Eine Freundin hat sich sich bei einem EU-Händler ein neues Auto bestellt. Die vereinbarte Lieferzeit ist schon lange überschritten.
Jetzt soll das Auto nächste Woche kommen, kostet aber 1.000EU mehr als im Kaufvertrag vereinbart, weil es -technisch Bedingt- das nächste Modelljahr sein mutße.
Meine Freundin hat sich nun darauf eingelassen und das Geld bereits überwiesen, ohne sich vorher zu erkundigen.
Von mir hat sie jetzt „auf die Ohren bekommen“, weil ich der Meinung bin, daß der im Vertrag stehende Betrag gültig ist.
Hat meine Freundin eine Möglichkeit, die 1.000EU zurückzubekommen,
oder hab ich mich geirrt und sie ist zur Zahlung verpflichtet?
Falls ja, was muß sie machen? Zu einem Anwalt gehen?
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…
Hallo!
Eine Freundin hat sich sich bei einem EU-Händler ein neues
Auto bestellt. Die vereinbarte Lieferzeit ist schon lange
überschritten.
Tipp fürs nächste mal: Vereinbart einen verbindlichen Liefertermin
Jetzt soll das Auto nächste Woche kommen, kostet aber 1.000EU
mehr als im Kaufvertrag vereinbart, weil es -technisch
Bedingt- das nächste Modelljahr sein mutße.
Uninteressant! Was im Vertrag steht, ist bindend! Und zwar für beide Partner!!!
Meine Freundin hat sich nun darauf eingelassen und das Geld
bereits überwiesen, ohne sich vorher zu erkundigen.
Von mir hat sie jetzt „auf die Ohren bekommen“, weil ich der
Meinung bin, daß der im Vertrag stehende Betrag gültig ist.
Aua! Recht hast Du.
Hat meine Freundin eine Möglichkeit, die 1.000EU
zurückzubekommen,
oder hab ich mich geirrt und sie ist zur Zahlung verpflichtet?
Falls ja, was muß sie machen? Zu einem Anwalt gehen?
Ich würde erst mal außergerichtlich anmahnen. Wenn es nichts bringt: Mahnbescheid! Wenn das nichts bringt: Anwalt!
Grüße
Guido
P.S. All das natürlich nur, wenn im Vertrag nicht irgendwo im Kleingedruckten etwas anderes steht!
Uninteressant! Was im Vertrag steht, ist bindend! Und zwar für
beide Partner!!!
Das ist zweifellos richtig. Bevor man aber weitere Schritte veranlaßt, sollte man sich das Kleingedruckte im Vertrag ansehen, ob es Hintertürchen für den Fall von Modellwechsel und Preiserhöhungen gibt.
Im vorliegenden Fall sehe ich das Problem, daß die Käuferin der einseitigen Veränderung des Vertragsgegenstands durch den Händler durch konkludentes Handeln zugestimmt hat. Fakt ist, sie hat den höheren Kaufpreis bezahlt. Das läßt sich ohne weiteres als Einverständnis zu den Änderungen werten. Damit haben wir die beiderseitige Willenserklärung und der Vertrag geht samt Änderung in Ordnung.
Aus meiner Sicht ist der Zug abgefahren und man kann mit weiteren Maßnahmen nur noch weiteres Geld verlieren.
Das ist zweifellos richtig. Bevor man aber weitere Schritte
veranlaßt, sollte man sich das Kleingedruckte im Vertrag
ansehen, ob es Hintertürchen für den Fall von Modellwechsel
und Preiserhöhungen gibt.
Im vorliegenden Fall sehe ich das Problem, daß die Käuferin
der einseitigen Veränderung des Vertragsgegenstands durch den
Händler durch konkludentes Handeln zugestimmt hat. Fakt ist,
sie hat den höheren Kaufpreis bezahlt. Das läßt sich ohne
weiteres als Einverständnis zu den Änderungen werten. Damit
haben wir die beiderseitige Willenserklärung und der Vertrag
geht samt Änderung in Ordnung.
Aus meiner Sicht ist der Zug abgefahren und man kann mit
weiteren Maßnahmen nur noch weiteres Geld verlieren.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang!
Also konkret:
Du meinst, wenn im Vertrag nichts von einer Preiserhöhung durch Modellwechsel steht, brauchen wir gar nichts mehr versuchen?
Dadurch daß sie bezahlt hat, war sie mit einer nachträglichen Erhöhung einverstanden und der Vertrag hat dadurch erweitert.
Auch wenn sie sich nicht getraut dem Händler zu wiedersprechen?
Sie ist immer ziemlich schüchtern.
Dadurch daß sie bezahlt hat, :war sie mit einer nachträglichen Erhöhung :einverstanden
So sehe ich den Sachverhalt. Ich muß aber gleich einschränkend anmerken, daß ich kein Jurist bin.
Auch wenn sie sich nicht getraut dem Händler zu
wiedersprechen?
Wurde der Händler grob oder gar handgreiflich? Stieß er wüste Drohungen aus? In solchem Fall ließe sich sicher etwas machen, sofern man Beweise hat. Ansonsten sehe ich schwarz.
Sie ist immer ziemlich schüchtern.
Das ist ein Päckchen, an dem viele Menschen schwer zu tragen haben. Es lebt sich deutlich leichter, wenn man es versteht, den eigenen Willen unmißverständlich zu artikulieren. Das läßt sich aber erlernen!
Es gehört zwar nicht hierher: Auf allen Ebenen bis hin zur Partnerschaft lebt es sich schwer mit Menschen, die nicht klipp und klar sagen, was sie wollen und was nicht. Man hängt dabei dauernd in der Luft und rätselt, ob man jemanden ungewollt unterbuttert. Versuche, Deine Freundin zukünftig zu klarer Ansage zu bewegen.
Oops - stimmt! Auch so kann ein vertrag zustande kommen!
Allerdings würde ich den Versuch in jedem Fall starten! Vielleicht hat sie ja die Summe überwiesen und sich erst hinterher den Vertrag noch einmal angeschaut…
OK - ist vielleicht eine Idee, die etwas weit hergeholt ist, aber vielleicht kann man evtl. auf die Kulanz des Verkäufers hoffen und wenigstens die erste Insprktion und eine erweiterte garantie herausholen!
Im vorliegenden Fall sehe ich das Problem, daß die Käuferin
der einseitigen Veränderung des Vertragsgegenstands durch den
Händler durch konkludentes Handeln zugestimmt hat. Fakt ist,
sie hat den höheren Kaufpreis bezahlt. Das läßt sich ohne
weiteres als Einverständnis zu den Änderungen werten. Damit
haben wir die beiderseitige Willenserklärung und der Vertrag
geht samt Änderung in Ordnung.
Stimmt auch wieder! Aber ein Versuch auf Kulanz zu hoffen kostet doch nichts
Also ich habe auch so das Gefühl, dass Wolfgang hier recht hat. Ob jemand schüchtern ist oder nicht, ist hiefür nicht relevant, solange deine Freundin geschäftsfähig ist (und das wird sie ja hoffentlich sein). Es schaut also ganz nach einer konkludenten Vertragsänderung aus.
Hallo,
die Schilderung (vereinbarte Lieferzeit war längst vorbei) lässt bei mir das Gefühl entstehen, dass der Händler von vorneherein gar nicht die Absicht hatte, das bestellte Modell zu liefern.
Würde das was ändern ?
Gruß
Peter
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Hallo,
die Schilderung (vereinbarte Lieferzeit war längst vorbei)
lässt bei mir das Gefühl entstehen, dass der Händler von
vorneherein gar nicht die Absicht hatte, das bestellte Modell
zu liefern.
Würde das was ändern ?
Würde ich nicht sagen, denn: der Händler erklärt ja objektiv das bestellte Modell zu liefern, auch wenn er das rein innerlich unter nur unter Vorbehalt erklärt (Mentalreservation). Das gleiche gilt auch, wenn er etwas anderes denkt als er erklärt, dann liegt auch kein Erklärungsirrtum vor, denn das Erklärte stimmt mit dem, was der Verkäufer erklären wollte ja durchaus überein, er denkt, aber erklärt nicht etwas anderes.
So eine innere Einstellung dürfte wohl hier nicht von Bedeutung sein, da der andere Vertragspartner durch ein Denken, welches von einer Erklärung abweicht, nicht in seinen Rechten geschmälert wird. Insbesondere muss der Käufer keinesfalls einer Vertragsänderung zustimmen.