei Auszug den ursprünglichen Zustand der Wohnung verlangen, sprich Sie haben die Wohnung so zu verlassen, wie sie Ihnen übergeben wurde. Es sei denn, Sie haben etwas schriftlich vereinbart, dass Sie das Laminat bei Auszug drin lassen dürfen.
und, ja der Vermieter kann die Wohnung mit Laminat anbieten, Sie wissen ja nicht, was er nach Ihrem Auszug in der Wohnung renoviert.

hallo,
haben Sie ihn schon daraufhin angesprochen, und was sagt er dazu?

lg

gaby

Moin!
Nun, ich habe aus Ihrem Schreiben recht wenig Infos.
Grundsätzlich muß der Mieter den Zustand der Wohnung so wieder herstellen, wie er beim Einzug war.
War der VM mit dem Verlegen eines neuen Bodens vor dem Verlegen (!) einverstanden, und Sie haben dafür Zeugen, können Sie darauf bestehen, daß das so übernommen wird. Ansonsten muß das rein, was vorher drin war.
Aber Sie sollten sowieso erst einmal überprüfen (Mieterverein!) lassen, ob Sie überhaupt renovieren müssen!
Gruß
MK

Hallo Hamburger S,
das ist eine Rechtsfrage. Also Rechtsanwalt fragen,
oder Mieterbund, Verbraucherzentrale.
Grüße
Rüga

Soweit keine weitergehende Vereinbarung, als nur eine Verlegungsduldung getroffen wurde, ist dieser Oberboden weiterhin Ihr Eigentum und der Vermieter kann auf der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes des Bodens, der bei ihrem Einzug vorhanden war, bestehen! Für Sie bedeutet dies, das zur besenreinen Räumung nicht nur Ihr Mobiliar raus muß, sonden auch der Boden. Wie und mit welchem Kostenaufwand Sie den vorherigen Zustand des Altbodens wiederherstellen können, kann von hier aus nicht beurteilt werden. - Versuchen Sie zu verhandeln - Sie haben da denkbar schlechte Karten!

Die Wohnung muss in dem (Bau-)Zustand übergeben werden, wie sie übernommen wurde - ja der Boden muß raus.
MfG
Silvio

Der Laminatfußboden ist -wenn Du ihn selbst bezahlt und auch verlegt hast- Dein Eigentum.
Soweit also im Mietvertrag nichts steht, beispielsweise: „… Laminatfußboden bleibt nach beendigung des Mietsverhältnisses Bestand der Wohnung“,
dann nehme ihn raus.
Was Deni vermieter in dem Inserat schreibt, muss nichts mit dem momentanen Laminatboden zu tun haben.
Kann doch sein, dass er einen neuen verlegen will?
Dann wäre die Anzeige/das Inserat auch richtig formuliert.
-.-.-.-
Gruß: Klaus