Nach Auszug: Nebenkosten weiterzahlen?

Hallo allerseits,

wenn jemand kündigt und aus der Wohnung auszieht, jedoch wegen der gesetzlichen Kündigungsfrist noch ein wenig weiter, bis zu drei Monate lang, die Miete zahlen muss, muss er dann auch die Nebenkosten/Betriebskosten bezahlen, obwohl er nicht mehr in der Wohnung wohnt?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo!

wenn jemand kündigt und aus der Wohnung auszieht, jedoch wegen
der gesetzlichen Kündigungsfrist noch ein wenig weiter, bis zu
drei Monate lang, die Miete zahlen muss, muss er dann auch die
Nebenkosten/Betriebskosten bezahlen, obwohl er nicht mehr in
der Wohnung wohnt?

Ja. Wenn der Mieter die Wohnung, die er angemietet hat, nicht bewohnt, ist das sein Privatvergnügen.

Gruß
Major

Hallo

sicherlich müssen auch die Nebenkosten gezahlt werden, werden ja auch bis zum Mietende berechnet, z.B. Grundkosten für Heizung etc., Wohnung ist zwar unbewohnt, aber noch gemietet.

Hallo,

solange er die Wohnung gemietet hat, muss er auch die NK-Pauschale weiterbezahlen. Dass er nichts mehr verbraucht, wird bei der nächsten Abrechnung insofern berücksichtigt, als der verbrauchsabhängige NK-Anteil entsprechend geringer ausfällt und eine Rückzahlung erfolgt bzw. die Nachzahlung geringer ausfällt.

Gruß, Niels